Rechtsprechung
BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 Abs 1 SGB 9, § 15 Abs 2 AGG, § 1 Abs 1 KSchG, Art 2 UAbs 3 UNBehRÜbk, Art 2 UAbs 4 UNBehRÜbk
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- hensche.de
AGG, Behinderung, Schwerbehinderung
- bag-urteil.com
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- Betriebs-Berater
Entschädigung bei unmittelbarer Benachteiligung wegen einer Behinderung
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens in ersten 6 Monaten
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unterlassene Präventionsverfahrens - und die Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Probezeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - und kein Präventionsverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Behindertenrechte - und das Präventionsverfahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Probezeit-Kündigung eines Schwerbehinderten auch ohne vorheriges Präventionsverfahren möglich - Keine Diskriminierung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unmittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Präventionsverfahren erst nach der Probezeit
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Präventionsverfahren in der Probezeit
- arbrb.de (Kurzinformation)
Kein Präventionsverfahren innerhalb der Wartefrist
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in Probezeit begrenzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in Probezeit begrenzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Präventionsverfahren während der Probezeit?
- antidiskriminierungsstelle.de
(Kurzinformation)
Keine Entschädigung nach dem AGG - Keine Pflicht des AG innerhalb der Wartezeit nach
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in Probezeit begrenzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
GG Art. 12
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Kein Schutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kein Präventionsverfahren in der Probezeit
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Präventionsverfahren in der Probezeit
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 23.10.2013 - 29 Ca 3414/13
- LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14
Papierfundstellen
- BAGE 155, 61
- NJW 2017, 187
- NZA 2016, 1131
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers …
(1) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, BAGE 155, 61) .Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, aaO; 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .
Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (…vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -;… 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .
Hierdurch wird das Beteiligungsverfahren nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX weder eine angemessene Vorkehrung iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK noch Teil einer solchen (vgl. zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 25, BAGE 155, 61) .
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
Durch die dem Arbeitgeber in § 84 Abs. 1 SGB IX aF auferlegten Verhaltenspflichten soll demnach zwar möglichst frühzeitig einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen begegnet, die dauerhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht und die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen verhindert werden (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 24, BAGE 155, 61) .Soweit § 84 Abs. 1 SGB IX aF - anders als § 1 Abs. 2 KSchG - nicht das Vorliegen von Kündigungsgründen fordert, sondern Schwierigkeiten und damit Unzuträglichkeiten, die noch nicht den Charakter von Kündigungsgründen aufweisen, ausreichen lässt, beruht dies darauf, dass das in § 84 Abs. 1 SGB IX aF geregelte präventive Verfahren dem Entstehen von Kündigungsgründen zuvorkommen soll (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 28, BAGE 155, 61;… 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 30, BAGE 120, 293) .
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
aa) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, BAGE 155, 61) .BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 19 ff., BAGE 155, 61) .
(2) Weder die Richtlinie 2000/78/EG noch die Bestimmungen der UN-BRK verlangen ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung angemessener Vorkehrungen (vgl. zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 44, BAGE 169, 267; zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 23 ff., BAGE 155, 61) .
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - …
Auch § 2 Abs. 4 AGG sperrt Ansprüche auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG nicht (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 13;… 12. Dezember 2013 - 8 AZR 838/12 - Rn. 19). - LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine …
Zur Frage der "angemessenen Vorkehrungen" hat das Bundesarbeitsgericht das Folgende ausgeführt (21.4. 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20 und 22):.Ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung angemessener Vorkehrungen schreiben weder die Richtlinie noch die UN-BRK vor (vgl. zur Frage, ob die Durchführung eines Präventionsverfahrens gemäß § 167 SGB IX als angemessene Vorkehrung verpflichtend durchzuführen ist: BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 24-26).
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13
Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II
(a) Die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist bei der Gesetzesauslegung ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG 14. Januar 1986 - 1 BvR 209/79 ua. - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 71, 354; 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 21, 209; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 31, BAGE 155, 61; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - Rn. 21, BAGE 139, 269) . - LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern …
Dabei kann die Benachteiligung statt in einem aktiven Tun auch in einem Unterlassen liegen (vgl. BT-Drs. 16/1780 S. 32;… BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 34;… 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25, BAGE 142, 158 ; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 16).Dabei geht die Kammer davon aus, dass § 3 Abs. 1 AGG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass eine Diskriminierung wegen einer Behinderung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem behinderten Arbeitnehmer angemessene Vorkehrungen i. S. v. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i i. V. m. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK versagt (so BAG "spricht viel dafür", Urteil vom 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 19).
Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (…EuGH 11. April 2013 - C-335/11 u. a. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 20).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2019 - 5 Sa 301/18
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wiedereinstellung
Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX selbst ist keine "angemessene Vorkehrung" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i iVm. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 21 ff mwN). - BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II - …
(a) Die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist bei der Gesetzesauslegung ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG 14. Januar 1986 - 1 BvR 209/79 ua. - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 71, 354; 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 21, 209; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 31, BAGE 155, 61; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 732/09 - Rn. 21, BAGE 139, 269) . - LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Betriebsratsanhörung
- VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2021 - 5 Sa 387/20
Wartezeitkündigung - Vertragsauslegung - Bruttoabsicherungsgehalt
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.05.2021 - 5 Sa 13/21
Wartezeitkündigung - Treuwidrigkeit
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2021 - 6 Sa 29/19
Entschädigung - Schwerbehinderung - Kündigung - Indizwirkung