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   BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11   

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BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11 (https://dejure.org/2012,32067)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2012 - 8 AZR 572/11 (https://dejure.org/2012,32067)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 8 AZR 572/11 (https://dejure.org/2012,32067)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

  • openjur.de

    Aufhebungsvertrag; Betriebsübergang; Befristung mit Betriebserwerber

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umgehung von § 613a BGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechsel zu einer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von Befristungen - Keine Unterbrechung von Arbeitsverhältnis durch neu geschlossenen Vertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechsel zu einer "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kurzzeitige Beschäftigung in B.-&-Q.-Gesellschaft kann Umgehung von § 613a BGB darstellen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechsel zu einer "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergang bei Einschaltung einer Beschäftigungsgesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wechsel zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Umgehung eines Betriebsübergangs

  • sozialplan-eup.de (Kurzinformation)

    Missbrauch mit Beschäftigungsgesellschaft

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis: Keine Unterbrechung durch kurze Beschäftigung bei B&Q-Gesellschaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wechsel zu einer "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wechsel zu einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Umgehung eines Betriebsübergangs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Wirksamkeit eines Wechsels zu einer "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs - Vereinbarung zum Wechsel bei absehbarer Neueinstellung durch Betriebserwerber unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Umgehung des § 613 a BGB bei Betriebsübergang mittels Beschäftigungsgesellschaften erschwert

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 134 ; BGB § 613a; TzBfG § 14
    Wechsel zu einer "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" als Umgehung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werden Arbeitnehmer nur zum Schein in einer Beschäftigungsgesellschaft "zwischengeparkt", liegt ein Betriebsübergang auf den Erwerber vor

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel in eine "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft" - Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs dürfen nicht umgangen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 13
  • NZA 2012, 11
  • BB 2012, 2815
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    a) Schließt ein Arbeitnehmer mit einem Betriebserwerber im Falle eines Betriebsübergangs einen befristeten Arbeitsvertrag ab, so wird grundsätzlich die Identität der Arbeitgeber gewahrt, da der Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in Bezug auf das Arbeitsverhältnis Rechtsnachfolger des Betriebsveräußerers geworden ist (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 115, 340 = AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40) .

    Liegt zwar an sich ein Betriebsübergang vor, wird das Arbeitsverhältnis des Klägers hiervon aber nicht erfasst, weil es vor dem Zeitpunkt des Übergangs wirksam - zB aufgrund eines Aufhebungsvertrages - aufgelöst worden ist, so steht § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dem Abschluss einer sachgrundlosen Befristung mit dem Betriebserwerber nicht entgegen (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - aaO) .

    Diese Prüfung berücksichtigt auch in angemessener Weise die für den betroffenen Arbeitnehmer bestehende, seine rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigende Drucksituation (vgl. BAG 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 115, 340 = AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 31 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 40) .

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Die Arbeitsverhältnisse aller vom Geltungsbereich dieser Vereinbarung erfassten Beschäftigten sollen daher zum Ablauf des 31.05.2008 durch Aufhebungsverträge im Rahmen von so genannten 3-seitigen Verträgen beendet werden, um eine übertragende Sanierung nach dem Sanierungsmodell wie es letztlich den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 324/97, 8 AZR 349/06) zu Grunde liegt, zu ermöglichen.

    Fehlt es an dem gleichzeitigen Abschluss oder dem Inaussichtstellen eines neuen Arbeitsvertrages, so stellt sich der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer als ein - im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässiges - Risikogeschäft dar, weil nicht klar ist, ob der Betriebserwerber den Arbeitnehmer übernehmen wird (vgl. BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) .

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    § 613a BGB wird jedoch umgangen, wenn der Aufhebungsvertrag die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, weil zugleich ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wurde (st. Rspr., vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 32, AP BGB § 613a Nr. 414 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 128) .

    Insoweit hat der Streitfall Ähnlichkeit mit dem "Lotterie-Urteil" (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 35, AP BGB § 613a Nr. 414 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 128) , in welchem der Senat ausgeführt hat:.

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Ist ein Sachgrund für die Befristung gegeben, so liegt in aller Regel keine Umgehung des § 613a BGB vor (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130) .
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Es ist aber nicht ausgeschlossen, wie auch § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB zeigt, dass andere mit der Veräußerung des Betriebs zusammentreffende Umstände als der Wechsel des Arbeitgebers einen sachlichen Befristungsgrund darstellen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 579/97 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 207 = EzA BGB § 620 Nr. 161) .
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Die Arbeitsverhältnisse aller vom Geltungsbereich dieser Vereinbarung erfassten Beschäftigten sollen daher zum Ablauf des 31.05.2008 durch Aufhebungsverträge im Rahmen von so genannten 3-seitigen Verträgen beendet werden, um eine übertragende Sanierung nach dem Sanierungsmodell wie es letztlich den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 324/97, 8 AZR 349/06) zu Grunde liegt, zu ermöglichen.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    § 613a BGB ist in der Insolvenz uneingeschränkt anwendbar, sofern es um den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse geht (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 27 ff., AP BGB § 613a Nr. 333 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 82) .
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Ein sachlicher Grund für die Befristung kann nicht allein in dem geplanten Betriebsübergang liegen (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 359 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 102) .
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Dagegen bezweckt § 613a BGB nicht, Sanierungen im Falle von Betriebsübernahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 26, BAGE 130, 90 = AP BGB § 613a Nr. 369 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 108) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es unbedenklich, dass die Klage bereits vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erhoben worden ist (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) .
  • LAG Köln, 25.02.2011 - 3 Sa 673/10

