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   BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92   

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BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92 (https://dejure.org/1994,2923)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 8 AZR 710/92 (https://dejure.org/1994,2923)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 (https://dejure.org/1994,2923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels fachlicher Eignung eines Lehrers - Kündigung wegen Identifikation mit dem SED-Staat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung - Festlegung der Qualitätsmerkmale durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Die fehlende fachliche Qualifikation des Klägers kann nicht damit begründet werden, daß er in der ehemaligen DDR für den Geschichtsunterricht ausgebildet wurde und damit in bezug auf Lehrinhalte, die heute nicht mehr Gegenstand des Geschichtsunterrichts seien (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 -, n.v., zu B II 1 b der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1994 (- 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 2 c bb der Gründe) ausgeführt hat, war das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR parteinah ausgerichtet.

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Der Senat hat deshalb dann, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als Direktor oder stellvertretender Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind, die Indizierung einer besonderen Identifikation mit den Zielen des SED-Staates angenommen (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v., zu B II 3 b cc der Gründe).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1, 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a, aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu III der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • LAG Sachsen, 28.10.1992 - 2 Sa 112/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ;

    Auszug aus BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil, des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 28. Oktober 1992 - 2 Sa 112/92 D - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 616/94

    Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen

    Die Tätigkeit als Lehrer für Staatsbürgerkunde als solche ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht geeignet, allein die mangelnde Eignung zu indizieren (Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - nicht veröffentlicht, zu B II 2 a der Gründe).

    Danach fand weder die Kündigungsfrist des § 9 der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte noch die des § 53 Abs. 2 BAT-O Anwendung (vgl. nur Senatsurteil vom 28. April 1994, a.a.O., zu B III der Gründe).

  • LAG Thüringen, 12.07.1995 - 6 Sa 1139/94

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

    Bei einer Kündigung wegen fehlender fachlicher Qualifikation sei dem Arbeitgeber durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 25.2.1993, 8 AZR 246/92; BAG vom 28.4.1994, 8 AZR 710/92) nicht eine Entscheidungsfreiheit zugebilligt worden, die Aufgabengebiete festzulegen und über die hierfür erforderlichen Qualifikationen zu bestimmen.

    (BAG vom 28.4.1994 - 8 AZR 710/92 -).

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst -

    Allein die langjährige Ausübung des Direktorenamtes spricht noch nicht für eine überwiegende Wahrnehmung dieses Amtes im Sinne der Ziele der SED (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - n.v., zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 265/94

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Beteiligung des Bezirkspersonalrats -

    Jedenfalls genügt die bloße Unterrichtung "ideologiebefrachteter" Fächer wie Geschichte und Staatsbürgerkunde für die Annahme einer besonderen Identifikation mit dem SED-Staat nicht (BAG Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 -, n.v.).
  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Das Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, die der frühere MfS-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (BAG vom 28.04.1994, -8 AZR 710/92 - BeckRS 1994 30916618).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 173/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Der bloße Hinweis auf die Punktion des Schulleiters genügt nicht (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - n. v., zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 711/92

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung mangels persönlicher

    Der bloße Hinweis auf die Funktion des Schulleiters genügt nicht (Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 763/93

    Feststellungsklage eines Lehrers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

    Der bloße Hinweis auf die Funktion des Schulleiters genügt nicht (BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v. und vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - n.v.).
  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 511/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der

    Der bloße Hinweis auf die Funktion des Schulleiters genügt nicht (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - n.v., zu B II 2 b der Gründe).
  • LAG Sachsen, 24.02.1995 - 3 Sa 914/94

    Beachtung einer Kündigungsfrist nach BAT-O bei der Kündigung eines Lehrers wegen

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  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 233/93
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 945/94
  • LAG Thüringen, 25.01.1995 - 6 Sa 354/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten

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