Rechtsprechung
   BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58128
BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 (https://dejure.org/2017,58128)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 (https://dejure.org/2017,58128)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 (https://dejure.org/2017,58128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 22 AGG, § 1 AGG, § 15 Abs 1 AGG
    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • IWW

    § 561 ZPO, § ... 22 AGG, §§ 823 bis 826 BGB, § 15 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 AGG, Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinie 79/7/EWG, Richtlinie 76/207/EWG, Richtlinie 2000/78/EG, § 3 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG, § 11 AGG, § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG, §§ 8, 9, § 10 AGG, Art. 267 AEUV, Art. 18 AEUV, Art. 45 AEUV, Art. 12 GG, §§ 1, 7 Abs. 1 AGG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG, Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 EUV, Art. 7 der Richtlinie 2000/43/EG, § 4 AGG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, § 253 Abs. 2 BGB, §§ 824 bis 826 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Objektive Eignung und Gleichbehandlung in den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union; Kausalzusammenhang zwischen Benachteiligung und Diskriminierungsgrund; Verbot unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung im Antidiskriminierungsrecht; Darlegungs- und ...

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Stellenanzeige im IT-Bereich diskriminierend gegenüber Frauen?

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung; Benachteiligung iSd. AGG; Alter; ethnische Herkunft; Geschlecht; Auswahlverfahren; Kausalitätsvermutung; Stellenausschreibung; Sprachkenntnisse; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de

    Objektive Eignung und Gleichbehandlung in den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - Geschlecht - Auswahlverfahren - Kausalitätsvermutung - Stellenausschreibung - Sprachkenntnisse - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung: Stellenanzeige im IT-Bereich auf dem Prüfstand

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    AGG-konforme Formulierung von Stellenanzeigen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen des Alters, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts - Auswahlverfahren - Formulierung in Stellenausschreibung - Anforderungen an Sprachkenntnisse - Vermutung i.S.v. § 22 AGG

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurz vor dem Abschluss stehendes Studium als Stellenanforderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 06.04.2017 - C-668/15

    Jyske Finans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Sie ist auch nicht als "untrennbar" mit einem bestimmten Alter verbunden anzusehen (zum Kriterium einer "untrennbaren" Verbindung bei unmittelbarer Diskriminierung etwa EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 16 [ethnische Herkunft]; 9. März 2017 - C-406/15 - [Milkova] Rn. 42 [Behinderung]; 21. Dezember 2016 - C-539/15 - [Bowman] Rn. 28 [Alter]; 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 15 mwN [Alter]; 11. April 2013 - C-335/11 und C-337/11 - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 74 [Behinderung]; 8. November 1990 - C-177/88 - [Dekker] Rn. 2 [Geschlecht]) .

    (aa) Der Begriff "ethnische Herkunft" beruht auf dem Gedanken, dass gesellschaftliche Gruppen insbesondere durch eine Gemeinsamkeit der Staatsangehörigkeit, Religion, Sprache, kulturellen und traditionellen Herkunft und Lebensumgebung gekennzeichnet sind (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 17; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 46 mwN, 56; vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 37) , wobei diese Aufzählung der Kriterien nicht abschließend ist und kein Kriterium als alleinentscheidend angesehen werden kann (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 18) .

    Die ethnische Herkunft kann nämlich grundsätzlich nicht auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums festgestellt werden, sondern muss vielmehr auf einem Bündel von Indizien beruhen, von denen einige objektiv und andere subjektiv sind, es sei denn, ein Kriterium kann die oben genannten insgesamt allgemein und absolut ersetzen (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 19) .

    (bb) Das Verbot der Diskriminierung "aus Gründen" bzw. "wegen" der ethnischen Herkunft ist von dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (vgl. hierzu Art. 18 AEUV) und dem Verbot einer auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung (vgl. hierzu Art. 45 AEUV) zu unterscheiden (vgl. auch EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 24) .

