Rechtsprechung
BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug
- autokaufrecht.info
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Unfallschaden am Privatfahrzeug
- IWW
- openjur.de
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers; Unfallschaden am Privatfahrzeug; Verschulden
- Bundesarbeitsgericht
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 276 Abs 1 S 1 BGB
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug - Verschulden - verkehrslexikon.de
Zum Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers für Unfallschaden am Privatfahrzeug und zur Bewertung eines Mitverschuldens beim innerbetrieblichen Schadensausgleich
- ra-skwar.de
Aufwendungsersatz - Dienstfahrt mit privatem PKW - Unfall
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für die Beschädigung des Privatfahrzeugs aufgrund eines vom Arbeitnehmer bei der Auslieferung von Waren selbst verursachten Verkehrsunfalls
- AOK personalrecht online (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitsrecht: Auch für Unfall mit privatem Auto muss der Arbeitgeber u.U. bezahlen
- Betriebs-Berater
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers
- rabüro.de
Zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz wegen Beschädigung seines PKW
- bag-urteil.com
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug - Verschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 276; BGB § 670
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für die Beschädigung des Privatfahrzeugs aufgrund eines vom Arbeitnehmer bei der Auslieferung von Waren selbst verursachten Verkehrsunfalls - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Schaden am betrieblich genutzten Privatfahrzeug muss vom Arbeitgeber ersetzt werden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unfallschaden an betrieblich genutztem Privatfahrzeug
- AOK personalrecht online (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitsrecht: Auch für Unfall mit privatem Auto muss der Arbeitgeber u.U. bezahlen
- reuter-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Auto kaputt, Arbeitgeber zahlt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall des Arbeitnehmers mit eigenem betrieblich genutztem PKW: Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sonstiges (2)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 28.10.2011; Az.: 8 AZR 647/08 (Darlegungs- und Beweislast des AN hinsichtlich des Verschuldensmaßstabes bei Beanspruchung des vollen Schadensersatzes bei Dienstunfall mit Privat-Kfz)" von RA Dimitrios Papatheodorou, original erschienen in: DAR 2011, 349 - 350.
- Jurion (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei der Gefährdungshaftung des Arbeitgebers" von RA Dr. Erwin Salamon und RRef. Dr. Malte Koch, original erschienen in: NZA 2012, 658 - 661.
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.06.2008 - 27 Ca 482/07
- LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1247
- NZA 2011, 406
- BB 2011, 691
- DB 2011, 1585
- NZG 2011, 460
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug - …
Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (st. Rspr., vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) .Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist ein Schaden im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingetreten, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2; 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (…BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - aaO) .
Ein Ersatzanspruch kann daher nur in dem Umfange bestehen, in dem der Arbeitgeber eine Beschädigung seiner eigenen Sachmittel hinzunehmen hätte (innerbetrieblicher Schadensausgleich) (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) .
Bei normaler Schuld des Arbeitnehmers (mittlere Fahrlässigkeit) ist der Schaden grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung ist der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ganz ausgeschlossen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - mwN, EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) .
Damit muss er, wenn er vollen Aufwendungsersatz entsprechend § 670 BGB verlangt, darlegen, dass er den Unfall allenfalls leicht fahrlässig verursacht hat (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) .
- BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …
Im Übrigen haftet der Arbeitgeber bei bestimmten Eigenschäden des Arbeitnehmers nicht erst bei grober Fahrlässigkeit, sondern verschuldensunabhängig (zur verschuldensunabhängigen Ersatzfähigkeit von Eigenschäden etwa BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 20 ff. mwN; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26 ff. mwN) . - BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11
Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit - …
Dabei übersieht er, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, für ein vom Arbeitnehmer genutztes Firmenfahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 53 mwN, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 43 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) , und dass dies entsprechend auch für einen mit einer Vollkaskoversicherung vergleichbaren Autoschutzbrief gilt.
- LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14
Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit …
Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 647/09, NZA 2011, 406 Rn. 26;… BAG 22.11.2011 - 8 AZR 102/10, ZTR 2011, 691 Rn. 20).Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (…BAG 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, NJW 2007, 1486 Rn. 13; BAG 28.10.2010 a.a.O. Rn. 27;… BAG 22.11.2011 a.a.O. Rn. 22).
III.Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Schaden zu tragen, besteht aber dann nicht, wenn der Arbeitnehmer ihn selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 647/09, NZA 2011, 406 Rn. 26;… BAG 22.11.2011 - 8 AZR 102/10, ZTR 2011, 691 Rn. 20 jeweils m.w.N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18
Haftung des Arbeitnehmers - auch zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen - …
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber zum Abschluss einer Kaskoversicherung verpflichtet ist, ergibt sich im Einzelfall aus dem Arbeitsvertrag oder den das Arbeitsverhältnis gestaltenden normativen Bestimmungen; fehlt es insoweit - wie hier - an Regelungen, so besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Abschluss einer Kaskoversicherung nicht (…vgl. BAG 24. November 1987 - 8 AZR 66/82 - Rn. 23; vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 53, BAG 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - Rn. 45, jeweils zitiert nach juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während …
Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (…st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 20; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26; jeweils zitiert nach juris).Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (…BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22 aaO;… 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 15; zitiert nach juris).
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen …
Allerdings ist die Annahme einer solchen Notwendigkeit im Einzelfall besonders begründungspflichtig, soll nicht das auf einheitlich abgestufte Sanktionierungen typisierter Verkehrsverstöße abzielende Punktsystem in seiner vom Gesetzgeber intendierten Bedeutung zu stark relativiert werden (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 - NJW 2011, 1247; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.05.2009 - 10 B 10387/09 -DAR 2009, 478; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2007 - OVG 1 S 55.07 - juris; Senatsbeschluss vom 19.07.2012 - 10 S 1112/12 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz für Fahrten mit seinem …
Der Kläger hat somit das Fahrzeug mit Billigung der Arbeitgeberin in deren Betätigungsbereich eingesetzt (vgl. BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - NZA 2011, 406, 408 Rz. 28). - OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers einer OHG gegen deren Gesellschafter
Denn auf eine Gesamtbetrachtung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (a.a.O. Tz 2 sowie BAG NZA 2011, 406, 409) nur bei der Prüfung der "Beteiligung des Arbeitsnehmers an den Schadensfolgen" an. - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18
Kein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zum Verwaltungssitz
Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich unter anderem, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen müsste (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - NZA 2011, 406, 408 Rz. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG…, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 f. Rz. 22 Rz. 27;… vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - NZA 2007, 870, 871 Rz. 15, jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13
Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die …