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   BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96   

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https://dejure.org/1997,1575
BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96 (https://dejure.org/1997,1575)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 8 AZR 699/96 (https://dejure.org/1997,1575)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 (https://dejure.org/1997,1575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Buchhalters durch einen im Bereich der Sozialarbeit tätigen Verein - Unverzügliche Rüge des Fehlens der Vertretungsmacht des Kündigenden - Erteilung einer Genehmigung durch Verteidigung der Kündigung im Rechtsstreit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung nicht auf deren Zweckmäßigkeit oder sachliche Rechtfertigung, sondern nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen der offenbaren Unvernunft oder Willkür hin überprüfen (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 26. September 1996, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Deren Weitergabe erlaubt nicht, von der Übertragung einer funktionierenden Buchhaltung als Organisationseinheit ausgehen zu können (vgl. auch Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Eine solche Genehmigung hat der Beklagte schlüssig dadurch erteilt, daß er die Rechtmäßigkeit der Kündigung im vorliegenden Rechtsstreit - bereits mit den Schriftsätzen vom 22. und 28. September 1994 - verteidigt hat (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - ZIP 1986, 388).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Entgegen seiner erstmalig in der Revisionsinstanz geäußerten Ansicht ist es für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ohne Einfluß, inwieweit der Arbeitgeber seinen Kündigungswillen schon vor der Unterrichtung abschließend gebildet hat (BAG Urteil vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art zu entsprechen, als durch eine Beendigungskündigung (BAG Urteil vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 426/95 - ZIP 1997, 1975).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit hängt von dem zumindest unter Vorbehalt erklärten Einverständnis des Arbeitnehmers ab (BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Vielmehr liegt allenfalls eine bloße Funktionsnachfolge vor, nämlich die Fortführung einer bestimmten Tätigkeit, die keinen Betriebsübergang darstellt (Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = DB 1997, 628 f. [EuGH 11.03.1997 - C 13/95]), der sich der Senat mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZIP 1997, 1555) angeschlossen hat, setzt ein Betriebsübergang die Bewahrung der Identität der betreffenden Einheit voraus.
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
    Diese muß beim selben Arbeitgeber vorhanden sein, sofern nicht vertraglich eine konzernweite Beschäftigung vereinbart wurde (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 151).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Dann scheidet auch eine nachträgliche Genehmigung nach § 180 Satz 2, § 177 BGB aus (vgl. BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 -, zu B I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18

    Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht -

    Erforderlich ist eine unverzügliche Rüge gemäß § 174 Satz 1 BGB (BAG, Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 -, Rn. 26, juris; BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - Juris; MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 180 Rn. 11) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Will der Erklärungsgegner diese Rechtsfolge abwenden, muss er die Vertretungsmacht unverzüglich iSv. § 174 Satz 1, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB rügen (vgl. BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - zu B I der Gründe) .

    Die Genehmigung einer Kündigung kann durch schlüssiges Handeln erfolgen (vgl. BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - zu B I der Gründe) .

    ging der Klägerin im Prozessverlauf zu (vgl. BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 699/96 - aaO; LAG Düsseldorf 17. Januar 2008 - 13 Sa 1988/07 - zu II 1 a (2) der Gründe) .

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