    Zwar kann die Staatsangehörigkeit gemeinsam mit anderen Indizien, wozu nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union insbesondere die gemeinsame Religion, die gemeinsame Sprache, die gemeinsame kulturelle und traditionelle Herkunft sowie die gemeinsame Lebensumgebung zählen (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 17; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 46) , die Vermutung einer Diskriminierung "wegen" der Rasse und/oder der ethnischen Herkunft begründen, jedoch nicht allein.

    Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 26 f.; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 100) .

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Der Geltungsbereich der Antidiskriminierungsrichtlinien des Unionsrechts darf in Anbetracht ihres Gegenstands, der Natur der Rechte, die sie schützen sollen, sowie des Umstands, dass sie in dem jeweiligen Bereich nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz Ausdruck geben, der einer der tragenden Grundsätze des Unionsrechts und in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt ist, nicht eng definiert werden (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 42, 66; 12. Mai 2011 - C-391/09 - [ Runevic-Vardyn und Wardyn ] Rn. 43, jeweils zur Richtlinie 2000/43/EG; vgl. auch 27. April 2006 - C-423/04 - [Richards] Rn. 22 ff. zur Richtlinie 79/7/EWG; 30. April 1996 - C-13/94 - [P./S.] Rn. 20 ff. zur Richtlinie 76/207/EWG) .

    (aa) Der Begriff "ethnische Herkunft" beruht auf dem Gedanken, dass gesellschaftliche Gruppen insbesondere durch eine Gemeinsamkeit der Staatsangehörigkeit, Religion, Sprache, kulturellen und traditionellen Herkunft und Lebensumgebung gekennzeichnet sind (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 17; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 46 mwN, 56; vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 37) , wobei diese Aufzählung der Kriterien nicht abschließend ist und kein Kriterium als alleinentscheidend angesehen werden kann (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 18) .

    Der Begriff der ethnischen Herkunft hat dabei - wie auch der Begriff der Rasse - auch für Personen zu gelten, die zwar nicht selbst der betreffenden Ethnie angehören, aber gleichwohl aus einem dieser Gründe - Rasse oder ethnische Herkunft - weniger günstig behandelt oder in besonderer Weise benachteiligt werden (EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 56 mwN; vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - aaO) .

    Zwar kann die Staatsangehörigkeit gemeinsam mit anderen Indizien, wozu nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union insbesondere die gemeinsame Religion, die gemeinsame Sprache, die gemeinsame kulturelle und traditionelle Herkunft sowie die gemeinsame Lebensumgebung zählen (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 17; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 46) , die Vermutung einer Diskriminierung "wegen" der Rasse und/oder der ethnischen Herkunft begründen, jedoch nicht allein.

    (cc) Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43/EG in Anbetracht ihres Gegenstands und der Natur der Rechte, die sie schützen soll, nicht eng definiert werden (EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 42 mwN und Rn. 56) .

    Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 26 f.; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 100) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    (aa) Der Begriff "ethnische Herkunft" beruht auf dem Gedanken, dass gesellschaftliche Gruppen insbesondere durch eine Gemeinsamkeit der Staatsangehörigkeit, Religion, Sprache, kulturellen und traditionellen Herkunft und Lebensumgebung gekennzeichnet sind (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 17; 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 46 mwN, 56; vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 37) , wobei diese Aufzählung der Kriterien nicht abschließend ist und kein Kriterium als alleinentscheidend angesehen werden kann (EuGH 6. April 2017 - C-668/15 - [Jyske Finans] Rn. 18) .

    Der Begriff der ethnischen Herkunft hat dabei - wie auch der Begriff der Rasse - auch für Personen zu gelten, die zwar nicht selbst der betreffenden Ethnie angehören, aber gleichwohl aus einem dieser Gründe - Rasse oder ethnische Herkunft - weniger günstig behandelt oder in besonderer Weise benachteiligt werden (EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 56 mwN; vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - aaO) .

    Dabei ist nicht entscheidend, ob der Begriff der muttersprachlichen Kenntnisse den Rückschluss auf eine "bestimmte" Ethnie zulässt (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 39 mwN) .

