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   BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95   

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BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95 (https://dejure.org/1997,2265)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 8 AZR 82/95 (https://dejure.org/1997,2265)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 (https://dejure.org/1997,2265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Fremdvergabe der betrieblichen Instandhaltung - Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Bedeutung der Belegschaft für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit - Ordnungsgemäße Anhörung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Eine vom Arbeitgeber mit Stillegungsabsicht begründete Kündigung ist aber nur dann nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich auch rechtlich als Betriebsstillegung und nicht etwa deshalb als Betriebsveräußerung darstellt, weil das Betriebssubstrat auf einen Dritten übertragen wurde (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP Nr. 105 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe).

    Beruft er sich auf eine Fremdvergabe, die zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit geführt habe, so hat er, wenn Anhaltspunkte für einen Betriebsübergang vorliegen, auch zur Klärung dieser Rechtsfolge Tatsachen vorzutragen (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP Nr. 105 zu § 613 a BGB, zu II 2 d der Gründe).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Nach der für die Auslegung des § 613 a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - Slg 1997-3, I 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, Ayse Süzen/Zehnacker Gebäudereinigung) setzt ein Übergang im Sinne der EWG-Richtlinie Nr. 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.

    Inzwischen hat sich der erkennende Senat aber mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZIP 1997, 1555, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen, der für Branchen, in denen es wesentlich auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Bedeutung der Belegschaft für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Richtlinie hervorhebt (vgl. EuGH Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Das Landesarbeitsgericht war der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, wonach der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht Tatbestandsvoraussetzung des § 613 a BGB, sondern lediglich Rechtsfolge sei (vgl. nur Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Nur dann sind sie in die Gesamtabwägung, ob ein Betriebsübergang stattgefunden hat, einzubeziehen (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Dem Betriebsrat sind alle Tatsachen und subjektiven Vorstellungen mitzuteilen, die Anlaß für den Kündigungsentschluß sind (BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 46 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Inzwischen hat sich der erkennende Senat aber mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZIP 1997, 1555, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen, der für Branchen, in denen es wesentlich auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Bedeutung der Belegschaft für die Annahme einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Richtlinie hervorhebt (vgl. EuGH Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Dieser Antrag ("sondern fortbesteht") könnte allerdings auch als bloßer wirkungsloser Zusatz zum Kündigungsfeststellungsantrag verstanden werden (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - BAGE 76, 148, 153 [BAG 16.03.1994 - 8 AZR 97/93] = AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969, zu III 3 a der Gründe), so daß ihm nicht die rechtsgestaltende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB zukäme.
  • LAG Düsseldorf, 09.11.1994 - 2 Sa 525/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. November 1994 - 2 Sa 525/94 - aufgehoben.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    Da die Vorschrift in der jetzigen Fassung auf der Richtlinie beruht, ist sie im Zweifel insgesamt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs europarechtskonform auszulegen (Senat 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - 11. September 1997 - 8 AZR 555/95 - BAGE 86, 271 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 153; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 -BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149; ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 1; MünchKommBGB/Müller-Glöge § 613a Rn. 1; HWK/Willemsen § 613a BGB Rn. 2).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Demgegenüber ist bei der Fremdvergabe der betrieblichen Instandhaltung, von Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, von sonstigen Reparaturarbeiten oder von Kundendienstleistungen anerkannt, daß die bloße Fortführung dieser Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang darstellt (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

    Ist zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags die Nutzung von durch den Auftraggeber gestellten Arbeitsmitteln und Einrichtungen geboten, hat eine wertende Beurteilung zu erfolgen, ob diese im Betrieb des Auftragnehmers als eigene Betriebsmittel zugeordnet werden können (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    In dieser Situation und damit anders als bei einer ausschließlich auf § 613a Abs. 4 BGB gestützten Feststellungsklage ist es daher dann auch Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und nachzuweisen, dass kein Betriebsübergang vorliegt ( BAG 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - nv., juris ).
  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

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  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

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  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    In dieser Situation und damit anders als bei einer ausschließlich auf § 613a Abs. 4 BGB gestützten Feststellungsklage ist es daher dann auch Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und nachzuweisen, dass kein Betriebsübergang vorliegt (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - nv., juris) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1665/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

    In dieser Situation und damit anders als bei einer ausschließlich auf § 613a Abs. 4 BGB gestützten Feststellungsklage ist es daher dann auch Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und nachzuweisen, dass kein Betriebsübergang vorliegt (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - nv., juris) .
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang dar ( BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 82/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 156/95 , ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 ABR 83/96, = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 197/95 , = ZAP ERW 1998, 141; BAG vom 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 , = ZAP ERW 1998, 142, mit gemeinsamer Anm. von Berscheid).
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1666/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

    In dieser Situation und damit anders als bei einer ausschließlich auf § 613a Abs. 4 BGB gestützten Feststellungsklage ist es daher dann auch Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und nachzuweisen, dass kein Betriebsübergang vorliegt (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - nv., juris) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1667/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

    In dieser Situation und damit anders als bei einer ausschließlich auf § 613a Abs. 4 BGB gestützten Feststellungsklage ist es daher dann auch Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen und nachzuweisen, dass kein Betriebsübergang vorliegt (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 82/95 - nv., juris) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 175/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 177/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hamm, 22.08.2000 - 4 Sa 779/00

    Pflicht zur Weiterbeschäftigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses; Begriff des

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

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