    Unwirksame Befristung aufgrund dreiseitigen Vertrages bei Umgehung gesetzlicher

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Der Arbeitnehmer muss auch nicht das Risiko in Kauf nehmen, im Falle eines Betriebsübergangs Rechte aus § 613a Abs. 1 BGB zu verlieren (zur Umgehung des § 613a BGB bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit dem Betriebserwerber BAG 25. Oktober 2012 - 8 AZR 572/11 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14

    Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule

    Eine Beseitigung der ansonsten bestehenden Kontinuität des Arbeitsverhältnisses kann zudem als Umgehung von § 613a BGB zu werten sein (vgl. BAG 25. Oktober 2012 - 8 AZR 572/11 - Rn. 33; 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 115, 340 zu Aufhebungsverträgen) .
  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 105/14

    Parallelsache zu 7 Sa 828/13

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 106/14

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 827/13

    Befristung; Klagefrist; Präklusion; Betriebsübergang; dreiseitiger Vertrag;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 828/13

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin - entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 - 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 829/13

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 104/14

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 830/13

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Köln, 05.06.2014 - 7 Sa 831/13

    Betriebsübergang auf Erwerberin des Betriebes der Insolvenzschuldnerin;

    Auf die - gemäß § 17 S. 1 TzBfG rechtzeitig erhobenen - Klagen verschiedener Kollegen des Klägers hin entschied das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Urteilen vom 25.10.2012 (8 AZR 572/11, 8 AZR 573/11 bis 577/11, 8 AZR 579/11 und 580/11), dass zum 01.06.2008 ein Betriebsübergang von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte stattgefunden hatte und die in den dreiseitigen Verträgen vom Mai 2008 festgelegte Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Kläger zur Insolvenzschuldnerin wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB nichtig gewesen sei.

    Beispielhaft wird auf die Einzelheiten der Entscheidungsgründe des Urteils des BAG vom 25.10.2012 in Sachen 8 AZR 572/11 Bezug genommen.

    Folgt man der Rechtsprechung des BAG vom 25.10.2012 (z. B. 8 AZR 572/11), so erfolgte die Begründung des Arbeitsverhältnisses sogar schon am 01.06.2008 um 0.00 Uhr im Wege eines Betriebsübergangs von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB.

    Von Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB spricht das BAG vielmehr nur im Zusammenhang mit den zwischen Arbeitnehmern, Insolvenzverwalter und m abgeschlossenen sog. dreiseitigen Verträgen, insbesondere, soweit diese einen Aufhebungsvertrag des ursprünglich zur Insolvenzschuldnerin bestehenden Arbeitsverhältnisses beinhalten (BAG, 8 AZR 572/11, vom 25.10.2012, Rz. 30, 32).

    Andernfalls machte es keinen Sinn, dass das BAG z. B. in der Entscheidung 8 AZR 572/11 unter Abschnitt B I 1. sich ausdrücklich mit der Klagefrist befasst und in Rz. 27 feststellt, dass " die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gewahrt " ist.

  • LAG Hamburg, 24.02.2016 - 6 Sa 31/15

    Voraussetzungen für böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst i.S. von § 11

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

  • BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22

    Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1187/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1249/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1286/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1285/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1662/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1455/13

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1701/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1526/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1453/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1407/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1492/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1455/12

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1454/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1340/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1512/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1684/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1330/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1337/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1194/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1331/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1334/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1190/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1189/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1100/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1172/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1178/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1101/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1173/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1114/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1116/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1177/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1115/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1182/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1179/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1113/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1171/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1153/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1096/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1051/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1056/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1065/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1058/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1049/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1057/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1054/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1093/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1060/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1063/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1097/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1061/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1383/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1338/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1199/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1283/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1185/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1192/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1335/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1188/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1154/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1117/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1159/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1174/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1050/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1053/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1095/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1094/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1059/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1064/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1663/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1785/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1374/12

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1490/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1664/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1717/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1583/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1374/13

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1186/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1333/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1193/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 16 Sa 1336/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1160/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1181/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1098/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1733/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1062/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1048/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 16 Sa 1339/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 13.05.2013 - 16 Sa 1112/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hessen, 06.05.2013 - 16 Sa 1055/12

    Dreiseitiger Vertrag - Teilanfechtung - Umgehung von § 613a BGB); (Dreiseitiger

  • LAG Hamm, 02.10.2014 - 15 Sa 1002/14

    Gerichtlicher Vergleich, der nicht Umgehung des § 613 a BGB ist; Erfordernis d.

  • LAG Hamburg, 16.12.2014 - 2 Sa 45/14

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - Wegfall der Geschäftsgrundlage

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