Rechtsprechung
BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers
- openjur.de
Schadensersatzanspruch; Selbstmord des Arbeitnehmers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen eines durch "Mobbing" entstandenen immateriellen Schadens; Voraussetzungen einer "Überraschungsentscheidung" und einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine gerichtliche Entscheidung; Verletzung der Rücksichtnahmepflichten bei Ausspruch einer ...
- Betriebs-Berater
Mobbing - Selbstmord des Arbeitnehmers
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 241; ; BGB § 253; ; BGB § 276; ; BGB § 280; ; BGB § 823; ; BGB § 844; ; BGB § 845; ; BGB § 1922; ; ZPO § 139; ; ZPO § 551; ; ArbGG § 69; ; ArbGG § 72; ; AGG § 1; ; AGG § 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz; Mobbing - Schadensersatzanspruch; Selbstmord des Arbeitnehmers
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Selbstmord eines Arbeitnehmers: Schadensersatzanspruch der Erben? ? Selbsttötung nach Ausspruch unberechtigter Kündigung regelmäßig nicht adäquat kausal ? ?Mobbing? keine eigene Anspruchsgrundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Haftung des Arbeitgebers für Selbstmord
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsunwirksame Kündigung und Selbstmord des Arbeitnehmers
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Suizid nach Mobbing
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Selbstmord eines Arbeitnehmers - Witwe verklagt Arbeitgeber wegen "systematischen Mobbings"
- heuking.de , S. 11 (Kurzinformation)
Keine generelle Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers nach kündigungsbedingtem Selbstmord seines Mitarbeiters
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei Selbstmord des Arbeitnehmers
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mobbing und die Probleme mit dem Recht
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB - Mobbing
Verfahrensgang
- ArbG Jena, 11.03.2005 - 5 Ca 35/04
- LAG Thüringen, 25.01.2007 - 2 Sa 366/05
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 251
- NZA 2009, 38
- BB 2008, 1617
- DB 2008, 2086
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung auf Grund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6 mwN).Die Klägerin, welche für das Vorliegen einer Pflichtverletzung durch die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig ist (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6), hat nämlich weder konkret dargelegt, dass die Beklagte bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung hätte erkennen können noch dass sie hätte erkennen können, der Erblasser werde auf Grund dieser Kündigung erkranken.
Diese tatrichterliche Bewertung entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung des Senats in der Entscheidung vom 16. Mai 2007 (- 8 AZR 709/06 -AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
§ 823 Abs. 1 BGB begründet einen Schadensersatzanspruch ua. bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Verletzung der Gesundheit oder eines "sonstigen Rechtes", zu denen auch das Persönlichkeitsrecht zählt (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
Im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
Dazu wäre sie jedoch verpflichtet gewesen, weil ihr auch in so genannten "Mobbing-Fällen" für das Vorliegen einer Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast obliegt (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6).
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung auf Grund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 6 mwN).Demzufolge dürfen einzelne zurückliegende Handlungen/Verhaltensweisen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - aaO).
Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit und der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verpflichtet (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223).
Daher ist durch das Revisionsgericht nur zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles beachtet und hinreichend gewürdigt hat und ob es in die vorzunehmende Güter- und Interessenabwägung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles in nachvollziehbarer Weise mit einbezogen hat sowie ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223).
- BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 234/06
Kein Anspruch auf wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschaden …
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht dann, wenn ein Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach regelmäßigem Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet ist (Senat 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - AP BGB § 823 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 6 mwN).Ist dies der Fall, fehlt es an der Kausalität der Verletzungshandlung für den eingetretenen Erfolg (vgl. Senat 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - aaO).
- BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
Anforderungen an Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Die Klägerin hätte nämlich nicht nur vortragen müssen, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht hätte geben müssen, sondern auch, welche weiteren entscheidungserheblichen Tatsachen sie dann in der Berufungsinstanz noch vorgebracht hätte (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145 = AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1).Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung der Aufklärungspflicht für das angegriffene Berufungsurteil kausal war (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145 = AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1).
- BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Die für den Zurechnungszusammenhang maßgebliche Adäquanztheorie (Senat 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - BAGE 99, 368 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 121 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 68) schließt tatsächliche Entwicklungen, mit denen nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht zu rechnen ist, aus dem Verantwortungsbereich aus, weil eine Haftung für rein zufällige Folgen der Rechtsüberzeugung widersprächen, das Erfordernis der Beherrschbarkeit einer Schadensgefahr außer Acht ließe und keine generalpräventive Wirkung entfalten könnte. - BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89
Haftung des Arbeitnehmers - Gesamtschuld
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Der Ersatzpflichtige soll in der Regel für eine äußerst unwahrscheinliche Folge deshalb nicht einstehen müssen, weil diese außerhalb des vorhersehbaren und beherrschbaren Geschehens liegt (Senat 10. Mai 1990 - 8 AZR 209/89 -BAGE 65, 128 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 110 = EzA BGB § 426 Nr. 2). - BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02
Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger …
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Grundsätzlich kann sich eine unberechtigte Kündigung als eine Arbeitsvertragsverletzung darstellen, die dann zum Ersatz eines durch die Kündigung verursachten Schadens führen kann, wenn der Arbeitgeber bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam ist (vgl. Senat 17. Juli 2003 - 8 AZR 486/02 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 27 mwN). - LAG Thüringen, 25.01.2007 - 2 Sa 366/05
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2007 - 2 Sa 366/05 - wird zurückgewiesen. - BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05
Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge
Auszug aus BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Macht der Revisionskläger nämlich geltend, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, so ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatzoder Protokollstelle enthält, mit welcher der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und wenn dargelegt wird, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Berufungsurteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 6).
