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   BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08   

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https://dejure.org/2009,218
BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 766/08 (https://dejure.org/2009,218)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug - Haftung des Betriebserwerbers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriffe der Betriebsstilllegung und des Betriebsübergangs; Haftung des Betriebserwerbers für auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug des Betriebsveräußerers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang - Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsstilllegung und Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang - Betriebsstilllegung

  • Techniker Krankenkasse
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von Entgeltansprüchen aus Annahmeverzug, die wegen Gleichwohlgewährung auf Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriffe der Betriebsstilllegung und des Betriebsübergangs; Haftung des Betriebserwerbers für auf die Bundesagentur für Arbeit übergangene Entgeltansprüche aus Annahmeverzug des Betriebsveräußerers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Betriebserwerbers beim Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Haftung des Betriebserwerbers

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Betriebserwerbers nach faktischer Stillegung des Betriebes bei Betriebserwerb vor Ablauf der Kündigungsfristen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Betriebserwerbers in Stillegungsphase

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsstilllegung und Betriebsübergang

  • zunft-starke.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung des Erwerbers bei Neueröffnung vor endgültiger Betriebstillegung des Altbetriebes

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Betriebsübergang - Haftung des Betriebserwerbers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betriebserwerbers bei einem Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Haftung des Betriebserwerbers bei einem Betriebsübergang - Betriebserwerber muss für Recht und Pflichten hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse einstehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung: Wer haftet?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kündigungsschutzklage kann auch nach Betriebspleite den Job retten // Erwerber tritt auch bei Insolvenz in alle Pflichten ein

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 613a, 615 Satz 1; SGB III § 143 Abs. 3; SGB X § 115 Abs. 1
    Abschluss der Betriebsstilllegung mit Beendigung der Arbeitsverhältnisse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Haftung des Erwerbers bei Neueröffnung vor endgültiger Betriebstillegung des Altbetriebes

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstilllegung in der Insolvenz

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Risiko Betriebsübergang: Der Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen Betriebserwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 849
  • NZI 2010, 53
  • BB 2009, 2421
  • BB 2010, 695
  • DB 2010, 624
  • NZA-RR 2010, 660
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

    b) In dieser Konstellation bedarf es keines tatsächlichen oder wörtlichen Angebots des Arbeitnehmers zur Begründung des Annahmeverzugs (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08 - Rn. 17) .
  • LAG Köln, 16.04.2010 - 10 Sa 981/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei

    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - zitiert nach juis).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - , zitiert nach Juris im Anschluss EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - C - 13/95 - , in AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).

    Dies gilt auch dann, wenn zwar keine Arbeitsleistung erbracht worden ist, aber ein Entgeltanspruch besteht (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - , zitiert nach Juris).

    Vielmehr kommt hier der Gedanke des Bundesarbeitsgerichts aus den Urteilen vom 22.10.2009 ( 8 AZR 766/08, zitiert nach Juris) und vom 19.01.2006 ( 6 AZR 529/04, in DB 2006, Seite 2295 f.) zum Tragen, dass Vergütungsansprüche für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung grundsätzlich als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative InsO zu gelten haben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringt.

  • LAG Köln, 22.03.2011 - 12 Sa 886/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei fehlender

    Dabei kommt den einzelnen Kriterien je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu ( st. Rspr. im Anschluss an EuGH vom 11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Rdnr. 13 - 18 nach Juris; BAG vom 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 18 nach Juris; BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 19 nach Juris m.w.N.).

    Die Beklagte zu 5. knüpft insoweit an den von der Insolvenzschuldnerin eingeführten Namen an (so auch BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 26 nach Juris).

    Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang kann auch dann angenommen werden, wenn er - wie hier - durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften auch mit verschiedenen Dritten veranlasst wird (BAG vom 29.05.2009 - 8 AZR 273/08 - Rdnr. 45 nach Juris, BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 766/08 - Rdnr. 30 nach Juris, BAG vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - Rdnr. 47 nach Juris, KR-Pfeiffer 9. Auflage § 613 a BGB Rdnr. 88 m.w.N.).

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