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   BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12   

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BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch; Benachteiligung wegen Behinderung; Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Befangenheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 AGG, § 94 Abs 3 S 2 SGB 9, § 95 Abs 1 S 1 SGB 9, § 94 Abs 1 S 1 SGB 9, § 95 Abs 2 S 1 SGB 9
    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen Behinderung bei Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung eines Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechte Schwerbehinderter gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Schwerbehindertenvertretung hätte beteiligt werden müssen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers: Arbeitgeber müssen selbst bei Interessenkollision Vertrauensperson beteiligen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann nicht von Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wegen "Befangenheit" absehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Diskriminierung bei Bewerbung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung nicht ohne Schwerbehindertenvertretung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV ist auch bei Bewerbung der Vertrauensperson zu beteiligen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehindertenvertretung muss bei Entscheidungen über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auch bei Interessenkollisionen beteiligt werden - Ebenfalls eingereichte Bewerbung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen steht Beteiligung ...

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung auch bei Interessenkollision

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist bei Unkündbarkeit

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertreter und Bewerbungsverfahren: Befangenheit in eigener Sache?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in der Bewerbungssituation - in jeder Lage

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertretung - unterbliebene Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 71
  • BB 2014, 179
  • DB 2013, 25
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, BAGE 135, 207) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, BAGE 135, 207 = AP SGB IX § 95 Nr. 3 = EzA SGB IX § 95 Nr. 3: Bewerbung um Leitungsposition bzw. Stelle mit Personalführungsfunktion) .

    Jene Hilfestellung ist vom Gesetzgeber eingehend ausgestaltet worden durch Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungserfordernisse (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299 = AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7) .

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Liegt eine derartige Interessenkollision - etwa im Falle der Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung - vor, ist das Betriebsratsmitglied im Sinne des § 25 BetrVG zeitweilig verhindert (vgl. nur BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 a und b der Gründe, BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1; 26. August 1981 - 7 AZR 550/79 - BAGE 36, 72 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 13; 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; Fitting 26. Aufl. § 25 Rn. 18) .

    Andernfalls käme es zu dem sinnwidrigen Ergebnis, dass das Ersatzmitglied an der Beschlussfassung zu beteiligen wäre, ohne zuvor an der Beratung über deren Gegenstand teilgenommen zu haben (vgl. BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    a) Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299) .

    Jene Hilfestellung ist vom Gesetzgeber eingehend ausgestaltet worden durch Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungserfordernisse (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299 = AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7) .

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Der Kläger ist schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50. Damit unterfällt er dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 24) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 35) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei - bis auf das Verschulden - auf § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135) .

    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Dabei kann die Benachteiligung schon in der Versagung einer Chance liegen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22, AP AGG § 3 Nr. 9 = EzA AGG § 7 Nr. 2; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier die Schwerbehinderung - und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier die Schwerbehinderung - und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Dabei lassen die bisherigen Überlegungen des Landesarbeitsgerichts, dass kein allgemeiner Beförderungsanspruch schwerbehinderter Menschen besteht (vgl. BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105) und dass die Vermutung des Klägers, er sei wegen früherer Rechtsverfolgung benachteiligt worden, nicht zu einem Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG führt, Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Der Fall der Betroffenheit in eigener Sache ist im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 32, EzA KSchG § 15 nF Nr. 72) .
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Damit liegt eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes nicht vor, eine Analogie scheidet somit aus (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - zu II 3 b bb der Gründe, BGHZ 167, 178) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 26.08.1981 - 7 AZR 550/79

    Betriebsratsmitglied - Abstimmungsteilnahme

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - 24 Sa 1606/11
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und gleiche Teilhabechancen eröffnet werden (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207) .

    Nur der schwerbehinderte Bewerber kann auf eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung verzichten, die Schwerbehindertenvertretung selbst hat demgegenüber keine Verzichtsmöglichkeit (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 47) .

    (2) Unterlässt es der Arbeitgeber - wie hier - entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Bewerber wegen der Behinderung benachteiligt wurde (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 361) .