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung
Auch Entschädigungen für immaterielle Schäden infolge einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Erklärung einer unwirksamen Kündigung seien nicht ausgeschlossen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16 unter Hinweis auf BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -) . - BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12
Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung
Auch bisher waren etwa auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Entschädigungen für erlittene immaterielle Schäden bei der Geltendmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15 f.; 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20) . - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
(2) Das Landesarbeitsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass es dem Kläger nicht aufgrund von - drohenden - Persönlichkeitsrechtsverletzungen unzumutbar gewesen sei, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Würdigung vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 20; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 36) .
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung
Danach ist "Mobbing" kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder gegen Arbeitskollegen (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8) .Bei dieser Prüfung gilt es weiter zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen oder seiner Vorgesetzten bzw. des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzung darstellen, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers führt (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - aaO) .
Damit hat der Gesetzgeber auch den Begriff des "Mobbings" umschrieben, jedenfalls soweit dieses an die nach § 1 AGG verpönten Merkmale anknüpft (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - aaO) .
Daher kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles beachtet und hinreichend gewürdigt hat und ob es in die vorzunehmende Güter- und Interessenabwägung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles in nachvollziehbarer Weise mit einbezogen hat sowie ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8) .
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13
Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung
Dass die behaupteten Äußerungen und Verhaltensweisen des Beklagten als seines Vorgesetzten tatsächlich getätigt worden sind, muss der Kläger - soweit streitig - beweisen (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 11; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 41, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42) . - LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16
Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die …
Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge zu einer Rechtsbeeinträchtigung des Arbeitgebers geführt haben, um dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (vgl. allgemein zur Beweislast: BAG v. 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, NZA 2009, 38; BAG v. 13.03.2008 - 2 AZR 88/07, DB 2009, 68; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, NZA 2007, 1154). - LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12
893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Insofern muss jeweils geprüft werden, ob der in Anspruch Genommene in den von der Klägerin genannten Einzelfällen arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des Arbeitnehmers iSd. § 823 Abs. 1 BGB, ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung iSd. § 826 BGB begangen hat (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 115).Der Arbeitnehmer darf keinem Verhalten ausgesetzt werden, das bezweckt oder bewirkt, dass seine Würde verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; LAG Mecklenburg-Vorpommern 13.01.2009 - 5 Sa 86/08 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2008 - 10 Sa 340/08 - juris).
Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; LAG Niedersachsen v. 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 - juris;… Thüringer LAG 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).
Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers geführt haben, um dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).
Die im Arbeitsleben üblichen Konfliktsituationen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, S. 38).
Auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung handelt es sich in der Regel um im Arbeitsleben normale Konflikte, die unter Zuhilfenahme der Arbeitsgerichte geklärt werden, auch wenn sich nachher die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme herausstellt (LAG Schleswig-Holstein 15.10.2008 - 3 Sa 196/08 - juris; BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38).
- BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15
"Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens - …
Dann sind alle Handlungen bzw. Verhaltensweisen, die dem systematischen Prozess der Schaffung eines bestimmten Umfeldes zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einzubeziehen, einzelne zurückliegende Handlungen oder Verhaltensweisen dürfen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (vgl. etwa BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17; 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 29; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 59, BAGE 124, 295) .Es fehlt zudem an der Darlegung, dass die Beklagte bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht nur die von der Klägerin angenommene Rechtsunwirksamkeit der Kündigung, sondern darüber hinaus hätte erkennen können, dass die Klägerin (auch) aufgrund dieser Kündigung erkranken würde (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 34) .
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Es fehlt an der Darlegung, im Hinblick auf welche Tatsachen sie sich in welchem Schriftsatz auf das Zeugnis der betreffenden Arbeitnehmerin berufen hatte (zu den Anforderungen an die Rüge des Übergehens eines Beweisantritts: vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 20, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8) . - LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung geführt haben und dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - Rn. 41) . - BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14
Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09
Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch …
- LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17
Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?
- LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20
Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige …
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08
Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19
Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 23 Sa 1045/15
Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen
- BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz
- BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17
Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …
- BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12
Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13
Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische …
- LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
- LAG Köln, 12.07.2010 - 5 Sa 890/09
Schikanierung am Arbeitsplatz durch Entzug wesentlicher Aufgaben des bisherigen …
- BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08
Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2009 - 9 Sa 199/09
Mobbing - Schmerzensgeld - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Schmerzensgeld wegen Mobbings: Anforderungen an die Darlegungslast - keine …
- ArbG Köln, 18.01.2022 - 16 Ca 4198/21
Klage gegen das Erzbistum Köln
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17
Schadenersatz wegen Mobbing
- ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
Segelnde Betriebsrätin fordert hohes Schmerzensgeld - Klage abgewiesen
- LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
Psychische Erkrankung durch Mobbing - Zahlung von Schmerzensgeld - Entschädigung …
- LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10
Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist - …
- LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08
Unsubstantiierter Mobbingvorwurf einer Pflegehelferin in psychiatrischer Klinik …
- LAG Köln, 06.05.2021 - 8 Sa 581/20
Keine Diskriminierung wegen Alters oder Schwerbehinderung; Keine Verletzung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11
Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines …
- BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg
- LAG Köln, 07.05.2018 - 4 Sa 482/13
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen "Mobbing"
- LAG Thüringen, 15.09.2009 - 7 Sa 381/08
- LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10
Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 11 Sa 731/11
Mobbing - Auskunft - Entschädigung - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2023 - 6 Sa 48/23
Behauptetes Mobbing durch Kolleginnen - Schadensersatzanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 125/11
Anspruch auf Zahlung einer Gewinnbeteiligung aufgrund mündlicher Vereinbarung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 15 Sa 1758/11
Einzelfallentscheidung - Mobbing - Verletzung des allgemeinen …
- LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12
Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing
- ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 264/17
Notwendiger Inhalt der Berufungsschrift - Schadensersatzansprüche des …
- VG Lüneburg, 10.06.2021 - 5 A 80/21
Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld
- VGH Bayern, 26.09.2014 - 16a D 13.253
Disziplinarrecht
- LAG Köln, 06.11.2013 - 3 Sa 423/13
Schadensersatz wegen unterlassener Zuweisung eines Arbeitsplatzes
- LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
Schadensersatz wegen "Mobbings"
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 11 Sa 407/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber - …
- ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08
Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität
- LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit …
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 6 ZB 12.470
Bundesbeamtenrecht; Fürsorgepflicht; Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld
- LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20
Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit
- VGH Bayern, 22.09.2010 - 16b D 09.2133
Häufige, über einen langen Zeitraum sich erstreckende Kernzeitverletzungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18
Eingruppierung, Mobbing
- ArbG Düsseldorf, 02.09.2016 - 4 Ca 7518/15
Schadenersatz eines Eishockey-Profis wegen unberechtigter Dopingsperre?
- LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
Anzeige- und Nachweispflicht; Arbeitsunfähigkeit; Entfernung einer Abmahnung; …
- LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1514/10
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings - Darlegungslast des …
- OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Amtshaftung: Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. der Fürsorgepflicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 8 Sa 445/09
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Mobbing - Beweislast
- LAG Köln, 26.06.2015 - 4 Sa 254/15
Voraussetzungen einer Zulage zur Einkommenssicherung gem. § 6 Abs. 1 S. 1 TV UmBw
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 10 Sa 419/11
Anspruch eines Automobilverkäufers auf Bezirksprovision - Schmerzensgeld wegen …
- LAG Niedersachsen, 09.02.2010 - 13 Sa 896/09
Schikanierung durch Abmahnung; Unbegründete Schmerzensgeldklage bei Vielzahl von …
- LAG Düsseldorf, 08.12.2015 - 9 Sa 685/15
Befristung; wissenschaftliches Personal
- OLG Hamm, 09.12.2022 - 11 U 207/21
Amtshaftung; Probezeit; Beamter; Mobbing
- ArbG Stuttgart, 28.10.2021 - 10 Ca 174/21
Universalsukzession - Überstundenvergütung- Vergütungserwartung - …
- LAG Hessen, 22.02.2016 - 16 Sa 889/15
Übliche Konfliktsituationen im Betrieb sind nicht geeignet, den Tatbestand der …
- LAG Köln, 07.05.2008 - 7 Sa 1404/07
Schmerzensgeld; Mobbing; Pilot
- LAG Nürnberg, 06.06.2013 - 4 Sa 635/10
Schadensersatz - Schmerzensgeld
- ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1011/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2020 - 2 Sa 309/19
Anspruch auf Schmerzensgeld - Mobbing - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2010 - 2 Sa 111/10
Entschädigung wegen Verletzung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts - …
- VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1356
Kein Schadensersatz eines Polizeihauptkommissars wegen Verletzung der …
- LG Tübingen, 19.11.2015 - 7 O 486/13
Konfliktsituation am Arbeitsplatz - Schadensersatz wegen Verletzung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin, …
- LAG Köln, 23.02.2023 - 6 Sa 223/22
Ausbildungsverhältnis; Befristung, Schadensersatz; Mobbing, Bossing; …
- ArbG Nürnberg, 17.12.2008 - 8 Ca 2028/08
Unterlassensanspruch - Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Mobbings - …