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   BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88   

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https://dejure.org/1989,2313
BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88 (https://dejure.org/1989,2313)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1989 - 8 AZR 557/88 (https://dejure.org/1989,2313)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1989 - 8 AZR 557/88 (https://dejure.org/1989,2313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art 103 Abs. 1; ZPO §§ 233, 318, 519b
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 233, 318, 519b; GG Art. 103 Abs. 1
    Unanfechtbare Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist ohne Anhörung des Berufungsklägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristversäumung - Revisionsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2151 (Ls.)
  • NZA 1990, 537
  • BB 1990, 356
  • DB 1990, 996
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71

    Eingangsstempel - Beweiskraft - Beweiskraft eines Eingangsstempels - Widerlegung

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88
    Damit macht der Kläger gerade keine (unverschuldete) Fristversäumung geltend (vgl. BGH Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 - VersR 1973, 186).
  • BAG, 29.03.1971 - 4 AZB 34/70

    Unzulässige Berufung - Änderung eines Beschlusses - Zulassung der

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88
    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, daß ein Verwerfungsbeschluß nach § 519 b ZPO mangels Zulassung der Revisionsbeschwerde (§ 77 ArbGG ) unanfechtbar ist und das Landesarbeitsgericht in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO bindet (vgl. BAGE 23, 276 = AP Nr. 7 zu § 519 b ZPO ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 557/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es für einen wirksamen Grundrechtsschutz geboten ist, bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 28. März 1985 - 1 BvR 1245/84 u.a. - EuGRZ 1985, 237 unter I 3 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Hiervon zu unterscheiden ist die Verpflichtung des Gerichts, dem Beschwerdeführer vor einer beabsichtigten Verwerfung der Berufung einen Hinweis zu erteilen (vgl. BAG 15. August 1989 - 8 AZR 557/88 - zu II der Gründe) .
  • LAG Hessen, 21.06.1990 - 12 Sa 81/90

    Unzulässigkeit einer Berufung wegen mangelnder Begründung innerhalb der

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