Rechtsprechung
BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 |
Beschatteter Arbeitnehmer
§ 249 BGB, Detektivkosten;
Anspruch des Arbeitgebers aus pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>) bei 'Krankfeiern';
§ 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> bei mehreren Streitgegenständen
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
Schadensersatz wegen Detektivkosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- afs-rechtsanwaelte.de
Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Schadensersatz wegen Detektivkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Detektivkosten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz und ausführliche Zusammenfassung)
Anspruch auf Schadensersatz, Kosten für einen Detektiv, Detektivkosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht wegen Detektivkosten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht; Schadensersatz wegen Detektivkosten
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprobleme beim Einsatz von Detektiven
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 24.02.1993 - 5 Ca 118/91
- LAG Niedersachsen, 15.12.1995 - 3 Sa 879/93
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97
Papierfundstellen
- BAGE 90, 1
- NJW 1999, 308
- MDR 1999, 165
- NZA 1998, 1324
- NZA 1998, 1334
- VersR 1999, 1420
- BB 1998, 2475
- DB 1998, 2473
Wird zitiert von ... (33)
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12
Schadensersatz - Detektivkosten
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 135 = EzA BGB 2002 § 280 Nr. 5; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (…BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (…Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .
Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) .
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren
Es stellt ein sozialadäquates Verhalten dar, wenn ein Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfahren hat, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23; BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - zu A I 2 der Gründe, BB 1987, 689).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 197/08
Schadensersatz wegen vertragswidriger Tätigkeit des Arbeitnehmers bei Krankheit - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes müssen die in Rechnung gestellten Detektivkosten zu den Aufwendungen gehören, die eine vernünftige, wirtschaftlich denkende Person nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich ergriffen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 = AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11
Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines …
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen wie Detekteikosten, die zum Nachweis eines Verstoßes anfallen, ist ein konkreter Verdacht gegen den Inanspruchgenommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308). - OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 52/09
Schadenersatzanspruch wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Anspruch auf Erstattung …
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen, die zum Nachweis von Wettbewerbsverstößen anfallen, ist zunächst ein konkreter Verdacht gegen den in Anspruch Genommenen (vgl. zum Arbeitsrecht BAG NJW 1999, 308;… LAG Rh.-Pfalz, Urt. v. 15.05.2000, Az. 10 Sa 70/08, zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung
Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (…BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 547/09, BB 2011, 958, Rn. 24.; v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, NZA 1998, 1334). - OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05
Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus …
Da die Beklagte von dem Kläger aus den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Gründen gemäß §§ 823 Abs. 2, 249 BGB, 263 Abs. 1, 22, 23 StGB die Erstattung der aufgewendeten Ermittlungskosten beanspruchen kann (BAG, Urteil vom 17.9.1998, 8 AZR 5/97, NJW 1999, 308;… vgl. auch BGH, NJW 1990, S. 2060, 2061), war sie zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Klägers aus der Krankheitskostenversicherung (Abrechnung vom 30.8.2004, Bl. 99 d.A.) berechtigt, so dass dem Kläger auch hieraus weder weitere Leistungsansprüche erwachsen sind noch sein Feststellungsbegehren begründet ist. - LAG Hessen, 12.02.2008 - 13 Sa 1120/07
Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Detektivkosten
Zu erstatten sind jedenfalls Prozessvorbereitungskosten, soweit die entsprechenden Aufwendungen mit einem konkreten bevorstehenden Rechtsstreit in Beziehung stehen und seiner Vorbereitung dienen sollen (GK-ArbGG-Wenzel, § 12 a Randziffer 28; Frölich, NZA 1996, 464; BAG vom 17. September 1998, NZA 1998, 1334; BAG vom 3. Dezember 1985, BB 1987, 689; LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1999, NZA 2000, 260; LAG Düsseldorf vom 13. Juli 1989, JurBüro 1989, 1702; LAG Berlin vom 20. Januar 2001, NZA RR 2002, 98; anderer Ansicht für Detektivkosten zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage LAG Düsseldorf vom 19. August 2003, LAGE Nr. 2 zu § 91 ZPO 2002; Hessisches LAG vom 23. Oktober 1998, NZA RR 1999, 322). - LAG Köln, 29.09.2006 - 4 Sa 772/06
Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer
Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (03.12.1985 - 3 AZR 277/84 - 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 -) hat ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wird. - OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - …
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00
Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT
- LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05
Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Kündigung aufgrund eines anonymen Beschwerdeschreibens
- ArbG Düsseldorf, 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03
Erstattungsfähigkeit von Kosten der Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als sog. …
- LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/03
Außerordentliche Kündigung bei Arbeitszeitbetrug und Verdacht der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 10 Sa 70/08
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2007 - 11 Sa 167/07
Voraussetzungen der Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer für eine …
- LAG Düsseldorf, 19.08.2003 - 16 Ta 350/03
Detektivkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 2 Sa 315/08
Schadenersatz wegen Videoüberwachung - Verdacht strafbarer Handlungen
- LAG Köln, 20.04.2007 - 11 Sa 1277/06
Erstattung von Detektivkosten
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1402/00
Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04
Rechtsweg
- LAG Köln, 22.05.2003 - 6 (3) Sa 194/02
Arbeitszeitbetrug, Gleitzeitmanipulation, Verdachtskündigung, Umdeutung
- OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 22 U 193/98
Wirksamkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 3 Sa 1008/06
Anerkenntnis: Wirksamkeit und Rückforderung eines Schuldanerkenntnisses; …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1403/00
Vertragsauslegung; Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Widerspiegelungsklausel; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 Sa 597/09
Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 12 A 6113/96
Beamter; Observation; Genehmigte Nebentätigkeit; Freistellung; Widerruf der …
- ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist im Zusammenhang …
- ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
Kostenerstattung - Videoüberwachung
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2002 - 2 Ca 7735/01
Krankschreibung - Überprüfung der Richtigkeit durch Detektiv - Detektivkosten