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   BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85   

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BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85 (https://dejure.org/1988,462)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 8 AZR 596/85 (https://dejure.org/1988,462)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 (https://dejure.org/1988,462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Urlaubsvergütung für die Tage der Erwerbstätigkeit - Ausschlusstatbestand für den Urlaubsentgeltanspruch von Angestellten, die ohne Zustimmung des Arbeitgebers während ihres Urlaubs gegen Entgelt arbeiten - Anspruch auf Urlaubsgewährung, der in der ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 11 Abs. 1; BUrlG § 8
    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen urlaubszweckwidriger Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers während des gesetzlichen Mindesturlaubs (Aufgabe bisheriger einschlägiger BAG-Rechtsprechung]; Zulässigkeit einer für solche Fälle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 366
  • NJW 1988, 2757
  • ZIP 1988, 1074
  • MDR 1988, 889
  • NZA 1988, 607
  • BB 1988, 1467
  • BB 1988, 2246
  • JR 1989, 44
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird durch die Tarifregelung nicht unmittelbar in den Anspruch auf Urlaubsgewährung eingegriffen, der in der Befreiung von den nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitspflichten besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. seit BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach dargelegt (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt), daß die Tarifvertragsparteien nicht gebunden sind, in diesem Rahmen Urlaubsansprüche an Bedingungen oder Vorbehalte zu knüpfen oder sie auch inhaltlich abweichend vom gesetzlichen Urlaubsanspruch auszugestalten.

  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 73/73

    Urlaubsentgelt - Kündigungsfrist - Anspruch auf Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Handelt ein Arbeitnehmer der Pflicht nach § 8 BUrlG zuwider, während des gesetzlichen Mindesturlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten, begründet dies weder ein Recht des Arbeitgebers, die Urlaubsvergütung zu kürzen, noch entfällt damit der Anspruch auf Urlaubsvergütung (Aufgabe von BAG 19.07.1973, 5 AZR 73/73 = BAGE 25, 260ff = AP Nr. 1 zu § 8 BUrlG).

    Damit kann der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 260, 262 ff. = AP Nr. 1 zu § 8 BUrlG) nicht gefolgt werden.

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Der erkennende Senat hat sich dieser Änderung der Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Durch § 1 BUrlG ist nicht nur bestimmt, daß der Arbeitnehmer von seinen Arbeitspflichten für die Dauer des Urlaubs aufgrund des Urlaubsanspruchs freigestellt wird, sondern auch sichergestellt, daß der dem Arbeitnehmer zustehende Arbeitslohn trotz Nichtleistung der Arbeit während der Urlaubszeit weiterzuzahlen ist, der nach § 611 BGB bestehende Vergütungsanspruch für die Dauer der Urlaubszeit also nicht entfällt (BAGE 45, 184, 188 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Der vom Fünften Senat (aaO) der Entscheidung zugrunde gelegten Auffassung, der Urlaubsanspruch sei ein Einheitsanspruch, der aus Freizeitgewährung und Fortzahlung der Vergütung für die Urlaubszeit bestehe, ist der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 13. Mai 1982 (BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung) in ständiger Rechtsprechung nicht mehr gefolgt.
  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Der nach dieser Vorschrift "nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg" ist nur gegeben, wenn wenigstens eine tatsächliche Willensübereinstimmung der Beteiligten über den verfolgten Zweck vorliegt (vgl. zuletzt z.B. BGH Urteil vom 23. September 1983 - V ZR 67/82 - NJW 1984, 233 m.w.N.).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts wird durch die Tarifregelung nicht unmittelbar in den Anspruch auf Urlaubsgewährung eingegriffen, der in der Befreiung von den nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitspflichten besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. seit BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 590/80

    Urlaubsentgelt - Ausbildungsgeld - Urlaubsvergütung

    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Hierdurch ist dem Arbeitnehmer eine gesetzlich bedingte Pflicht aus seinem Arbeitsverhältnis auferlegt, während des Urlaubs jedenfalls urlaubszweckwidrige Tätigkeiten gegen Entgelt zu unterlassen, gleichgültig, ob sie in einem Arbeits- oder einem anderen Vertragsverhältnis ausgeübt werden (BAG Urteil vom 20. Oktober 1983 - 6 AZR 590/80 - AP Nr. 5 zu § 47 BAT).
  • BAG, 21.07.1987 - 8 AZR 579/84
    Auszug aus BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85
    Damit muß der Anspruch in Arbeitstage umgerechnet werden (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 - AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Damit überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Festlegung der zeitlichen Lage seines Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 20, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117) ; während des Urlaubs erfolgt keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; ErfK/Gallner 12. Aufl. § 8 BUrlG Rn. 4) .
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Dazu bedarf es der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht; ein während des Urlaubs anderweitig erzielter Erwerb ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - BAGE 57, 366; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - aaO).

