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   BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89   

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https://dejure.org/1991,7124
BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89 (https://dejure.org/1991,7124)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1991 - 8 AZR 462/89 (https://dejure.org/1991,7124)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 (https://dejure.org/1991,7124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch - Vorbeugende Wirkung der Kur - Bevorstehen einer Arbeitsunfähigkeit - Abgrenzung zu Heilkur - Durchführung als Badekur - Verzug der Urlaubsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77

    Zum Anspruch von Arbeitern auf Lohnfortzahlung für die Dauer einer Vorbeugungskur

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung für vergleichbare tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst, die ebenfalls an die Bestimmungen des § 7 LohnFG anknüpfen, gefordert (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG).

    Dies erfordert eine Klärung der Frage, ob die Kurgestaltung den vorgenannten Anforderungen entsprach, oder ob der Aufenthalt der Klägerin in N. sich in einem urlaubsmäßigen Zuschnitt abspielte, was dem Anspruch auf Lohnfortzahlung entgegenstünde (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1979, a.a.O.).

    In der Regel werden schon durch eine solche Unterbringung die erforderliche medizinische Betreuung und Einflußnahme auf die Lebensführung des Versicherten gesichert (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP, a.a.O., zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 633/89

    Sonderurlaub im öffentlichen Dienst - freie Badekur

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung für Kuren im Sinne des § 47 a Abs. 1 BMTG-II angeschlossen (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 633/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Zu der verantwortlichen Durchführung und Gestaltung der Kurmaßnahme gehört auch die überwiegende Kostentragung durch die bewilligende Stelle (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BAG, 29.11.1973 - 5 AZR 205/73

    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Besuch einer Kur

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Im Gegensatz dazu soll eine Heilkur eine bestimmte Krankheit ausheilen und eine Genesungskur den Organismus nach überstandener Krankheit stärken (BAG Urteil vom 29. November 1973 - 5 AZR 205/73 - AP Nr. 2 zu § 7 LohnFG, mit weiteren Nachweisen).

    Die medizinische Notwendigkeit der Kur steht mit ihrer Bewilligung durch den Sozialleistungsträger fest (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1973, a.a.O.).

  • BAG, 25.11.1965 - 5 AZR 167/65

    Träger der Sozialversicherung - Kurverfahren - Heilverfahren - Kurmaßnahme -

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung für vergleichbare tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst, die ebenfalls an die Bestimmungen des § 7 LohnFG anknüpfen, gefordert (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG).

    Zu der verantwortlichen Durchführung und Gestaltung der Kurmaßnahme gehört auch die überwiegende Kostentragung durch die bewilligende Stelle (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    An die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs ist als Schadenersatzanspruch ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten, § 249 BGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304 = AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG; Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    An die Stelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs ist als Schadenersatzanspruch ein Ersatzurlaubsanspruch in gleicher Höhe getreten, § 249 BGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1988, BAGE 58, 304 = AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG; Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Da keine Anhaltspunkte für einen von diesen gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen abweichenden Begriffsinhalt bestehen, ist auf die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung zurückzugreifen, an die der Tarifwortlaut sich anlehnt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B.: BAGE 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
    Da keine Anhaltspunkte für einen von diesen gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen abweichenden Begriffsinhalt bestehen, ist auf die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung zurückzugreifen, an die der Tarifwortlaut sich anlehnt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B.: BAGE 5, 338 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 22, 201 = AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Darin lag ihre ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung als Schuldnerin des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung des Klägers entbehrlich macht (vgl. BAG 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Aus objektiver Empfängersicht lag darin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Beklagten als Schuldner des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung der Klägerin entbehrlich machte (vgl. BAG 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89  - zu II der Gründe) .

    Darin lag ebenso seine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung als Schuldner des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung der Klägerin ebenfalls entbehrlich machte (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 14, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 138; 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89  - zu II der Gründe) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 534/15

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Aus objektiver Empfängersicht lag darin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung der Beklagten als Schuldnerin des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung der Klägerin entbehrlich machte (vgl. hierzu BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - aaO; 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Insbesondere ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer durch eine Kur- oder Hausordnung einem geregelten, streng festgelegten Kurablauf unterworfen war (vgl. BAG 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89 - EEK I/1058).
  • ArbG Nienburg, 19.12.2013 - 2 Ca 257/12
    Darin lag seine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung als Schuldner des Urlaubsanspruchs, die gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB eine Mahnung der Klägerin entbehrlich machte (vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10, AP TVöD § 26 Nr. 2; BAG, Urt. v. 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 138; BAG, Urt. v. 31. Januar 1991 - 8 AZR 462/89, EEK 1/1058).
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