Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.07.2009

Rechtsprechung
   BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08   

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https://dejure.org/2009,142
BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 (https://dejure.org/2009,142)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 (https://dejure.org/2009,142)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 (https://dejure.org/2009,142)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht verwirkt durch Aufhebungsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und die Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang und die Information der Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Firmenpleite nach Betriebsübergang - Widerspruch kann verwirkt sein!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang - Nicht ordnungsgemäße Unterrichtung über Betriebsübergang setzt Widerspruchsfrist nicht in Gang

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang: Kein Widerspruch bei Aufhebungsvertrag mit Erwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 393
  • BB 2009, 1693
  • BB 2010, 115
  • BB 2010, 831
  • NZG 2009, 943
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    aa) Der Senat hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken kann (vgl. zB Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Der Zeitraum von über 15 1/2 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von über 14 1/2 Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen (vgl. Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) und erfüllt im Streitfalle insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. unten).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) wie Vereinbarungen mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, zB Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden.

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN aaO.).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment beginnt nicht erst mit der umfassenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Die eigenhändige Unterschrift soll dem Nachweis dienen, dass die Berufung von einer Person, die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz befähigt und befugt ist, Prozesshandlungen vorzunehmen, in eigener Verantwortung eingelegt bzw. begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - mwN, AP ZPO § 518 Nr. 54).

    Deshalb reicht das äußere Merkmal der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten für die Erfüllung des Unterschriftserfordernisses des § 130 Nr. 6 iVm. § 519 Abs. 4 ZPO regelmäßig aus, ohne dass ein darüber hinausgehender Nachweis zu fordern wäre (vgl. BAG 11. August 1987 - 7 AZB 17/87 - AP ZPO § 518 Nr. 54).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 188/07

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch nach Ende des

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

  • LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Dies entspricht auch bei der Vertretung einer Partnerschaftsgesellschaft dem Regelfall (vgl. zu einer Berufungsschrift BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Solange noch nicht geklärt war, ob es mit dem 1. April 2011 zu einem Betriebsübergang von der Klägerin auf die F gekommen war, musste der Beklagte - auch um sich für den Fall eines Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von der Klägerin auf die F zu erhalten und sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) aufgrund einer Disposition über sein Arbeitsverhältnis auszusetzen (vgl. hierzu BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 50; 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) - zunächst die Kündigung der F angreifen.
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 23. Juli 2009 (- 8 AZR 357/08 - Rn. 48 f.) und vom 2. April 2009 (- 8 AZR 220/07 - Rn. 33 ff.) entschieden.

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Umstand, dass ein Arbeitnehmer vor Ausübung des Widerspruchsrechts über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses - sei es durch Beendigung desselben oder durch eine Vereinbarung, mit der das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wurde - disponiert hat, zur Verwirkung führen kann (vgl. BAG 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - Rn. 35; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - Rn. 45) , oder ob sich die Ausübung des Widerspruchsrechts in einer solchen Situation - unabhängig von einem Zeitmoment - wegen widersprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB als treuwidrig darstellt.

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Rechtsprechung
   BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5881
BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08 (https://dejure.org/2009,5881)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2009 - 8 AZR 540/08 (https://dejure.org/2009,5881)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 8 AZR 540/08 (https://dejure.org/2009,5881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.07.2009, 8 AZR 538/08.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Unterrichtungspflicht über den Betriebserwerber und den Grund für den Übergang bei Betriebsübergang; Bedeutung des Kenntnisstands von Betriebsveräußerer und Betriebserwerber zum Zeitpunkt der Unterrichtung für den Umfang der Unterrichtungspflicht bei einem ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Die fehlerhafte Information der Beklagten vermochte die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht in Gang zu setzen (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 17, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Der Inhalt der Unterrichtung richtet sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Den betroffenen Arbeitnehmern müssen vielmehr jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich beim Betriebserwerber, im Falle eines Widerspruchs beim Betriebsveräußerer auf den Arbeitsplatz auswirken können (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 27, 29, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).

    Zu den bei dem Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (vgl. zuletzt BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 15, NZA 2009, 552 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - aaO.).

    Nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 und 6 BGB müssen die Rechtsfolgen präzise angegeben werden, es darf kein juristischer Fehler enthalten sein (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 34, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Eine detaillierte Bezeichnung aller Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ist nicht erforderlich, aber ein Hinweis darauf, ob die Normen kollektivrechtlich oder individualrechtlich fortwirken (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Der auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkende Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 1. Oktober 2005 hinaus unverändert fortbesteht (st. Rspr. des Senats, vgl. 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN aaO.).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07
    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).

    Denn nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 30, 31, NZA 2008, 1354).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Ebenso ist das Widerspruchsrecht der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nicht in der RL 2001/23/EG geregelt, hierzu hat der Europäische Gerichtshof bereits klargestellt, dass die deutsche Regelung des Widerspruchsrechts nicht europarechtswidrig ist (16. Dezember 1992 - C-132/91 ua. - Slg. 1992, I-6577).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    a) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben (vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 116).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Der Senat hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Das Berufungsurteil ist vom Revisionsgericht jedoch darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn zielgerichtet damit versucht wird, einen Betriebsübergang zum Schaden des Veräußerers zu verhindern oder ein anderer Zweck als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers verfolgt wird (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - zu II 1 b dd (2) der Gründe, BAGE 112, 124 = AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28; ErfK/Preis 9. Aufl. § 613a BGB Rn. 110).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Auszug aus BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
    Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2256/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

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