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   BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10   

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https://dejure.org/2012,890
BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 6 Abs 2 AGG
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Indiz für die Benachteiligung eines Bewerbers wegen seiner Schwerbehinderung bei Nichteinladung eines Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch und bei Kenntnis von der fachlichen Eignung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Behinderung, Entschädigungsanspruch, Schwerbehinderung, Vorstellungsgespräch

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; SGB IX § 82 S. 2
    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine durch einen öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle; Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung Schwerbehinderung Vorstellungsgespräch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers -öffentlicher Arbeitgeber

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile im Arbeitsrecht - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 3

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, Schwerbehinderte einzuladen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch nach dem AGG: Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Öffentlicher Arbeitgeber muss schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgepräch einladen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - Frauenförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Schwerbehinderter Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung - Ausbleiben einer Einladung nur bei offensichtlich fehlender fachlicher Eignung des Bewerbers gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers; öffentlicher Arbeitgeber

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Persönlicher Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellenausschreibung eines öffentlichen Arbeitgebers: Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers bei fehlender Einladung zum Vorstellungsgespräch!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im öffentlichen Dienst müssen schwerbehinderte Bewerber praktisch immer zum Vorstellungsgespräch geladen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 667
  • BB 2012, 1472
  • JR 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58 ; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45 ) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Zwar befindet sich eine Person nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nur dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie für die ausgeschriebene Stelle "objektiv geeignet" ist (vgl. etwa BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 118/13 - Rn. 18; 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 - Rn. 29; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 20 ff.; 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 28, BAGE 144, 275; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 35; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 26; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 37; ausdrücklich offengelassen neuerdings von BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 19 ff.; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 21; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 29) .

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

    Soweit teilweise in der Rechtsprechung des Senats zusätzlich die "subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung" gefordert wurde (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 50, BAGE 131, 232; vgl. jedoch offenlassend oder entgegengesetzt ua.: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 51 bis 56; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 32) , hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    (2) Auch hat der erkennende Senat beispielsweise in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2012 (- 8 AZR 697/10 - Rn. 48) darauf hingewiesen, dass ein schwerbehinderter Bewerber nach der Regelung in § 82 Satz 2 SGB IX aF bei einem öffentlichen Arbeitgeber die Chance eines Vorstellungsgesprächs bekommen müsse, wenn seine fachliche Eignung zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen sei.

    So hat der erkennende Senat etwa in seinem Urteil vom 16. Februar 2012 (- 8 AZR 697/10 - Rn. 45 f.) ausdrücklich betont, das Landesarbeitsgericht habe rechtsfehlerfrei angenommen, dass sich die unterlassene Einladung zum Vorstellungsgespräch als ein Indiz für einen Kausalzusammenhang darstelle.

    Das Berufungsurteil muss das Bemühen um eine angemessene Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände erkennen lassen und darf nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen haben (vgl. etwa BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 69; 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 39).

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