    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Verweigerung jeden Zugangs zu Informationen durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, ausnahmsweise heranzuziehen ist (EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 47; BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 48) .

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 33 mwN) .

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 35 mwN) .

    Dieser Anspruch folgt aber nicht aus § 253 Abs. 2 BGB, weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht in dieser Bestimmung nicht aufgeführt ist, sondern unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. etwa BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 35 mwN) .

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    dd) Aus dem von der Klägerin genannten Urteil Feryn des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn]) ergibt sich nichts anderes.

    Soweit darin ausgeführt wird, eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung iSd. Richtlinie 2000/43/EG setze nicht voraus, dass eine beschwerte Person, die behauptet, Opfer einer derartigen Diskriminierung geworden zu sein, identifizierbar ist (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 25; vgl. auch 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT ] Rn. 36) , kann die Klägerin daraus keine weitere Absenkung des Maßes ihrer Darlegungs- und Beweislast ableiten.

    Insofern waren nämlich nicht die Mindestanforderungen des Art. 7 der Richtlinie 2000/43/EG betroffen, sondern weitergehende nationale Bestimmungen der Ausgangsverfahren, die im Hinblick auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes günstigere Rechtsvorschriften - zB zur Verbandsklage, ggf. auch ohne konkret beschwerte Person - enthielten (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 27; vgl. auch 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT ] Rn. 37 f., 62) .

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [AsociaÆ«ia ACCEPT] Rn. 50; vgl. auch EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 25 mwN) .

    Soweit darin ausgeführt wird, eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung iSd. Richtlinie 2000/43/EG setze nicht voraus, dass eine beschwerte Person, die behauptet, Opfer einer derartigen Diskriminierung geworden zu sein, identifizierbar ist (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 25; vgl. auch 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT ] Rn. 36) , kann die Klägerin daraus keine weitere Absenkung des Maßes ihrer Darlegungs- und Beweislast ableiten.

    Insofern waren nämlich nicht die Mindestanforderungen des Art. 7 der Richtlinie 2000/43/EG betroffen, sondern weitergehende nationale Bestimmungen der Ausgangsverfahren, die im Hinblick auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes günstigere Rechtsvorschriften - zB zur Verbandsklage, ggf. auch ohne konkret beschwerte Person - enthielten (EuGH 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 27; vgl. auch 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT ] Rn. 37 f., 62) .

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Im Gegenteil, danach folgt aus der Richtlinie - unbeschadet der Verpflichtung, für Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen zu treffen - nur keine Verpflichtung zur Einstellung, zum beruflichen Aufstieg oder zur Weiterbeschäftigung einer Person, die für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen des Arbeitsplatzes nicht kompetent, fähig oder verfügbar ist (vgl. dazu EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 49, 51) .

    Die Sprache als solche ist jedoch nicht in den für einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG relevanten Richtlinien des Unionsrechts - hier: den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG - als Diskriminierungsgrund aufgeführt (vgl. ähnlich zu "Adipositas" bzw. "Krankheit" EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - [FOA] Rn. 35; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 44, 46) .

    Der Geltungsbereich dieser Richtlinien darf auch nicht in entsprechender Anwendung über die Diskriminierungen wegen der im jeweiligen Art. 1 dieser Richtlinien abschließend aufgezählten Gründe hinaus ausgedehnt werden (vgl. zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - [FOA] Rn. 36; 17. Juli 2008 - C-303/06 - [Coleman] Rn. 46; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 56) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Zwar sind Bewerber/innen, die kurz vor dem Studienabschluss stehen, typischerweise junge Menschen (vgl. etwa zu einem "Hochschulabschluss, der "nicht länger als 1 Jahr zurück liegt oder innerhalb der nächsten Monate erfolgt"" BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 64 ff. mwN) ; allerdings wird die zunächst angesprochene alters-heterogene Gruppe der Personen mit abgeschlossenem Studium der Ingenieur-Wissenschaften und technischen Informatik - zu dem auch Bewerber/innen wie die Klägerin mit einem vor 29 oder mehr Jahren abgeschlossenen Studium gehören - um Bewerber/innen erweitert, die kurz vor dem Studienabschluss stehen.