    Da während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt nicht anzurechnen ist (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - aaO), scheidet auch eine Auslegung der Erklärung in dem Sinne aus, die Arbeitgeberin habe sich nur im Rahmen der Vorschriften über den Annahmeverzug zur Zahlung verpflichten wollen.

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    In Bezug auf den anrechenbaren Verdienst wäre der Urlaubszeitraum konkret zu bestimmen, weil während des Urlaubs trotz eines möglicherweise nach § 8 BUrlG urlaubsrechtswidrigen Erwerbs eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes ausscheidet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366) .
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Während des Urlaubs scheidet nicht nur eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes aus (BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 25; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366) , es besteht auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, im Urlaub anderweitigen Verdienst zu erzielen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - 7 Sa 66/14

    Urlaubsentgelt bei urlaubszweckwidriger Erwerbstätigkeit

    Der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgeltes entfällt in einem solchen Fall auch nicht von selbst (BAG, Urteil vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - NZA 1988, 607, 608).

    Auch wenn der Arbeitnehmer entgegen seiner Pflicht nach § 8 BUrlG während seines Urlaubs erwerbstätig wird, entfällt dadurch weder sein Urlaubsanspruch noch die Grundlage für seinen Entgeltanspruch (BAG, Urteil vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - NZA 1988, 607, 608).

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Für Entstehen und Bestand der Ansprüche ist ohne Bedeutung, daß der Kläger seine Pflichten im neuen Arbeitsverhältnis nur dadurch erfüllen konnte, daß die Beklagte ihn nach der Kündigungserklärung von der Arbeit freigestellt hat (vgl. dazu für die Erwerbstätigkeit während eines Urlaubs Urteil des erkennenden Senats BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Da während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt vor dem Hintergrund der Regelungen in §§ 1, 8 BUrlG gerade nicht anzurechnen ist (BAG 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85) , scheidet auch eine Auslegung der Erklärung in dem Sinne aus, die Arbeitgeberin habe sich nur im Rahmen der Vorschriften über den Annahmeverzug zur Zahlung verpflichten wollen.
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hätte der Kläger, der regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitete, lediglich einen Anspruch auf 15 Urlaubstage, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG (zur Umrechnung von 18 Werktagen auf 15 Urlaubstage vgl. BAGE 45, 199; 54, 141 = AP Nr. 15 und 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Damit muß der Anspruch in Arbeitstage umgerechnet werden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG und vom 25. Februar 1988, BAGE 57, 366 = DB 1988, 1554).

    Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Urlaubs sind von dem Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen der Tarifvertragsparteien, aber auch der Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich zulässig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG; BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 -, aaO).

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung - Vergütungsanrechnung

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 Sa 846/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 92/87

    Einigungsstelle: Honorar des Beisitzers

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

  • LAG Köln, 20.02.1993 - 7 Sa 488/92

    Urlaub; Urlaubsentgelt; Arbeitnehmer; Erwerbstätigkeit

  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 (3) Sa 847/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

  • LAG Hessen, 12.07.1989 - 11 Sa 285/89

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Nachgewährung von Urlaub wegen der

  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 445/04

    Begründungserfordernis für eine Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach

  • AG Düsseldorf, 17.01.2001 - 25 C 14262/00

    Anspruch auf Zahlung einer Provision auf Grund Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2009 - 7 Ca 4108/09

    Kündigung unter Verstoß von Treu und Glauben; Annahmeverzug bei unwiderruflicher

  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 758/87

    Tarifvertrag: Bestimmungsklausel - Billigkeitserwägung

  • BAG, 08.03.1990 - 8 AZR 588/88

    Anspruch eines Starkstrommonteurs auf Gewährung von Erholungsurlaub -

  • LAG Köln, 16.03.1994 - 2 Sa 1/94

    Urlaubsanspruch; Urlaubsentgelt; Arbeitnehmer; Kündigung; Freizeit

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