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   BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02   

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https://dejure.org/2002,349
BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 (https://dejure.org/2002,349)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 (https://dejure.org/2002,349)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 8 AZR 8/02 (https://dejure.org/2002,349)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf einstufige oder zweistufige Ausschlussfrist für Arbeitgeber - Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer - Verstoß gegen Treu und Glauben nach deklaratorischer Anerkennung - Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses - Verfallfristen für Arbeitnehmerdarlehen - ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatzforderung eines Arbeitnehmers und Ausschlußfrist

  • Judicialis

    TVG § 4 Ausschlußfristen; ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 3; ; BRTV-Bau § 16; ; BGB § 117; ; BGB § 123; ; BGB § 242; ; BGB § 607 Abs. 2 aF

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treuwidriges Berufen auf Versäumung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Scheingeschäft zur Verdeckung eines Schuldanerkenntnisses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    TVG § 4, § 4 Abs. 4 Satz 3; BRTV-Bau § 16; BGB §§ 117, 123, 242; BGB a. F. §§ 607 ff.
    Kein Berufen des Arbeitnehmers auf Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist bei deklaratorischem Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht gegenüber Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 71
  • MDR 2003, 393
  • NZA 2003, 329
  • NZA 2003, 331
  • DB 2003, 508
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Vielmehr muss der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162, zu II 2 c der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 80; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34; 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - zu II 4 b der Gründe; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3; vgl. auch Reinecke in Festschrift Schaub S. 602).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    (1) Es kann dahinstehen, ob die Klägerin für die Darlehensraten für die Monate Februar 2013 (die nach den arbeitsvertraglichen Regelungen am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, also am 1. März 2013 fällig war) sowie April 2013 bis Januar 2014 die erste Stufe der Ausschlussfrist des § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien unmittelbar eingehalten hat, denn der Beklagte hat - wovon das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgegangen ist (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Würdigung des Landesarbeitsgerichts etwa BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 33 mwN)  - am Ende des Arbeitsverhältnisses bis zu seinem eigenen Geltendmachungsschreiben vom 26. Juni 2013 die Klägerin von einer Geltendmachung ihres Darlehensrückzahlungsanspruchs abgehalten, weshalb ein Berufen auf die Ausschlussfrist eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß §§ 242, 134 BGB unzulässige Rechtsausübung darstellen würde (zu den Anforderungen ua. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 628/14 - Rn. 25; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 103, 71) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Zum einen existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz des oben genannten Inhalts; zum anderen hat das Landesarbeitsgericht nicht beachtet, dass der Zweck, Ansprüche durch Schuldanerkenntnis zu sichern, für sich betrachtet noch nicht einmal rechtswidrig ist, solange der Gläubiger - wie hier die Klägerin - jedenfalls vom Bestehen der Schuld ausgehen darf (vgl. etwa BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 und 39; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 71) .
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