    In dieser Auslegung entspricht § 4 AGG den unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH 24. November 2016 - C-443/15 - [Parris] Rn. 79 ff.; BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 36) .

  • EuGH, 01.12.2016 - C-395/15

    Daouidi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Art. 6 Abs. 1 EUV und Art. 51 Abs. 2 der Charta stellen klar, dass durch die Bestimmungen der Charta der Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union hinaus ausgedehnt wird (EuGH 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 62) .

    Danach kommt es auch im Hinblick auf die Durchsetzungskraft von Diskriminierungsverboten der Charta darauf an, ob die betroffene Situation auch von einer anderen unionsrechtlichen Bestimmung als nur denjenigen der Charta erfasst ist (vgl. EuGH 1. Dezember 2016 - C-395/15 - [Daouidi] Rn. 64) .

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
    Die Sprache als solche ist jedoch nicht in den für einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG relevanten Richtlinien des Unionsrechts - hier: den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG - als Diskriminierungsgrund aufgeführt (vgl. ähnlich zu "Adipositas" bzw. "Krankheit" EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - [FOA] Rn. 35; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 44, 46) .

    Der Geltungsbereich dieser Richtlinien darf auch nicht in entsprechender Anwendung über die Diskriminierungen wegen der im jeweiligen Art. 1 dieser Richtlinien abschließend aufgezählten Gründe hinaus ausgedehnt werden (vgl. zur Richtlinie 2000/78/EG EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - [FOA] Rn. 36; 17. Juli 2008 - C-303/06 - [Coleman] Rn. 46; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 56) .

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

  • EuGH, 24.11.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie

  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

  • EuGH, 07.07.2011 - C-310/10

    Agafitei u.a. - Gehaltsansprüche von Angehörigen des höheren Justizdienstes -

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

  • EuGH, 21.12.2016 - C-539/15

    Bowman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • LAG Hamburg, 18.03.2015 - 6 Sa 39/14

    Zahlung einer Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung im Rahmen eines

  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

  • EuGH, 16.01.2014 - C-429/12

    Pohl - Vorabentscheidungsersuchen - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 118/13

    Benachteiligung im Sinne des AGG - Entschädigung - Anspruchsgegner

  • EuGH, 12.05.2011 - C-391/09

    Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Die "objektive Eignung" ist nicht Voraussetzung für die Annahme einer vergleichbaren Situation iSv. § 3 Abs. 1 AGG und deshalb keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 13 bis 15 mwN) .

    a) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 22 mwN) .

    Zwar verweist § 11 AGG nach seinem Wortlaut nur auf § 7 Abs. 1 AGG, allerdings muss die Bestimmung so ausgelegt werden, dass ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und damit ein Verstoß gegen § 11 AGG nicht vorliegt, wenn eine mögliche mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG nach § 3 Abs. 2 Halbs. 2 AGG gerechtfertigt oder eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG nach §§ 8, 9 oder § 10 AGG zulässig ist ( BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 23) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    aa) Soweit es um eine - hier allein in Betracht kommende - unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an den Grund anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind  (vgl. etwa BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 55, BAGE 166, 54; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16  - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Vor diesem Hintergrund steht der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Benachteiligung und einem in § 1 AGG genannten Grund (dazu ua. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 18; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 50, BAGE 164, 117; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) - hier: dem Geschlecht - außer Frage und es kommt nicht mehr darauf an, ob Indizien iSv. § 22 AGG (dazu ua. BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51 ff., aaO; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 21 ff.) -  beispielsweise die Formulierung in der Stellenausschreibung, mit der eine "Fachlehrerin" Sport gesucht wurde - eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen oder ob der Beklagte eine etwa durch Indizien begründete Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes widerlegt hat (zur Frage einer Widerlegung vgl. etwa: BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 104 ff., aaO; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (vgl. Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 20) erfasst das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG nicht jede Ungleichbehandlung, sondern nur eine Ungleichbehandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes.

