Rechtsprechung
BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 Abs 1 SGB 9, § 15 Abs 2 AGG, § 1 Abs 1 KSchG, Art 2 UAbs 3 UNBehRÜbk, Art 2 UAbs 4 UNBehRÜbk
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren - hensche.de
AGG, Behinderung, Schwerbehinderung
- bag-urteil.com
Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens in ersten 6 Monaten
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unterlassene Präventionsverfahrens - und die Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Probezeit eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - und kein Präventionsverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Behindertenrechte - und das Präventionsverfahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Probezeit-Kündigung eines Schwerbehinderten auch ohne vorheriges Präventionsverfahren möglich - Keine Diskriminierung
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unmittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung - Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX
- arbrb.de (Kurzinformation)
Kein Präventionsverfahren innerhalb der Wartefrist
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in Probezeit begrenzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte in Probezeit begrenzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Präventionsverfahren während der Probezeit?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
GG Art. 12
Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Kein Schutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kein Präventionsverfahren in der Probezeit
- dgbrechtsschutz.de (Entscheidungsbesprechung)
Präventionsverfahren erst nach der Probezeit
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Präventionsverfahren in der Probezeit
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 23.10.2013 - 29 Ca 3414/13
- LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14
Papierfundstellen
- BAGE 155, 61
- NJW 2017, 187
- NZA 2016, 1131
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Amtsärztliche Untersuchung eines schwerbehinderten Menschen ohne vorheriges …
Durch die dem Arbeitgeber in § 84 Abs. 1 SGB IX aF auferlegten Verhaltenspflichten soll demnach zwar möglichst frühzeitig einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen begegnet, die dauerhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht und die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen verhindert werden (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 24, BAGE 155, 61) .Soweit § 84 Abs. 1 SGB IX aF - anders als § 1 Abs. 2 KSchG - nicht das Vorliegen von Kündigungsgründen fordert, sondern Schwierigkeiten und damit Unzuträglichkeiten, die noch nicht den Charakter von Kündigungsgründen aufweisen, ausreichen lässt, beruht dies darauf, dass das in § 84 Abs. 1 SGB IX aF geregelte präventive Verfahren dem Entstehen von Kündigungsgründen zuvorkommen soll (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 28, BAGE 155, 61;… 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 30, BAGE 120, 293) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Betriebsratsanhörung
Der Arbeitgeber kann aus Motiven kündigen, die weder auf personen-, verhaltens- noch betriebsbedingten Erwägungen beruhen, solange die Kündigung nicht aus anderen Gründen (zB §§ 138, 242 BGB) unwirksam ist (vgl. BAG 21.04.2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 29 mwN). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern …
Dabei kann die Benachteiligung statt in einem aktiven Tun auch in einem Unterlassen liegen (vgl. BT-Drs. 16/1780 S. 32;… BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 34;… 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25, BAGE 142, 158 ; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 16).Dabei geht die Kammer davon aus, dass § 3 Abs. 1 AGG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass eine Diskriminierung wegen einer Behinderung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem behinderten Arbeitnehmer angemessene Vorkehrungen i. S. v. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i i. V. m. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK versagt (so BAG "spricht viel dafür", Urteil vom 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 19).
Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (…EuGH 11. April 2013 - C-335/11 u. a. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 20).
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine …
Zur Frage der "angemessenen Vorkehrungen" hat das Bundesarbeitsgericht das Folgende ausgeführt (21.4. 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20 und 22):.Ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung angemessener Vorkehrungen schreiben weder die Richtlinie noch die UN-BRK vor (vgl. zur Frage, ob die Durchführung eines Präventionsverfahrens gemäß § 167 SGB IX als angemessene Vorkehrung verpflichtend durchzuführen ist: BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 24-26).
- VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368
Ruhestandsversetzung wegen Behinderung