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   BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07   

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BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07 (https://dejure.org/2008,2065)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 8 AZR 755/07 (https://dejure.org/2008,2065)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 (https://dejure.org/2008,2065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine vertraglich zugesagte Altersversorgung nach einem Betriebsteilübergang; Anforderungen an ein Feststellungsinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 613a BGB; ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a
    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht; Verwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruchsfrist gegen Betriebsübergang läuft erst ab ordnungsgemäßer Unterrichtung ? Widerspruch kann auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt werden ? Gestaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Ausübung des Widerspruchsrechts besteht nachvertraglich fort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2660
  • NZA-RR 2009, 294
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Weder eine unterbliebene noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung setzt den Lauf der Frist in Gang (vgl. Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64; 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 und Abs. 6 BGB müssen die Hinweise auf die Rechtsfolgen präzise sein und dürfen keine juristischen Fehler enthalten (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Daher wirkt der Widerspruch nicht nur für die Zukunft, sondern zurück auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Die in § 613a Abs. 2 BGB geregelte Haftungsverteilung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsüberganges, über welche nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Insbesondere verlangt es keine Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und dem nicht ausgeübten Widerspruchsrecht (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    a) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    dd) Da eine Verwirkung des Widerspruchsrechtes bereits auf Grund der oben dargelegten Erwägungen ausscheidet, brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob das Widerspruchsrecht schon allein deshalb nicht verwirkt war, weil bei einer betrieblichen Altersversorgung für Ansprüche, die das Stammrecht betreffen, das für eine Verwirkung erforderliche Zeitmoment nicht vor der Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen zu laufen beginnt (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205 mwN) und weil die dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden Erwägungen möglicherweise auch auf den Streitfall Anwendung finden könnten.
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Insoweit besteht die Gestaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Ausübung des Widerspruchsrechtes nachvertraglich fort (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Weder eine unterbliebene noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung setzt den Lauf der Frist in Gang (vgl. Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64; 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Auch ist das Widerspruchsrecht von Gesetzes wegen nicht an eine Begründung gebunden (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. August 2007 - 7 Sa 361/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Es genügt nicht mehr, wie von der früheren Rechtsprechung gefordert, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen nur "im Kern" richtig ist und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgen muss (vgl. hierzu BAG 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Ihm steht nämlich ein Wahlrecht zwischen der Erhebung einer Feststellungsklage und einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 - 259 ZPO zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73 mwN), wenn auch das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner letztlich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267 = AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2 mwN).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
    Ihm steht nämlich ein Wahlrecht zwischen der Erhebung einer Feststellungsklage und einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 - 259 ZPO zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73 mwN), wenn auch das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner letztlich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267 = AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2 mwN).
  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Läge demnach der - an sich von den Parteien nicht mehr bestrittene - Betriebsteilübergang vor, so würde der am 15. Juli 2005 wirksam erklärte Widerspruch des Klägers auf den Zeitpunkt des Betriebsteilüberganges zurückwirken (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 -).
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft - Übergang des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst (vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 28, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Dies erfordert ua. einen Hinweis auf den (gesetzlichen) Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) und auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 30, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Es bedarf des Weiteren keiner Darlegung durch den widersprechenden Arbeitnehmer, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen Unterrichtung innerhalb der in Gang gesetzten Monatsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen hätte (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

    Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

    Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37) .
  • LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09

    Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06; 15.02.2007 - 8 AZR 431/06; 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Anders verhält es sich in den Fällen, in denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses disponiert hat, sei es dadurch, dass eine Eigenkündigung ausgesprochen, ein Aufhebungsvertrag mit dem Erwerber geschlossen oder eine von Seiten des Erwerbers ausgesprochene Kündigung hingenommen wurde (vgl. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Hinweise des Senats: Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -, - 8 AZR 1022/06 - und - 8 AZR 1030/06 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 73/07 -, - 8 AZR 109/07 -, - 8 AZR 166/07 -, - 8 AZR 175/07 -, - 8 AZR 202/07 -, - 8 AZR 205/07 - und - 8 AZR 755/07 -.
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 443/07

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 3/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 230/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17

    Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 202/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines

  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

  • LAG München, 16.07.2009 - 3 Sa 214/09

    Unterrichtung über Betriebsübergang

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