    Demgegenüber liegt nach § 3 Abs. 2 AGG eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes - was auch eine Benachteiligung wegen mehrerer der in § 1 AGG genannten Gründe einschließt - gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 19 m.w.N.).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 22; BAG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 25 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.).

    Auch das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als "sonstiges Recht" i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 61).

    Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 62; BAG, Urteil vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 33 m.w.N, jeweils zitiert nach juris).

    Ist - wie hier - nicht der vermögenswerte, sondern der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen, setzt der Anspruch auf Entschädigung zusätzlich voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 63).

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 63; BAG, Urteil vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 35 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).

    Macht der Arbeitnehmer, der seinen Anspruch darauf stützt, der Arbeitgeber habe ihn widerrechtlich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, einen immateriellen Schaden geltend, so folgt dieser Anspruch aber nicht aus § 253 Abs. 2 BGB , weil das allgemeine Persönlichkeitsrecht in dieser Bestimmung nicht aufgeführt ist, sondern unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 64; BAG, Urteil vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 35 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    (a) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. an die (Schwer)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16  - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    a) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG bzw. die (Schwer-)Behinderung anknüpft oder durch diese/n motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    aa) Soweit es - wie hier - um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 7 Sa 963/18

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung

  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2019 - 5 Sa 196/19

    Kausalzusammenhang und Beweislastverteilung zwischen Vergütungsunterschieden und

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Mehrgeschlechtlichkeit,

  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

  • ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19

    Frage nach der Religionszugehörigkeit bei Einstellung in den kirchlichen Dienst

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 128/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2022 - 6 Sa 267/21

    Entschädigung - behauptete Diskriminierung wegen Alters

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.03.2019 - 5 Ca 1899/18

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit - Offensichtliche

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
  • LAG München, 10.10.2022 - 4 Sa 290/22

    Diskriminierung, Schwerbehinderter Mensch, Darlegungslast

  • LAG Hessen, 16.04.2021 - 3 Sa 129/20

    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung kann ein Indiz iSd. § 22 AGG für die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 431/19

    Beschäftigungsanspruch - Hierarchieebene - Schadensersatz - allgemeines

  • ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Entschädigung

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2023 - 4 Sa 123 öD/22

    Gleichstellungsbeauftragte, nicht-binäre Person, drittes Geschlecht,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 2 Sa 38/23

    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - amtsangehörige

  • ArbG Köln, 12.04.2023 - 18 Ca 5765/22

    Döschner-Schülke ./. WDR

  • LAG Hessen, 15.11.2021 - 7 Sa 1341/19

    Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit als Erzieherin; Mittelbare

  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 19 Sa 76/20

    Entschädigung; Benachteiligung; Stellenausschreibung; Konfession; kirchlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1246/17

    Entschädigung - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Nichtbeschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

  • LAG Köln, 08.04.2021 - 6 SaGa 6/20

    Konkurrentenklage; Überqualifikation

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 187/19

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - schwerbehinderter Bewerber - Abbruch

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22

    Entschädigungsanspruch wegen ethnischer Diskriminierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2018 - 5 Sa 438/17

    Kündigung, betriebsbedingt, Outsourcing, Streichung, Arbeitsplatzwegfall,

  • LAG Köln, 10.09.2021 - 10 Sa 1264/20

    Zulässige Stellenanzeige auf Online-Plattform Step Stone; Keine

  • ArbG Hamburg, 25.01.2024 - 12 Ca 183/23

    Entschädigung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren

  • LAG Thüringen, 14.03.2023 - 1 Sa 144/22

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2022 - 8 Sa 599/19

    Religionsbedingte Diskriminierung; Wesentliche, rechtmäßige und rechtfertigende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

  • ArbG Hamburg, 06.08.2021 - 25 Ca 64/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Entschädigung - § 15 Abs 2 AGG -

  • ArbG Köln, 05.10.2022 - 2 Ca 4390/22
  • ArbG Düsseldorf, 19.06.2020 - 7 Ca 176/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht