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   BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98   

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https://dejure.org/1999,16388
BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98 (https://dejure.org/1999,16388)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 8 AZR 792/98 (https://dejure.org/1999,16388)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 (https://dejure.org/1999,16388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Gehaltszahlung - Schuldnerverzug - Fahrlässiger Ausspruch einer Kündigung - Darlegungslast und Beweislast - Berufung auf einen Rechtsirrtum - Verstoß gegen den Verhandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 320/97
    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob er bei der Beurteilung des Verschuldens die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften beachtet hat (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - AP Nr. 8 zu § 254 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 158/97

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 322/98

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung zum Ausgleich von Steuerschäden

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Der kündigende Arbeitgeber, der keine Arbeitsvergütung mehr zahlt, hat zum Ausschluß eines Schuldnerverzuges darzulegen und zu beweisen, daß aus seiner Sicht Kündigungsgründe vorliegen, die einen sorgfältig abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen konnten, so daß er auf die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen durfte (zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - n.v., zu I 1 der Gründe; ebenso Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - n.v., zu II 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97, 8 AZR 633/96 und 8 AZR 634/96 - jeweils n.v., alle zu II 1 a der Gründe; auch schon BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - Der Betrieb 1991, 445 f., zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 791/98

    Schadenersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Lohnzahlung -

    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zu dem Urteil des BAG vom 23.09.1999 8 AZR 791/98, das vollständig dokumentiert ist.
  • LAG Hessen, 08.06.1998 - 10 Sa 1321/97
    Auszug aus BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juni 1998 - 10 Sa 1321/97 - wird zurückgewiesen.
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