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   BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12   

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https://dejure.org/2013,24711
BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12 (https://dejure.org/2013,24711)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 8 AZR 453/12 (https://dejure.org/2013,24711)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 (https://dejure.org/2013,24711)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • openjur.de

    Berufsfußball; vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses; Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Jugendfußballspieler zahlt 40.000 EUR Ablöse - kein Rückforderungsanspruch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Jugendfußballspieler zahlt 40.000 EUR Ablöse - kein Rückforderungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • Betriebs-Berater

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses - Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Befristungsrecht; Berufsbildung; Arbeitsvertragsrecht - Berufsfußball; vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses; Zahlung einer vereinbarten Ablöse durch den Spieler

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsfußballer: Verpflichtung zur Zahlung einer Ablösesumme für die vorzeitige Beendigung des befristeten Vertrags ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Berufsfußballer seine Ablöse zahlt...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ablösesummen in der Privatwirtschaft? Fußballprofis sind auch nur Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1206
  • BB 2013, 2419
  • BB 2014, 443
  • DB 2013, 2516
  • JR 2014, 136
  • SpuRt 2014, 32
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    b) Vorliegend handelt es sich um eine atypische, individuelle Willenserklärung, die vom Revisionsgericht nur dahin gehend überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 18, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 14, Stbg 2009, 331) .

    Dabei ist eine Gesamtabwägung aller Umstände wie Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts vorzunehmen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2).

    a) Im Falle eines Vergleichs iSv. § 779 BGB kommt es weniger auf die wahre Ausgangslage im Sinne einer objektiven Bewertung der von beiden Seiten übernommenen Leistungen an als auf die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 32, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2) .

    Ein etwaiger Irrtum über einen Umstand, der vor dem Vergleich als streitig und ungewiss angesehen wurde und deshalb Gegenstand der Streitbeilegung war, führt nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 28, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Wie sich der Arbeitgeber bei einem Abfindungsvergleich durch die Zahlung der Abfindung Planungs- und Rechtssicherheit erkauft und hierfür den "gerechten Preis" selbst bestimmt (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee der Gründe, BAGE 113, 327 = AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2) , gilt dies auch in dem umgekehrten Fall für die Festsetzung der Höhe einer Ablösesumme.

    Zudem könnte zu einer Vertragsaufhebung weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber gezwungen werden (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee der Gründe, BAGE 113, 327 = AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2) .

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06

    Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Ein Sachverhalt ist dann als feststehend zugrunde gelegt, wenn er den Beteiligten nicht oder nicht mehr ungewiss ist und von ihnen als wesentliche Voraussetzung der Streitbeilegung betrachtet wird (BGH 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06 - Rn. 14, MDR 2008, 399) .

    Ebenso wenig hat ein reiner Rechtsirrtum der Parteien ohne jeden Irrtum über Tatsachen die Unwirksamkeit des Vergleichs zur Folge (BGH 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06 - aaO) .

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98

    Keine Grundrechtsverletzung durch Abweisung eines Rückzahlungs- und

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Über den Wertmaßstab der guten Sitten findet damit auch das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem Eingang in das Privatrecht (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 25, BVerfGK 8, 126; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 15, DB 2013, 584; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, aaO; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 20; Palandt/Ellenberger aaO Rn. 4) .

    Aus Sicht des Vereins mag es eine Rolle spielen, ob für den wechselwilligen Spieler derzeit überhaupt ein Ersatzspieler verpflichtet werden kann, ob dem wechselwilligen Spieler in der Mannschaft eine Schlüsselrolle zukam usw. Dies alles sind Umstände, die eine objektive Bewertung einer Ablösesumme erschweren (vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 35, BVerfGK 8, 126) .

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Nach einer längeren Bindung als fünf Jahre wird der Arbeitnehmer in seiner persönlichen Freiheit übermäßig beschränkt (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 69, 171 = AP BGB § 624 Nr. 2 = EzA BGB § 624 Nr. 1) .

    Bei typisierender Betrachtungsweise von § 15 Abs. 4 TzBfG hat der Gesetzgeber, dem auf dem Gebiet der Vertragsfreiheit ein weiter Spielraum zusteht, einen angemessenen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen gefunden (zu § 624 BGB vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - zu II 3 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Die Rechtsprechung sieht ein Rechtsgeschäft dann als sittenwidrig an, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 15, BAGE 118, 66 = AP BGB § 138 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 7; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. § 138 Rn. 2 mwN) .

    Über den Wertmaßstab der guten Sitten findet damit auch das im Grundgesetz verkörperte Wertesystem Eingang in das Privatrecht (sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, vgl. BVerfG 29. Mai 2006 - 1 BvR 240/98 - Rn. 25, BVerfGK 8, 126; BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 15, DB 2013, 584; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, aaO; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 20; Palandt/Ellenberger aaO Rn. 4) .

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 15, Stbg 2009, 331) .

    b) Vorliegend handelt es sich um eine atypische, individuelle Willenserklärung, die vom Revisionsgericht nur dahin gehend überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 18, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 14, Stbg 2009, 331) .

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Entscheidend ist, inwieweit sie zur Streitbereinigung wechselseitig nachgegeben haben (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17; 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 2. Juli 1999 - V ZR 135/98 - zu II der Gründe, NJW 1999, 3113; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. § 138 Rn. 66; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 113) .
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Entscheidend ist, inwieweit sie zur Streitbereinigung wechselseitig nachgegeben haben (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17; 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 2. Juli 1999 - V ZR 135/98 - zu II der Gründe, NJW 1999, 3113; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. § 138 Rn. 66; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 113) .
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 26, AP ZPO § 551 Nr. 64 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 5) .
  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 135/98

    Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 51/11

    Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche

  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96

    Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03

    Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 Sa 125/98

    Anspruch auf Zustimmung zu seiner Aufnahme in die Transferliste des Deutschen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 19/11

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Anspruch auf Rückzahlung der im

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 63/00

    Ablösevereinbarung - Auslösung eines Eishockeyspielers aus Vertrag mit

  • OLG Oldenburg, 10.05.2005 - 9 U 94/04

    Ausbildungsentschädigung für Fussballvereine; Einschränkung der Berufswahl junger

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Die Auslegung atypischer Willenserklärungen durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 435/12 - Rn. 18; 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23; 15. April 2014 - 3 AZR 435/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    a) Soweit das Landesarbeitsgericht in einer Hilfsbegründung zu dem Ergebnis gelangt ist, der Vertrag vom 25./30. März 2009 spreche gegen die Annahme, die X GmbH habe der Beklagten die Klägerin zur Arbeitsleistung überlassen, ist dies mit wesentlichen Auslegungsgrundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. zu den Grundsätzen der Vertragsauslegung BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 22) .
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