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   BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06   

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BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2007,28)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2007,28)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2007,28)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

  • openjur.de

    Mobbing; Schmerzensgeld; Entlassung des Störers

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobbing in der Chefetage

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mobbing: Psychische Erkrankung eines Mitarbeiters aufgrund von schuldhaftem dienstlichen Verhalten des Vorgesetzten - Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz für Verhalten seines Erfüllungsgehilfen

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Arbeitgebers für die durch einen Vorgesetzten an einem seiner Arbeitnehmer schuldhaft verursachten Schäden; Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Chefarzt als Erfüllungsgehilfe der Klinikbetreiber; Wesensmerkmal der als "Mobbing" ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitgeberhaftung für Schäden die Arbeitnehmer untereinander erleiden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobbing - Haftung des Arbeitsgebers für Mobbing durch Mitarbeiter

  • Betriebs-Berater

    Mobbing im Arbeitsverhältnis - Haftung des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Mobbing

  • Betriebs-Berater

    Mobbing durch Vorgesetzten - Schmerzensgeld

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § ... 242; ; BGB § 253; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; AGG § 1; ; AGG § 2; ; AGG § 3; ; AGG § 12; ; Beschäftigtenschutzgesetz § 4; ; KSchG § 1; ; ZPO § 286; ; SGB VII § 7; ; SGB VII § 8; ; SGB VII § 105

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241; BGB § 242; BGB § 253; BGB § 254; BGB § 278; BGB § 280; BGB § 823; BGB § 826; AGG § 1; AGG § 2; AGG § 3; AGG § 12; BSchutzG § 4; KSchG § 1; ZPO § 286; SGB VII § 7; SGB VII § 8; SGB VII § 105
    Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber wegen "Mobbings"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Mobbing - Schmerzensgeld; Entlassung des Störers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mobbing: Psychische Erkrankung eines Mitarbeiters aufgrund schuldhaften dienstlichen Verhaltens des Vorgesetzten ? Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz für Verhalten seines Erfüllungsgehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Oberarzt wegen Mobbing durch den Chefarzt Schmerzensgeld zugesprochen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mobbing - nur Schmerzensgeld?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber gemobbtem Arbeitnehmer

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch eines Oberarztes wegen Mobbing; Arbeitsrecht, Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Chefarzt mobbt Oberarzt - Schmerzensgeld von der Klinik wegen psychischer Erkrankung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bei "Mobbing" durch Vorgesetzten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mobbing im Krankenhaus: Anspruch auf Schmerzensgeld

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mobbing im Krankenhaus: Anspruch auf Schmerzensgeld

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mobbing durch den Chefarzt begründet Zahlung von Schmerzensgeld

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Mobbings durch Vorgesetzten

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Mobbing Schmerzensgeld Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haften für mobbende Angestellte (Vorgesetzte), Arbeitsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Beweislast beim Mobbing? Welche Ansprüche stehen dem Gemopptem zu?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobbing-Opfer kann vom Arbeitgeber Schmerzensgeld verlangen - Anspruch auf Entlassung des mobbenden Kollegen besteht nicht - BAG zu Ansprüchen wegen Mobbing

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.10.2007)

    Arbeitgeber müssen vor Mobbing schützen // Oberarzt bekommt Schmerzensgeld zugesprochen

Besprechungen u.ä. (6)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hilfe, ich werde gemobbt

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mobbing: Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerrechte!

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schadenersatz - Welche Ansprüche bestehen bei "Mobbing"?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Mob­bing durch Chef­arzt

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mobbing

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 6/2008, S. 30)

Sonstiges

  • kanzlei-blaufelder.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Oberarzt verklagt Chefarzt auf rund eine halbe Million Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 295
  • MDR 2008, 511
  • NZA 2008, 223
  • VersR 2008, 1654
  • DB 2008, 529
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass "Mobbing" kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. einen oder mehrere Arbeitskollegen ist (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen oder seiner Vorgesetzten bzw. seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutverletzung führt, weil deren Zusammenfassung auf Grund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers führt (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - aaO mwN).

