Rechtsprechung
   BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36338
BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 (https://dejure.org/2017,36338)
BAG, Entscheidung vom 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 (https://dejure.org/2017,36338)
BAG, Entscheidung vom 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 (https://dejure.org/2017,36338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot; Kriterien einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung; Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Benachteiligung; Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Benachteiligung; ...

  • bag-urteil.com

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • rewis.io

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG; Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung wegen einer Behinderung - und die AGG-Entschädigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung - Vermutung iSv. § 22 AGG - Erörterungsverfahren nach § 81 Abs. 1 Satz 7 bis 9 SGB IX

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1118
  • NZA 2018, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    aa) Wie auch bei anderen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 37 mwN; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107) , kann aus einem Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX grundsätzlich die Vermutung iSv. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37, BAGE 144, 275) .

    bb) Für die Besetzung freier Arbeitsplätze ist in § 81 Abs. 1 Satz 7 bis 9 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Erörterungsverfahren zur weitergehenden Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats etc. vorgesehen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 43 f., BAGE 144, 275; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 50) .

    (2) Die Regelungen in § 81 Abs. 1 Satz 7 bis 9 SGB IX stehen in einem inneren Zusammenhang, auch wenn der Gesetzgeber dies nicht durch die Stellung in einem gesonderten Absatz klargestellt hat (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 44, BAGE 144, 275) .

    Diese beinhaltet eine über insbesondere § 81 Abs. 1 Satz 4 bis 6, § 93 und § 95 SGB IX hinausgehende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats etc. bezogen auf die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle (vgl. auch BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 44 mwN, BAGE 144, 275) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 20 mwN, BAGE 157, 296) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (ua. BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 22 mwN, BAGE 157, 296; vgl. auch EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [AsociaÆ«ia ACCEPT] Rn. 50) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (ua. BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 23 mwN, BAGE 157, 296; vgl. auch EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 29 mwN; 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 33 mwN) .

    aa) Wie auch bei anderen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 37 mwN; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107) , kann aus einem Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX grundsätzlich die Vermutung iSv. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37, BAGE 144, 275) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    (1) Soweit im Auswahlverfahren die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten sind (zu den Vorgaben etwa BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14 ff., BAGE 155, 29) , steht ein diesbezüglicher Anspruch sämtlichen Bewerbern und Bewerberinnen zu.
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Soweit der Kläger sich auf statistische Daten über den Erfolg oder Misserfolg von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie auf Angaben zu den Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter im Vergleich zu denen nicht schwerbehinderter Menschen beruft, vermag dies allein nicht die Vermutung iSv. § 22 AGG zu begründen, dass der Kläger im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Behinderung bzw. Schwerbehinderung benachteiligt wurde (vgl. auch BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 44) .
  • Drs-Bund, 16.05.2000 - BT-Drs 14/3372
    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Danach ist die Erörterung ausdrücklich nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber dem Vermittlungsvorschlag bzw. der Bewerbung des Schwerbehinderten folgt oder wenn die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- oder Personalrat mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers einverstanden sind (BT-Drs. 14/3372 S. 18) .
  • LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 7 Sa 1359/14

    Benachteiligungsverbot; Bewerbung; Entschädigung; Schwerbehinderter;

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. April 2016 - 7 Sa 1359/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    aa) Wie auch bei anderen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 37 mwN; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107) , kann aus einem Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX grundsätzlich die Vermutung iSv. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37, BAGE 144, 275) .
  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (ua. BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 22 mwN, BAGE 157, 296; vgl. auch EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [AsociaÆ«ia ACCEPT] Rn. 50) .
  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16
    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (ua. BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 23 mwN, BAGE 157, 296; vgl. auch EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85) .
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen aufstellen, grundsätzlich "nur" die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung iSv. § 22 AGG begründen, dass der erfolglose schwerbehinderte Bewerber die unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG - nur eine solche kommt in derartigen Fällen in Betracht - wegen der (Schwer)Behinderung erfahren hat (st. Rspr., vgl. etwa BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22; 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln der oder des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 19 mwN. ) .

    Wenn im Streitfall eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat ( BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 20 ).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen ( BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 21 mwN. ).

    Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben ( vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 22 mwN. ).

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Zwar kann aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, grundsätzlich die Vermutung iSv. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden ( BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 26 mwN) .

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 28. September 2017 (- 8 AZR 492/16 - Rn. 29 ff. mwN) entschieden und ausführlich begründet.

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (st. Rspr. zB BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 33, BAGE 161, 157; 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 39; 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Deshalb ist mit der Darlegung eines (etwaigen) Verstoßes gegen diese Vorgaben kein Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der Schwerbehinderung bzw. einem in § 1 AGG genannten Grund - hier der Behinderung - dargetan (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 39) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 12/18

    Einladungspflicht - schwerbehinderten Bewerber - internes

    a) Das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG erfasst nicht jede Ungleichbehandlung, sondern nur eine Ungleichbehandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11. August 2016 - 8 AZR 365/15 - Rn 22; BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn 19).

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 11. August 2016 aaO Rn 22; BAG 28. September 2017 aaO Rn 21).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17; 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 24) .
  • LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20

    "Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund

    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17 - noch zu § 81 Abs. 2 SGB IX a. F .).

    Demgegenüber liegt nach § 3 Abs. 2 AGG eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 18 ).

    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 20 mwN; BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 19 ).

    Wenn im Streitfall eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 20 ).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17; 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 24) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 168/18 - Rn. 51; 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 5 Sa 455/15

    Diskriminierung wegen des Geschlechts - Vergütungssystem - Darlegungs- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 4 Sa 413/22

    Kosten Rechtsverfolgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2018 - 5 Sa 444/15

    Geschlechtsbezogene Diskriminierung durch neue Entgeltstrukturen - gleichwertige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2018 - 5 Sa 434/15

    Entschädigung - Benachteiligungsverbot - Diskriminierung - Geschlecht - Entgelt

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20

    Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Klägers wegen

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 730/19

    Streitigkeit über Entschädigungsansprüche wegen Nichtberücksichtigung von

  • ArbG Düsseldorf, 21.04.2021 - 15 Ca 472/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht