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   BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06   

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https://dejure.org/2007,256
BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06 (https://dejure.org/2007,256)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 8 AZR 397/06 (https://dejure.org/2007,256)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 (https://dejure.org/2007,256)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Verlusts des durch die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer vermittelten Kündigungsschutzes bei Übergang des Arbeitsverhältnisses wegen Unterschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes im Erwerberbetrieb; Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Unterschreitung des Schwellenwertes im Erwerberbetrieb

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; KSchG § 1; ; KSchG § 23 Abs. 1; ; UmwG § 323 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; KSchG § 23 Abs. 1
    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein automatischer Übergang des Kündigungsschutzes mit Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsübergang - Kein automatischer Übergang des Kündigungsschutzes auf den neuen Arbeitgeber

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Arbeitsverhältnis - Bestandsschutz - Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang, wenn § 23 KSchG bei dem Betriebserwerber keine Anwendung findet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang - Anzahl der Arbeitnehmer des Rechtsvorgängers entscheidend

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2007)

    Kein Kündigungsschutz nach Betriebs-Verkauf an Kleinunternehmer // Gesetzliche Schutzrechte gehen nicht auf Erwerber über

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang - Verlust des Kündigungsschutzes bei Übergang auf einen Kleinbetrieb

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 613a Abs. 5, 6; KSchG §§ 1, 23 Abs. 1; UmwG § 323 Abs. 1
    Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Unterschreitung des Schwellenwertes im Erwerberbetrieb

  • channelpartner.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsübergang - Kein automatischer Übergang des Kündigungsschutzes auf den neuen Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 273
  • ZIP 2007, 1227
  • MDR 2007, 1025
  • NZA 2007, 739
  • BB 2007, 1453
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 397/06 - Rn. 15 ff., BAGE 121, 273) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Die Dauer einer beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeit zählt aber zu den "Rechten und Pflichten" iSd. § 613a Abs. 1 BGB, in die der Betriebserwerber eintritt (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - Rn. 18 ff., aaO) .

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    ff) Dem steht die Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 397/06 - BAGE 121, 273) nicht entgegen.
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Das entspricht der Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 61/26 vom 5. März 1977, zuletzt geändert durch die RL 2001/23/EG vom 12. März 2001, ABl. EG Nr. L 82/16) durch den Europäischen Gerichtshof, die im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung von § 613a BGB zu berücksichtigen ist (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 38 = EzA KSchG § 23 Nr. 30 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17

    Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.02.2007 (8 AZR 397/06, juris, Rz. 29) angenommen, die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB habe sich auch auf die Verschlechterung des kündigungsschutzrechtlichen Status bzw. das Nichtbestehen von Kündigungsschutz beim Erwerber zu beziehen, wenn dort die erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern nach § 23 Abs. 1 KSchG nicht erreicht werde.

    Das war eine der tragenden Begründungen des 8. Senats dafür, dass es sich bei dem beim Betriebsveräußerer aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes erwachsenen Kündigungsschutz nicht um ein "Recht" im Sinne von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB handeln könne, welches auf den Betriebserwerber übergehe und selbst dann erhalten bleibe, wenn dieser die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG nicht erfülle (BAG vom 15.02.2007 - 8 AZR 397/06, juris, Rz. 18 ff.).

    Auch im Schrifttum wird überwiegend angenommen, dass der Verlust des allgemeinen Kündigungsschutzes gegen ordentliche Kündigungen wegen Unterschreitens des Schwellenwertes nach § 23 Abs. 1 KSchG beim Betriebserwerber zu den rechtlichen Folgen des Übergangs gehört, über die nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu informieren ist (HWK/Willemsen/Müller-Bonanni, 7. Auflage, § 613a BGB Rn. 329; von Steinau-Steinrück/Thees in: Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, 8. Auflage, Teil 5 Arbeitsrecht, Rn. 5.122; Jacobsen/Menke, NZA-RR 2010, 393, 395; Müller-Bonanni, RdA 2008, 114, 115; Boemke, jurisPR-ArbR 39/2007, Anm. 2; so wohl auch Wiedebusch/Vollmann, BB 2017, 2041, 2046).

    Dieses Ergebnis steht aus Sicht der Berufungskammer nicht im Widerspruch zu den sowohl vor als auch nach dem vorstehend zitierten Urteil vom 15.02.2007 (8 AZR 397/06) ergangenen anderen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts dazu, dass über die kündigungsrechtliche Situation lediglich dann informiert werden müsse, wenn Kündigungen sich abzeichnen (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06, juris, Rz. 32; BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 755/07, juris, Rz. 30; BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 166/07, juris, Rz. 30; BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 202/07, juris, Rz. 31; BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 175/07, juris, Rz. 18; BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 73/07, juris, Rz. 28; BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05, juris, Rz. 32; vgl. zum Schrifttum ErfK/Preis, 18. Auflage, § 613a BGB Rn. 88a; Schaub/Ahrendt, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Auflage, § 118 Rn. 36).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 184/10

    Einbehalt von Sozialversicherungsbeiträgen - landesrechtlich geregelter Übergang

    Wie § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt § 4 Abs. 1 LBSG einen Inhaltsschutz und will verhindern, dass allein der Übergang der Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes zum Anlass eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen werde (zu § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn. 15, BAGE 124, 345; 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - BAGE 121, 273) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 231/08

    Teilbetriebsübergang - Stilllegung - Filialen eines Handelsunternehmens

    Zentral gelenkte Verkaufsfilialen stellen in der Regel einen Betrieb im Sinne des § 23 Abs. 1 KSchG dar (BAG vom 15.02.2007, 8 AZR 397/06, NZA 2007, 739).

    Dies schließt aber nicht aus, dass zentral gelenkte Verkaufsfilialen eines Handelsunternehmens Betriebsteile im oben genannten Sinne darstellen, die jeweils Gegenstand von Teilbetriebsübergängen sein können (BAG vom 15.02.2007 a. a. O.; BAG vom 17.06.2003, 2 AZR 134/02, AP Nr. 260 zu § 613 a BGB; BAG vom 22.05.1997, 8 AZR 101/96, NZA 1997, 1050; BAG vom 22.04.1993, 2 AZR 50/92, NZA 1994, 360).

  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
    Hierzu müssen durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess eingeführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt werden (BAG 15.2.2007 - 8 AZR 397/06 - juris, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

    Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu der Einzelfirma, in deren Namen die Kündigungserklärung abgegeben wurde, ist aber Voraussetzung für die Kündigungsschutzklage, denn ein Erfolg im Kündigungsschutzprozess setzt nach der punktuellen Streitgegenstandstheorie voraus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung noch oder überhaupt ein Arbeitsverhältnis besteht (ständige Rechtsprechung vgl. statt vieler BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 = AP ZPO § 519 Nr. 48; 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - BAGE 121, 273 = AP KSchG 1969 § 23 Nr. 38 = EzA KSchG § 23 Nr. 30).
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