    Wesensmerkmal der als "Mobbing" bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers ist damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).

    Diese Würdigung darf dem Berufungsgericht nicht entzogen werden (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).

    Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit und der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verpflichtet (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 mwN).

    Der Arbeitgeber haftet dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber gemäß § 278 BGB für schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die von ihm als Erfüllungsgehilfen eingesetzte Mitarbeiter oder Vorgesetzte begehen (allgemeine Meinung; vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 mwN).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Erfüllungsgehilfe gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert bzw. wenn er ihm gegenüber Weisungsbefugnis hat (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - aaO).

    Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers mit übertragenen arbeitsvertraglichen Schutzpflichten (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) gegenüber einem ihm unterstellten Arbeitnehmer verletzt, kann sich nicht auf eine Haftungsprivilegierung berufen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt die Fälligkeit eines Schadensersatzanspruches jedoch darüber hinaus voraus, dass der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 mwN).

    Er könnte sich dann ergeben, wenn die Beklagte die ihr als Arbeitgeberin obliegende arbeitsvertragliche Verpflichtung verletzt hätte, den Kläger vor Rechtsverletzungen durch seinen Vorgesetzten, den Chefarzt Dr. H, zu schützen (vgl. Senat 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Schaden adäquat kausal herbeigeführt worden ist (Senat 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70).

    Dies widerspräche dem Ziel der Haftungsprivilegierung (vgl. Senat 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - aaO mit eingehender Begründung).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    e) Eine Sachentscheidung nach § 563 Abs. 3 ZPO über die Höhe des dem Kläger zustehenden Schmerzensgeldanspruches ist dem Senat verwehrt, weil die Höhe der dem Kläger zustehenden Geldentschädigung nach der Billigkeit festzusetzen ist, § 253 Abs. 2 BGB und die Bemessung von Schmerzensgeldansprüchen grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters ist (BGH 12. Mai 1998 - VI ZR 182/97 - BGHZ 138, 388 = NJW 1998, 2741).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425 mwN; 11. November 1997 - VI ZR 376/96 - BGHZ 137, 142 = NJW 1998, 810).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (st. Rspr. vgl. BGH 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425 mwN; 11. November 1997 - VI ZR 376/96 - BGHZ 137, 142 = NJW 1998, 810).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    In diesem Sinne ist im Rahmen des § 254 BGB bei allen betrieblich veranlassten Tätigkeiten dem Arbeitgeber seine Verantwortung für die Organisation seines Betriebes und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zuzurechnen (vgl. BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    Die Beklagte wäre wie bei jeder verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig verpflichtet, ihrem Chefarzt vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung auszusprechen (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    Eine Kündigung ist nach § 1 Abs. 1 und 2 KSchG sozial nicht gerechtfertigt, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um die Vertragsstörung künftig zu beseitigen (st. Rspr., vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    So hat der Siebte Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. Januar 1997 (- 7 ABR 14/96 -BAGE 85, 56 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 133) "Mobbing" als "systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" bezeichnet.
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
    § 4 Beschäftigtenschutzgesetz stellte eine Kodifizierung des arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar (BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6).
  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    a) Die Bemessung der Höhe der Geldentschädigung obliegt in erster Linie tatrichterlicher Entscheidung und ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar (zur beschränkten Revisibilität ua. BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 46 mwN, BGHZ 199, 237; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 97, zu einem Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    bb) Den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert auch § 12 Abs. 3 AGG (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 68, BAGE 124, 295; noch zu § 4 Abs. 1 BSchG: BAG 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - zu B II 2 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 189 = BGB 2002 § 626 Nr. 6) .
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Danach dürfen der Arbeitgeber und seine Repräsentanten das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 88/07 - Rn. 44, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 73 ; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 65, BAGE 124, 295) .
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Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2008 - 8 AZR 593/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47163
BAG, 23.01.2008 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2008,47163)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2008,47163)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 8 AZR 593/06 (https://dejure.org/2008,47163)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

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Verfahrensgang

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