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   BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87   

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BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 (https://dejure.org/1989,22732)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 (https://dejure.org/1989,22732)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 8 AZR 416/87 (https://dejure.org/1989,22732)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Der Begriff des Personenschadens i.S. dieser Vorschrift umfaßt auch den Schmerzensgeldanspruch (BAG Urteil vom 8.Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO)« Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO auch den Anspruch auf Schmerzensgeld ausschließt, bestehen nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO).

    Ein hier allein in Betracht kommendes bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Handelnde den möglichen Erfolg seines Handelns kennt und für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl., § 276 Anm. 3; BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO).

    Diese Würdigung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - und vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP Nr. 4 und 9 zu § 636 RVO).

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Diese Würdigung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - und vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP Nr. 4 und 9 zu § 636 RVO).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Der Begriff des Personenschadens i.S. dieser Vorschrift umfaßt auch den Schmerzensgeldanspruch (BAG Urteil vom 8.Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO)« Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO auch den Anspruch auf Schmerzensgeld ausschließt, bestehen nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO).
  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Dessen ungeachtet ist dieses System, auch soweit es im Einzelfall zu einer Benachteiligung des Geschädigten führt, verfassungsgemäß (vgl. nur zum Ausschluss des Schmerzensgeldes: BVerfGE 34, 118, 128 ff und BAG, Urteil vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, juris Rn. 8, jeweils zur Vorgängerregelung in §§ 636, 637 RVO; zu §§ 104, 105 SGB VII siehe BVerfG NJW 1995, 1607; NZA 2009, 509, 510; Senat, Urteil vom 4. Juni 2009 - III ZR 229/07, NJW 2009, 2956 Rn. 13 ff zu einem Unfall in einem Kindergarten; siehe auch allgemein zu materiellen und immateriellen Personenschäden BAG, NJW 2004, 3360, 3361; VersR 2005, 1439, 1440).

    Der Vorsatz des Schädigers muss mithin nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, BGHZ 154, 11, 13 ff und vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 9; BAG, NJW 2003, 1890 f; NJW 2004, 3360, 3364; VersR 2005, 1439, 1441; siehe auch BGH, Urteil vom 20. November 1979 - VI ZR 238/78, BGHZ 75, 328, 331; BAG, VersR 1976, 574, 575 f; Urteil vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, juris Rn. 11 ff, NJW 1989, 2838, jeweils zur Vorgängerregelung in § 636 RVO).

    Dementsprechend genügt hierfür auch die gegebenenfalls vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Unfall zurückzuführen ist, nicht; dies führt zwar zur bewussten Fahrlässigkeit, rechtfertigt aber nicht die Annahme bedingten Vorsatzes (vgl. nur BAG, Urteil vom 2. März 1989, aaO Rn. 12 ff; NJW 2003, 1890, 1891; VersR 2005, 1439, 1441; OLG Saarbrücken, r + s 1999, 374, 375; Geigel/Wellner, aaO Rn. 86; Krasney, aaO Rn. 22).

    Seine Beurteilung kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt dahingehend überprüft werden, ob er den Begriff des bedingten Vorsatzes verkannt hat oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO vorliegen, sei es durch mangelnde Berücksichtigung entscheidungserheblicher Umstände, sei es durch Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. März 2004 - I ZR 205/01, BGHZ 158, 322, 327, vom 12. Juli 2005 - VI ZR 83/04, BGHZ 163, 351, 353 und vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, BGHZ 187, 141 Rn. 25, jeweils mwN; BAG, Urteil vom 2. März 1989, aaO Rn. 11).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Mißachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - aaO; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 -, zu I 2 der Gründe).

    Ihr Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 - 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02 - BAGE 103, 92 = AP SGB VII § 104 Nr. 1 = EzA SGB VII § 105 Nr. 2).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, daß die bloße vorsätzliche Mißachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - aaO; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 - nv., zu I 2 der Gründe).
  • LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18

    Wegeunfall, Haftungsprivileg

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).
  • LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02

    Arbeitsunfall; Vorsatz

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist ein Arbeitsunfall nicht schon deshalb vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn der Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich mitachtet hat und der Unfall hierauf beruht (BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ; LAG Köln vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 - ZTR 2001, 86).

    Dafür, dass im konkreten Fall der Arbeitsunfall vom Unternehmer zumindest mit bedingtem Vorsatz herbeigeführt worden ist, d.h. dass dieser den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts gebilligt hat (BAG vom 08.12.1970, AP Nr. 4 zu § 636 RVO; BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ), ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.

  • LAG Köln, 02.11.2021 - 4 Sa 279/21

    Doppelter Vorsatz bei Arbeitsunfall nach §§ 104 , 105 SGB VII ; Verletzungserfolg

    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).
  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 12 Sa 1851/07

    Schmerzensgeld; Haftungsprivilegierung, Vorsatz

    In gleichem Maße ist es anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen ist, nicht dazu führt, dass der Haftungsausschluss entfällt (BAG 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).
  • LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09

    Schmerzensgeld

    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG vom 10. Oktober 2002 a.a.O.; BAG vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, dokumentiert in juris; BAG vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, AP Nr. 9 zu § 636 RVO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18

    Arbeitsunfall, Schmerzensgeld, Haftungsbeschränkung

    Auch wenn ihr und den für sie verantwortlich handelnden Personen eine vorsätzliche Missachtung von Unfallvorschriften vorgeworfen werden könnte, rechtfertigt dies nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung (vgl. BAG 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 -).
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 16 Ca 517/08

    Haftungspriviligierung i.R.e. unter Mitarbeitern geschehenen Arbeitsunfalls;

    Selbst wenn ein Arbeitsunfall auf die vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, führt dies nicht zum Ausschluss des Haftungsprivilegs gemäß §§ 104, 105 SGB VII , wenn der Vorsatz des Schädigers sich nicht auch auf den konkreten Verletzungserfolg erstreckte (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02 - und 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - jeweils a.a.O.; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, zu I 2 der Gründe).
  • ArbG Neunkirchen, 02.10.2003 - 3 Ca 918/03

    Arbeitsunfall mit Todesfolge; Haftungsbefreiung des Arbeitgebers

  • ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21

    Haftungsprivileg nach § 105 Abs. 1 SGB VII bei Betätigung des Signalhorns eines

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