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   BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 628/90   

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https://dejure.org/1991,1743
BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 628/90 (https://dejure.org/1991,1743)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1991 - 8 AZR 628/90 (https://dejure.org/1991,1743)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1991 - 8 AZR 628/90 (https://dejure.org/1991,1743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 611; BGB § 670
    Freistellung von Prozeßkosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; § 276 § 670
    Gerichtliche Inanspruchnahme eines Journalisten wegen Verbreitung einer falschen Behauptung - Kein Anspruch auf Freistellung von Prozeßkosten bei grober Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 81
  • NJW 1992, 2109
  • MDR 1992, 976
  • NZA 1992, 691
  • BB 1992, 997
  • DB 1992, 1251
  • afp 1992, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 628/90
    Die Fürsorgepflicht als solche kann nicht Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche sein (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Ein Anspruch des Klägers kann auch nicht aus § 670 BGB (analog) hergeleitet werden (vgl. dazu BAGE 12, 15 = AP, aaO).

    Hierbei kommt es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht darauf an, ob der Kläger Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person war (vgl. dazu BAGE 12, 15, 24 ff. = AP, aaO, zu VII der Gründe).

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits am 10. November 1961 ausgeführt hat (BAGE 12, 15 = AP, aaO), scheitert der Anspruch des Arbeitnehmers aus § 670 BGB jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer infolge einer schuldhaften Handlungsweise sein Vorgehen den Umständen nach nicht für erforderlich halten durfte.

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    bb) Ein Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Rechtsgedanken des § 670 BGB auf Aufwendungsersatz scheidet dann aus, wenn der Arbeitnehmer infolge einer schuldhaften Handlungsweise sein Vorgehen den Umständen nach nicht für erforderlich halten durfte (Senat 14. November 1991 - 8 AZR 628/90 - BAGE 69, 81 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 10 = EzA BGB § 670 Nr. 22) .
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nach (BAGE 69, 81 ff.) kann die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als solche nicht Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche sein.
  • ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 8603/09

    Aufwednungsersatz, Schadensersatz, Ermittlungsverfahren

    Der Anspruch analog § 670 BGB besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer infolge einer schuldhaften Handlungsweise sein Vorgehen den Umständen nach nicht für erforderlich halten durfte (BAG, Urteil v. 14.11.1991 - 8 AZR 628/90).
  • ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02

    Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch

    Das führt dazu, dass die Fürsorgepflicht als solche nicht Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1991 - 8 AZR 628/90 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers = NZA 1992, 691, 692 [BAG 14.11.1991 - 8 AZR 628/90] unter 1. der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Passau, 30.06.2003 - 2 Ca 1030/02

    Rechtswegzuständigkeit für Schadensersatzanspruch aus beendetem

    Der Begriff der groben Fahrlässigkeit kann bei einer Schadensverursachung nur dann angenommen werden, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, wenn das nicht Beachtung findet, was im konkreten Fall jedem einleuchten müsste und wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden (so die zivilrechtliche Definition seit RGZ Band 163, Seite 104; BAG, NZA 1989, Seite 796 und BAG, NZA 1992, Seite 691).
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