Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34659
BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 (https://dejure.org/2012,34659)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 8 AZR 683/11 (https://dejure.org/2012,34659)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 (https://dejure.org/2012,34659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Erwerb einer Immobilie; Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB
    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsübergang - keine Übernahme des Hausmeisters durch Kauf einer Immobilie

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie; Verwaltervertrag; Vertragsübergang bei Veräußerung; Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsübergang - keine Übernahme des Hausmeisters durch Kauf einer Immobilie

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein (Betriebs-)Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters bei Erwerb einer Immobilie

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang, Klarenberg

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung durch Hausverwaltungsunternehmen verwalteten Grundstücks ? Kein Übergang der Arbeitsverhältnisse des Hausverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei Immobilienverkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hausverwalter nach dem Grundstücksverkauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hausverwaltung geht bei Verkauf der Immobilie nicht auf den neuen Eigentümer über

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei Immobilienverkauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergang auch bei Erwerb einer Immobilie?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Erwerb einer Immobilie - Übergang des Arbeitsverhältnisses des Hausverwalters

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Hauskauf lässt Arbeitsverhältnis des Verwalters nicht übergehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag des Verwalters geht nicht auf Käufer über

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag des Verwalters geht nicht auf Käufer über

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber der verwalteten Immobilie

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang durch Immobilienverkauf: Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters?

  • bista.de (Kurzinformation)

    Hausverwaltung geht nach Hauskauf nicht an Käufer über

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang auch bei Erwerb einer Immobilie?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang: Geht das Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters auf den Immobilienerwerber über?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters geht nicht auf Erwerber der verwalteten Immobilie über - Von einer Hausverwaltung betreutes Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Arbeitsverhältnisse von Hausverwaltern gehen nicht per Betriebsübergang von der Hausverwaltungsfirma auf den Käufer des verwalteten Grundstücks über

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsverhältnis eines Hausverwalters geht nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2379
  • MDR 2012, 15
  • BB 2013, 820
  • DB 2012, 20
  • DB 2013, 1419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 196/98

    Betriebsübergang (Grundstücksverwaltung)

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Der arbeitstechnische Zweck besteht hier darin, ein fremdgenutztes Mietshaus in einem sachgemäßen Zustand zu erhalten, um die Substanz des Vermögensgutes zu bewahren und die aus der Vermietung fließenden Einkünfte sicherzustellen (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 1 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 69 = EzA BGB § 613a Nr. 66) .

    Es ist kein Betriebsmittel der Hausverwaltung, sondern Objekt der Verwaltung (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178) .

    Die Tätigkeit der Hausverwaltung stellt eine Dienstleistung dar, bei der es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 b der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 23. September 1999 - 8 AZR 750/98 - zu 4 b der Gründe: Übergang des Grundstücks eines Jugendwohnheims) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit -

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Identitätswahrung entgegenstehen (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26, NZA 2012, 1161; 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107; 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - Rn. 34, BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51) .

    So hat er bspw. hinsichtlich der Betreuung von technischen Anlagen durch ein Facility-Management angenommen, die Anlagen stellten auch bei wertender Betrachtung keine sachlichen Betriebsmittel für die erbrachten Tätigkeiten dar (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107) .

    Letztlich wird nur die Funktion der Hausmeisterdienste bei der Beklagten weiterhin ausgeführt, vorhandene betriebliche Organisationsstrukturen wurden nicht übernommen (vgl. auch BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107 zu dem insoweit vergleichbaren Fall, dass ein Betriebsübergang verneint wurde, nachdem die technische Betreuung von Heizungsanlagen von einer weitaus größeren Firma des Gebäudemanagements wahrgenommen wurde) .

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Das Landesarbeitsgericht hat seine klagestattgebende Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] (Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) komme es nicht darauf an, dass die übernommene wirtschaftliche Einheit ihre organisatorische Selbstständigkeit bei dem Erwerber bewahre, sofern nur die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten werde.

    Die Beibehaltung der "organisatorischen Selbständigkeit" ist nicht erforderlich, wohl aber die Beibehaltung des Funktions- und Zweckzusammenhangs zwischen den verschiedenen übertragenen Faktoren, der es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren, auch wenn sie in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zur Verfolgung derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu nutzen (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 48, Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) .

    Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist eine andere Sichtweise nicht aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] (Slg. 2009, I-803 = AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 4 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 2) geboten.

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (st. Rspr., vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) .

    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn .  40, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 130) .

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur oder im Konzept der betrieblichen Tätigkeit können einer Identitätswahrung entgegenstehen (vgl. BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 26, NZA 2012, 1161; 22. Januar 2009 - 8 AZR 158/07 - Rn. 24, AP BGB § 613a Nr. 367 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 107; 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - Rn. 34, BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51) .

    Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs sowie ggf. seiner organisatorischen Zuordnung zum übergegangenen Betriebsteil darlegen und beweisen (BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 - Rn. 28, NZA 2012, 1161) .

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98

    Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Die Tätigkeit der Hausverwaltung stellt eine Dienstleistung dar, bei der es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. BAG 18. März 1999 - 8 AZR 196/98 - zu B II 2 b der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 190 = EzA BGB § 613a Nr. 178; 23. September 1999 - 8 AZR 750/98 - zu 4 b der Gründe: Übergang des Grundstücks eines Jugendwohnheims) .
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Gleiches hat er letztlich auch für einen Wechsel eines Bewachungsauftrags bei einem Truppenübungsplatz entschieden (BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 49, AP BGB § 613a Nr. 355 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 98) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Denn entscheidendes Kriterium für den Betriebsübergang ist die tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit, die bloße Möglichkeit allein, den Betrieb unverändert fortführen zu können, reicht für die Annahme eines Betriebsübergangs nicht aus (st. Rspr., vgl. 17. Dezember 2009 - 8 AZR 1019/08 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 383 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 117) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Da er dies nicht innerhalb der Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO getan hat, ist die Rechtshängigkeit seines Hilfsantrags entfallen (BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 20, BetrAV 2013, 63) .
  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Auszug aus BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 683/11
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, die auf die tatsächliche Fortführung des Betriebs und nicht nur auf die Möglichkeit hierzu abstellt (vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Carlito Abler] Rn. 29, Slg. 2003, I-14023 = AP EWG-Richtlinie 77/187 Nr. 34 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 13) .
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 4 Sa 442/10

    Betriebsübergang - Übergang eines Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    Eine bloße Funktionsnachfolge begründet keinen Betriebsübergang (BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - juris; BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 181/11 - BB 2012, 3144).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 2 Sa 197/18

    Betriebsübergang; Weinlabor

    Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und beweisen ( BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 22, NJW 2013, 2379 ).

    Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er danach die Voraussetzungen eines Betriebs(teil)übergangs darlegen und ggf. beweisen ( BAG 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11- Rn. 28, NZA 2012, 1161; BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 22, NJW 2013, 2379 ).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

    So kann der Betrieb als organisatorische Einheit von Betriebsmitteln (vgl. zum Betriebsbegriff BAG 15. November 2012 - 8 AZR 683/11 - Rn. 25 mwN; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 17 Rn. 2) nicht selbst handeln und einen Arbeitnehmer zu einer Handlung bestimmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht