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   BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96   

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https://dejure.org/1998,3893
BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96 (https://dejure.org/1998,3893)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1998 - 8 AZR 633/96 (https://dejure.org/1998,3893)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 (https://dejure.org/1998,3893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung zum Ausgleich von Steuerschäden - Voraussetzungen des Schuldnerverzugs - Fahrlässiges Handeln des kündigenden Arbeitgebers - Vertrauen auf die Wirksamkeit der Kündigung - Tariflicher Verfall des Schadenersatzanspruchs

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verspätete Lohnnachzahlung - Arbeitgeber muß für höhere Steuern aufkommen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Steuerschaden bei verspäteter Gehaltszahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96
    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 19. Februar 1998 (- 8 AZR 371/96 - n.v., zu I 1 der Gründe) entschieden.

    In der bloßen Kündigungsschutzklage kann allerdings nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Lohnzahlung gesehen werden (vgl. Urteil des Senats vom 19. Februar 1998, aaO, zu I 3 a der Gründe).

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96
    Sie sind das spiegelbildliche Gegenstück für die Anrechnung von steuerrechtlichen Vorteilen im Wege des Vorteilsausgleichs (vgl. hierzu BGH Urteil vom 18. Dezember 1969 - VII ZR 121/67 - BGHZ 53, 132).
  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96
    Bei einer solchen tariflichen Bestimmung beginnt die Verfallfrist für einen Schadensersatzanspruch mit seiner Fälligkeit, also dann, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hessen, 06.05.1996 - 10 Sa 58/95

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1996 - 10 Sa 58/95 - aufgehoben.
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Dieses Vertrauen auf die Wirksamkeit der Kündigung kann im Laufe eines Kündigungsrechtsstreits seine Berechtigung verlieren, zB nach Durchführung einer Beweisaufnahme, die zum Ergebnis führt, daß keine Kündigungsgründe vorliegen (vgl. BAG 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv., zu 1 der Gründe; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv., zu 1 der Gründe; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv., zu I 1 der Gründe; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv., zu II 3 a der Gründe; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97 -, - 8 AZR 633/96 - und - 8 AZR 634/96 - nv., alle zu II 1 a der Gründe; vgl. auch BAG 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - DB 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).

    Sie hat darzulegen und ggf. zu beweisen, daß aus ihrer Sicht Kündigungsgründe vorlagen, die einen sorgfältigen abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (vgl. im Hinblick auf einen Verzögerungsschaden gemäß § 286 BGB: BAG 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv., zu 1 der Gründe; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv., zu 1 der Gründe; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv., zu I 1 der Gründe; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv., zu II 3 a der Gründe; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97 -, - 8 AZR 633/96 - und - 8 AZR 634/96 - nv., alle zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Auch können Steuerschäden wegen verspäteter Lohnzahlung entstehen (BAG 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96, 8 AZR 634/96 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.).
  • LAG Thüringen, 10.02.2000 - 1 Sa 605/98

    Unschlüssigkeit einer Klage auf Zahlung von Verzugslohn bei Ersatz von

    Klage auf Zahlung des Verzugslohnes ist unschlüssig, wenn es in der Sache um Ersatz des Steuerschadens geht, der dadurch entsteht, dass die Nachzahlung von Verzugslohn nach rechtskräftigem Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens im Jahr des Zuflusses (steuerrechtliches Zuflussprinzip) versteuert werden muss (zu BAG vom 14.08.1998 - 8 AZR 633/96; 14.08.1998 - 8 AZR 158/97 = AuA 99, 34; 27.05.1999 - 8 AZR 322/98).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in jüngster Zeit mehrfach mit Ansprüchen auf Ersatz des Steuerschadens bei Nachzahlung von Verzugslohn nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens befasst (BAG vom 14.08.1998 - 8 AZR 158/97 - AuA 99, 34; BAG vom 14.08.1998 - 8 AZR 633/96; BAG vom 27.05.1999 - 8 AZR 322/98).

    Für die Beurteilung dieser Frage ist darauf abzustellen, zu welchem Zeitpunkt dem Arbeitgeber die zur Ermittlung des Verzugslohnes erforderlichen Daten, insbesondere die Zahlungen des Arbeitsamtes und die daraus folgenden Forderungsübergänge zur Verfügung standen (BAG vom 14.08.1998 - 8 AZR 633/96).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

    Schadensersatzansprüche müssen daher ausdrücklich geltend gemacht werden (vgl. BAG Urteil vom 19.02.1998 - 8 AZR 371/96 und BAG Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 633/96, beide nicht amtlich veröffentlicht; dokumentiert in Juris).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    § 286 Abs. 1 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv.; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97- AuA 1999, 34).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 791/98

    Schadenersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Lohnzahlung -

    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 31.08.2006 - 17 Sa 536/06

    Verpflichtung des sich in Annahmeverzug befindlichen Arbeitgebers zum Ersatz des

    Es ist nicht erforderlich, dass sich die Kündigung als rechtsbeständig erweist (vgl. BAG, Urteil vom 17.07.2003 - 8 AZR 486/02, AP Nr. 27 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers, Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01, NZA 2003, 268; Urteil vom 23.09.1999 - 8 AZR 791/98 n.v.; Urteil vom 27.05.1999 - 8 AZR 322/98 n.v.; Urteil vom 18.02.1999 - 8 AZR 320/97 n.v.; Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 633/96 n.v.; Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 634/96, NZA - RR 1999, 511; Urteil vom 14.05.1998 - 8 AZR 158/97 n.v.; bereits Urteil vom 24.10.1974 - 3 AZR 488/73, AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98

    Schadensersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Gehaltszahlung -

  • LAG Sachsen, 17.10.2001 - 9 Sa 35/01

    Invaliditäts-Entschädigungsansprüche auf Grund eines Unfalls außerhalb der

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