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   BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07   

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BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07 (https://dejure.org/2009,4192)
BAG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 8 AZR 473/07 (https://dejure.org/2009,4192)
BAG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 8 AZR 473/07 (https://dejure.org/2009,4192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang; Voraussetzungen für die Berufung des Betriebsveräußerers auf Verwirkung; Fehlende Rückgriffsmöglichkeit auf den Betriebsveräußerer

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang; Voraussetzungen für die Berufung des Betriebsveräußerers auf Verwirkung; Fehlende Rückgriffsmöglichkeit auf den Betriebsveräußerer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Sie setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Lauf (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Der Senat hat mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment (so: Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO.).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Sie setzt damit die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für die betroffenen Arbeitnehmer nicht in Lauf (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    a) Zwar begründete allein die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der Betriebserwerberin noch keine Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07

    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2007 - 7 Sa 153/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 473/07
    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsüberganges (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • LAG München, 05.07.2010 - 3 Sa 141/10

    Widerspruchsrecht, Verwirkung

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Zeitmoment z. B. nach 17 Monaten (BAG 03.11.2009 - 8 AZR 530/07), nach 15 oder 15, 5 Monaten (BAG 02.04.2009 - 8 AZR 473/07 und 8 AZR 357/08) oder beispielsweise auch bereits nach zehn Monaten (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 225/07) als erfüllt angesehen.

    aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer großen Zahl von Entscheidungen in jüngerer und jüngster Zeit angenommen, das Umstandsmoment sei regelmäßig erfüllt, wenn der betreffende Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert habe, indem er etwa einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder eine Kündigung durch den Betriebsübernehmer hingenommen habe (vgl. z. B. BAG 12.11.2009 - 8 AZR 530/07; BAG 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 und 8 AZR 541/08; BAG 02.04.2009 - 8 AZR 178/07 und 8 AZR 473/07; BAG 23.07.2009 - 8 AZR 541/08 und 8 AZR 558/08).

    d) Dass sich die Beklagte als Überträgerin des Teilbetriebes auf die Kenntnis der Q. AG als Übernehmerin berufen darf, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; BAG 02.04.2009 - 8 AZR 473/07 und 8 AZR 220/07).

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Hinweise des Senats: weitgehende Parallelsache zu Senat 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -.
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen der Verwirkung erforderliche Zeitmoment (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Damit ist regelmäßig das so genannte Zeitmoment erfüllt (vgl. Senat 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -).
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 152/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    b) Es kann gleichwohl dahinstehen, ob eine Zeitspanne von 15 Monaten das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment erfüllt (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) , da jedenfalls die Klägerin kein Umstandsmoment verwirklicht hat.
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) .
  • LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11

    Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Zeitmoment schon nach 17 Monaten (BAG v. 3. November 2009 - 8 AZR 530/07 - NJW 2010, 1302 = NZA 2010, 761) oder nach 15 bzw. 15, 5 Monaten (BAG v. 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 - AP Nr. 9 zu § 613a BGB Unterrichtung; v. 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - aaO), sogar bereits nach zehn Monaten (BAG v. 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - ArbRB 2009, 229 = AP Nr. 364 zu § 613a BGB) als erfüllt angesehen.
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 612/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) .
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 613/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) .
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 45/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Eine solche Zeitspanne erfüllt das für das Vorliegen einer Verwirkung erforderliche Zeitmoment (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347; 2. April 2009 - 8 AZR 473/07 -) .
  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 63/08

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

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