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   BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92   

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https://dejure.org/1993,96
BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 (https://dejure.org/1993,96)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1
    Neue Bundesländer: Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 361
  • MDR 1993, 1091
  • NZA 1994, 120
  • NJ 1993, 221
  • NJ 1993, 573
  • BB 1993, 1663
  • BB 1993, 728
  • DB 1993, 1982
  • DB 1993, 787
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Ein Lehrer muß den ihm anvertrauten Schülern und Jugendlichen glaubwürdig die Grundwerte des Grundgesetzes vermitteln (BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • LAG Berlin, 23.07.1992 - 14 Sa 24/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Wer durch eine intensive Parteiarbeit die Ziele der SED, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ablehnte und bekämpfte, förderte, weist auf, daß er persönlich nicht geeignet ist, als Lehrer die Grundwerte des Grundgesetzes glaubwürdig zu vermitteln (so richtig LAG Chemnitz Urteil vom 9. September 1992 - 2 Sa 6/92 Dresden - BB 1992, 2220 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. Juni 1992 - 14 Sa 24/92 - BB 1993/142 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1992 - 13 Sa 61/92 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 2. Mai 1975, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Bei der fachlichen Qualifikation kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer über entsprechende arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (BAG Urteil vom 25. Februar 1993, BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92]).
  • LAG Sachsen, 09.09.1992 - 2 Sa 6/92

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lehrers wegen Mitarbeit in der SED;

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Wer durch eine intensive Parteiarbeit die Ziele der SED, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ablehnte und bekämpfte, förderte, weist auf, daß er persönlich nicht geeignet ist, als Lehrer die Grundwerte des Grundgesetzes glaubwürdig zu vermitteln (so richtig LAG Chemnitz Urteil vom 9. September 1992 - 2 Sa 6/92 Dresden - BB 1992, 2220 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. Juni 1992 - 14 Sa 24/92 - BB 1993/142 LS; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1992 - 13 Sa 61/92 -).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92
    Dieser hat am 24. September 1992 (BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91]) entschieden, daß Abs. 4 in seinem Regelungsbereich § 1 Abs. 2 KSchG ersetzt.
  • LAG Thüringen, 15.06.1993 - 1 Sa 25/93

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungs-Vertrag - mangelnde Eignung - Lehrer

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  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG, Urteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361, zu B III 1, 2 der Gründe).

    Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, aaO).

    Die Kündigung setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolge dessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (BAG, Urteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361, zu II 3 der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Ein Arbeitnehmer, der sich in der Vergangenheit besonders mit den Zielsetzungen der SED identifiziert hat, erweckt allein deshalb Zweifel an der Verfassungstreue (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361).
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