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   BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96   

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https://dejure.org/1997,25
BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 (https://dejure.org/1997,25)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 (https://dejure.org/1997,25)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 (https://dejure.org/1997,25)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebs(teil)übergang durch Neuvergabe eines Reinigungsauftrags ohne Übernahme sachlicher Betriebsmittel bei Weiterbeschäftigung eines wesentlichen Teils der Arbeitnehmer ("Uni-Reinigung")

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom... 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; ; ZPO § 256

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang - Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinstellungsanspruch gekündigter Arbeitnehmer bei nachträglichem Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 303
  • NJW 1998, 2306
  • ZIP 1998, 666
  • MDR 1998, 722
  • NZA 1998, 534
  • BB 1998, 107
  • BB 1998, 698
  • DB 1998, 84
  • DB 1998, 883
  • JR 1999, 44
 
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Wird zitiert von ... (199)

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, daß die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (Senat 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - NZA 1998, 253, zu II 2 b aa der Gründe; 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - BAGE 86, 271, 277 f. = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 16, zu B 3 b der Gründe; 13. November 1997 - 8 AZR 52/96 - EzA BGB § 613 a Nr. 166, zu B I 2 a der Gründe; 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - BAGE 87, 303, 305 ff. = AP BGB § 613 a Nr. 172, zu B I 2 a der Gründe; 26. August 1999 - 8 AZR 718/98 - aaO; 25. Mai 2000 - 8 AZR 335/99 - nv.).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Werden die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend ausgelegt und fortentwickelt, daß der Fortsetzungsanspruch des wirksam vom alten Betriebsinhaber gekündigten Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei einem infolge Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft begründeten Betriebsübergang, sondern auch bei einem durch spätere Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel begründeten Betriebsübergang anzunehmen sei, besteht keine Berechtigung, diesen Fortsetzungsanspruch auch im Falle des Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen.
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

    Deshalb ist der Teilbetriebsbegriff erfüllt (vgl. Senat 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - BAGE 87, 303 = AP BGB § 613a Nr. 172 = EzA BGB § 613a Nr. 159).

    b) Da es sich bei Reinigungsarbeiten um einen Arbeitszweck handelt, bei dem es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt und sächliche Betriebsmittel, wie Reinigungsgeräte und Verbrauchsstoffe nur eine geringe, untergeordnete Bedeutung haben (Senat 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - BAGE 87, 303 = AP BGB § 613a Nr. 172 = EzA BGB § 613a Nr. 159), liegt ein sog. betriebsmittelarmer Teilbetrieb vor.

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