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    a) Eine "Ablehnung durch den Arbeitgeber" iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG setzt eine auf den Beschäftigten bezogene ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers voraus, aus der sich für den Beschäftigten aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutig ergibt, dass seine Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) .

    aa) Zwar handelt es sich bei der Ablehnung iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG - anders als das Landesarbeitsgericht gemeint hat - nicht um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung (Aufgabe von BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) , sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

    Ob eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers den Inhalt einer Ablehnung hat oder ob ein sonstiges Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, aus dem der Bewerber aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers mit der erforderlichen Deutlichkeit die Erklärung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass die Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) , ist durch Auslegung der rechtsgeschäftsähnlichen Handlung im Einzelfall nach den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.

    bb) Da § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG für die Ablehnung keine bestimmte Form vorschreibt, muss diese weder schriftlich noch sonst verkörpert erfolgen und kann deshalb auch mündlich erklärt werden (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Allerdings setzt § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Die Bestimmung setzt - wie unter Rn. 25 ausgeführt - zudem eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen dieser Bestimmung, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, ist dies ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer wegen der Behinderung benachteiligt wurde (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35 mwN) .

  • LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 803/15

    Entschädigung nach AGG; Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG; Verletzung von

    Der vom Bundesarbeitsgericht entschiedene Fall zu dem Az. 8 AZR 574/12 sei mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.

    Die Entscheidung des BAG vom 25.08.2013 - 8 AZR 574/12 - sei nicht einschlägig.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2013 (8 AZR 574/12) ist nicht zielführend.

    Die Klägerin verkennt insoweit die Zielrichtung der Entscheidung des BAG 8 AZR 574/12.

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Dieses Recht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber, da nur so eine Vergleichsmöglichkeit für die Schwerbehindertenvertretung besteht (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 36; Breitfeld/Strauß BB 2012, 2817) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 26; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, jeweils mwN.).

    Der Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 50 im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. eine Schwerbehinderung, festgestellt ist, unterfällt dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 27 mwN.).

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

    Gerade für Bewerbungsverfahren enthalten die Vorschriften des SGB IX einen umfassenden Pflichtenkatalog, dem entsprechende Rechte der Schwerbehindertenvertretung und einzelner schwerbehinderter Bewerber entnommen werden können (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35).

  • LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12

    Unterbliebene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen diesen Regelungen, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist auch dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz im Sinne von § 22 AGG, das eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten hat die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrzunehmen, wie sie durch das Gesetz vorgeschrieben sind (auch dazu BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris).

    Danach muss der Arbeitgeber lediglich noch nachweisen, dass eine erfolgte Benachteiligung eines Bewerbers um eine Stelle nichts mit der Schwerbehinderung des Bewerbers zu tun hatte, sondern ausschließlich auf anderen (als in § 1 AGG angeführten) Gründen beruht, wobei es auch unschädlich ist, dass solche anderen Gründe die Benachteiligung nicht ohne weiteres objektiv sachlich rechtfertigten (dazu außerdem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, Randnummer 49).

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Vielmehr ist deren Auskunfts- und Unterrichtungsanspruch eigenständig geregelt, wie auch § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zeigt (vgl. dazu BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, juris Rn. 35: "Konkretisierung des in § 99 Abs. 1 SGB IX [jetzt § 182 Abs. 1 SGB IX] verankerten Grundsatzes der engen Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat").
  • ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18

    )

    Die Benachteiligung kann schon in der Versagung einer Chance liegen (vgl. BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    a) Unterlässt es der Arbeitgeber, entgegen §§ 81 Abs. 1, 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligten, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz i.S.d. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35, juris).

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (BAG 17.10.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

    (1) Erforderlich für die analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes (etwa BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - BAGE 152, 147; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - EzA § 95 SGB IX Nr. 5).
  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 237.18

    Verletzung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Beteiligung an der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20

    Umfang der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmen gegenüber

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2014 - 4 Sa 173/14

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderter,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - 4 S 31.21

    Mitbestimmung bei der Entlassung eines Probebeamten; Verstreichen der Frist zur

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