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   BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 73/88   

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https://dejure.org/1989,2624
BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 73/88 (https://dejure.org/1989,2624)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1989 - 8 AZR 73/88 (https://dejure.org/1989,2624)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1989 - 8 AZR 73/88 (https://dejure.org/1989,2624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitnehmers: Omnibusfahrer - Diebstahlsverlust des Fahrgeldes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 611, 276, 249, 254 BGB
    Haftung des Arbeitnehmers: Pflicht zur sicheren Verwahrung vereinnahmter Gelder (hier Fahrgelder im Omnibus) bis zur Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerhaftung - Aufbewahren von Bargeld - Entwendung von Firmengeld - Mitverschulden des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 847
  • BB 1990, 925
  • DB 1990, 2174
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1985 - 3 AZR 570/82

    Haftung des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweispflicht des Arbeitgebers bei

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 73/88
    Dahinstehen kann, ob der Kläger darlegen und beweisen muß, daß ihn an der Unmöglichkeit der Herausgabe kein Verschulden trifft oder ob der Beklagte darlegen und beweisen muß, daß der Kläger seine arbeitsvertraglichen Pflichten in bezug auf die Verwahrung des Geldes schuldhaft verletzt hat (vgl. dazu BAG Urteil vom 29. Januar 1985 - 3 AZR 570/82 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

    Die Klägerin mußte jedoch nicht damit rechnen, daß der Beklagte auf der Rücktour die Kellnerbrieftasche unbeaufsichtigt liegen ließ und somit eine Entwendung auch der Einnahmen aus der Hintour ermöglichte (zum Organisationsverschulden des Arbeitgebers als Mitverschulden nach § 254 BGB zB Senat 16. Februar 1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 60, zu B II 4 der Gründe; 28. September 1989 - 8 AZR 73/88 - NZA 1990, 847 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 54, zu II c der Gründe: Haftung eines Busfahrers für kassierte Fahrgelder, die ihm während der Frühstückspause aus dem verschlossenen - während der Pausen nicht bewachten - Bus gestohlen worden waren).
  • LAG Hamm, 26.10.2000 - 17 Sa 1109/00

    Arbeitnehmerhaftung für Schäden des Arbeitgebers; Diebstahl von Geld und

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  • LAG Hessen, 22.05.1992 - 9 Sa 949/91

    Anspruch auf Vergütung für über 10 Minuten hinausgehende Wegezeit ;

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  • LAG Hessen, 03.07.1995 - 11 Sa 174/95
    Die Vorgehensweise des Klägers hält auch das Bundesarbeitsgericht für unzulässig und stellt fest, daß dann, wenn man die Zeiten der Befreiung von der Arbeitspflicht nicht oder nicht voll auf die Sollarbeitszeit anrechnet, dies im Ergebnis bedeuten würde, daß der Arbeitnehmer im Umfang der Nichtanrechnung zur Nachleistung der durch die Freistellung von der Arbeit ausgefallenen Arbeit verpflichtet wäre (BB 1990, Seite 925 zu 3 b d.Gr.).
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