Rechtsprechung
BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem Recht an einer Mittelschule in Sachsen; Auslegung der Vorbemerkung Nr. 1 zu den Arbeitgeberrichtlinien
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a Bundesangestelltentarifvertrag - Ost; Vergütung nach dreijähriger Bewährung an Mittelschulen; Ausbildung zum Gymnasiallehrer ; Unterscheidung von Mittelschule und Gymnasium; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem Recht an einer Mittelschule in Sachsen; Auslegung der Vorbemerkung Nr 1. zu den Arbeitgeberrichtlinien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 01.02.2001 - 5 Ca 4743/00
- LAG Sachsen, 19.04.2002 - 3 Sa 243/01
- BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 47
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99
Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule
Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Die Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien, wonach Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform (Schulart) verwendet werden, entsprechend ihrer Lehrbefähigung vergütet werden, gewährleistet grundsätzlich eine dem jeweiligen Eingangsamt entsprechende Vergütung (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).Es ist zulässig, die Eingruppierung sowohl von der Lehrbefähigung als auch von der Beschäftigung in einer bestimmten Schulform abhängig zu machen (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -). - LAG Sachsen, 19.04.2002 - 3 Sa 243/01
Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. April 2002 - 3 Sa 243/01 - aufgehoben. - BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97
Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums
Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Es ist zulässig, die Eingruppierung sowohl von der Lehrbefähigung als auch von der Beschäftigung in einer bestimmten Schulform abhängig zu machen (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24). - BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit
Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02
Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04
Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen
Der nunmehr für Eingruppierungsstreitigkeiten von Lehrern zuständige Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des vormals für die Eingruppierung von Lehrern zuständigen Achten Senats vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 113) und vom 5. Februar 2004 (- 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119), in denen der Achte Senat ausgeführt hat, die Beurteilung auf der Grundlage von Beurteilungskriterien sei die zweite Voraussetzung der Vorbemerkung Nr. 6 für die Höhergruppierung. - BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern
Das Schul- und Ausbildungssystem der Lehrkräfte ist gegliedert, so dass eine erworbene Lehrbefähigung eine andere nicht mit umfasst, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. BAG 21. August 2003 - 8 AZR 442/02 - NZA-RR 2004, 47 [Lehrbefähigung Gymnasium und Mittelschule in Sachsen]). - BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04
Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule
Das Schul- und Ausbildungssystem der Lehrkräfte ist gegliedert, so dass eine erworbene Lehrbefähigung eine andere nicht mit umfasst, wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. BAG 21. August 2003 - 8 AZR 442/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 113 [Lehrbefähigung Gymnasium und Mittelschule in Sachsen]).
- BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das …
Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 -) entschieden, dass die wortgleich in den Arbeitgeberrichtlinien im Freistaat Sachsen vorhandene Klausel hinsichtlich der Begrenzung auf die Eingangsvergütung und nicht auf die höchstmögliche Vergütung der schulformgerecht eingesetzten Lehrer verweist. - BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02
Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule …
Damit ist aber entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Klägerin die Eingangsvergütung und nicht die höchstmögliche Vergütung an der Schulart, an der der Arbeitnehmer verwendet wird, gemeint (BAG 21. August 2003 8 AZR 442/02 ZTR 2004, 419; 30. Oktober 2003 8 AZR 494/02 -). - LAG Sachsen, 28.04.2004 - 2 Sa 53/03
Vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung von Fachlehrern mit Staatsexamen und …
Dabei ist die Eignung nach Beurteilung, worauf der Beklagte in der Berufungsverhandlung zu Recht hingewiesen hat, Anspruchsvoraussetzung neben dem Vorhandensein von Planstellen, der maßgebenden Dauer der Lehrtätigkeit und der Bewährung (vgl. so ausdrücklich BAG vom 21.08.2003 - 8 AZR 442/02 -, dok. in JURIS, dort Rdnr. 85). - BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen
Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 - NZA-RR 2004, 47; bestätigt durch 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - zVv.) entschieden, dass die betreffende Klausel hinsichtlich der Begrenzung auf die Eingangsvergütung und nicht auf die höchstmögliche Vergütung der schulformgerecht eingesetzten Lehrer verweist.