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   BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94   

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https://dejure.org/1996,12540
BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94 (https://dejure.org/1996,12540)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 8 AZR 595/94 (https://dejure.org/1996,12540)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 (https://dejure.org/1996,12540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um die außerordentliche Kündigung eines Schulrats nach dem Einigungsvertrag wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Auslegung des Feststellungsantrags als Kündigungsschutzklage - Zuständigkeit und Zustimmung der Personalvertretung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Die Auslegung des Klagantrags ergibt daher, daß der Kläger nur eine Kündigungsschutzklage, jedoch keine weitergehende Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO erhoben hat (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAGE 70, 309, 320 = AP, a.a.O., zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92

    Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 415/92 - NJ 1993, 379).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 595/94
    Soweit diese ordentliche Kündigung auf die Tätigkeit des Klägers für das MfS gestützt worden ist, müssen auch die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) gegeben sein.
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Diese Voraussetzung kann sowohl bei hauptamtlichen als auch bei inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit gegeben sein (vgl. BVerfG, a.a.O. S. 2306; BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAG 74, 120, 124; Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 220/93 - Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -).

    Beim inoffiziellen Mitarbeiter wird sich der Grad der persönlichen Verstrickung vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Tätigkeit des inoffiziellen Mitarbeiters sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit für das MfS ergeben (BAG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 220/93 - Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -).

    Denn allein der Bericht von Belanglosigkeiten könnte die Unzumutbarkeit im Sinne von Abs. 5 Nr. 2 EV nicht begründen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -).

    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 220/93 - Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -).

    Für die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist diejenige Art der Tätigkeit beachtlich, die der Arbeitnehmer in dem in Frage stehenden Arbeitsverhältnis ausübt (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 220/93 - Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -).

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 748/94

    Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung - Zerstörung der für das

    In diesem Fall müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 595/94 -, n.v., zu B II 3 der Gründe; im übrigen BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) auch die Voraussetzungen des Abs. 5 Ziff. 2 EV gegeben sein.
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