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   BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13   

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BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13 (https://dejure.org/2014,47372)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2014 - 8 AZR 670/13 (https://dejure.org/2014,47372)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 (https://dejure.org/2014,47372)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Das Widerspruchsrecht bezüglich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang ist zwar in der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG L 82 vom 22. März 2001 S. 16) nicht ausdrücklich geregelt, jedoch in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt (ua. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577) .

    Der Inhalt jenes Rechts ist unionsrechtlich nicht ausgestaltet; die Rechtsfolgen eines Widerspruchs für das Arbeitsverhältnis richten sich nach nationalem Recht (ua. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 37, aaO) .

    Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten schon nicht, die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses mit dem Veräußerer für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer sich frei dafür entscheidet, den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Erwerber fortzusetzen (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .

  • EuGH, 16.12.1992 - C-138/91
    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Das Widerspruchsrecht bezüglich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang ist zwar in der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG L 82 vom 22. März 2001 S. 16) nicht ausdrücklich geregelt, jedoch in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt (ua. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 30 ff. mwN, Slg. 1992, I-6577) .

    Der Inhalt jenes Rechts ist unionsrechtlich nicht ausgestaltet; die Rechtsfolgen eines Widerspruchs für das Arbeitsverhältnis richten sich nach nationalem Recht (ua. EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 37, aaO) .

    Zudem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten schon nicht, die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags oder Arbeitsverhältnisses mit dem Veräußerer für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer sich frei dafür entscheidet, den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Erwerber fortzusetzen (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 35, aaO) .

    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Ein Widerspruchsrecht gegenüber einem ehemaligen Arbeitgeber ist danach nicht gegeben (vgl. auch BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 -) .

    Auch systematische Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch nur gegenüber dem "bisherigen" Arbeitgeber oder "dem neuen Inhaber", den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses betreffend, erklärt werden kann (näher BAG 24. April 2014 - 8 AZR 369/13 - Rn. 19 ff.) .

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92

    Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2 und 12 GG) wäre es unvereinbar, wenn ein Arbeitnehmer verpflichtet würde, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat (BAG 22. April 1993 - 2 AZR 50/92 -; ebenso zu der Richtlinie 2001/23/EG: EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - [Katsikas ua.] Rn. 32, Slg. 1992, I-6577; vgl. auch Art. 1 und Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Mit Urteil vom 26. Mai 2011 (- 8 AZR 18/10 -) entschied der Senat zu einem wortgleichen Unterrichtungsschreiben der V, ebenfalls vom 26. Juli 2007, aber ein anderes Arbeitsverhältnis betreffend, dass die Unterrichtung fehlerhaft war.
  • LAG Sachsen, 20.06.2013 - 6 Sa 695/12
    Auszug aus BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2013 - 6 Sa 695/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Für die Voraussetzungen des Widerspruchsrechts ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14 - Rn. 14; 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Für die Voraussetzungen, unter denen das Widerspruchsrecht ausgeübt werden kann, ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14  - Rn. 14 ; 16. Oktober 2014 -  8 AZR 670/13  - Rn. 14 ) .
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Für die Voraussetzungen des Widerspruchsrechts ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 37, BAGE 153, 296; 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14 - Rn. 14; 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Für die Voraussetzungen, unter denen das Widerspruchsrecht ausgeübt werden kann, ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14  - Rn. 14 ; 16. Oktober 2014 -  8 AZR 670/13  - Rn. 14 ) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 728/14

    Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige

    Für die Voraussetzungen des Widerspruchsrechts ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14 - Rn. 14; 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 613/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Für die Voraussetzungen des Widerspruchsrechts ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 19. November 2015 - 8 AZR 773/14 - Rn. 37, BAGE 153, 296; 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14 - Rn. 14; 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Für die Voraussetzungen, unter denen das Widerspruchsrecht ausgeübt werden kann, ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14  - Rn. 14 ; 16. Oktober 2014 -  8 AZR 670/13  - Rn. 14 ) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 771/14

    Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige

    Für die Voraussetzungen des Widerspruchsrechts ergibt sich nichts anderes (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 321/14 - Rn. 14; 16. Oktober 2014 - 8 AZR 670/13 - Rn. 14) .
  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 166/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt; vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.).).
  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1134/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt (vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.) Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen seinen Vertragspartner und damit den Arbeitgeber wechseln muss und hat daher die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang eröffnet (BT-Drucksache 14/7760 S. 20).
  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 171/14

    Verspäteter Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1147/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1146/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 168/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 167/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

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