Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12   

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https://dejure.org/2013,46296
BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 (https://dejure.org/2013,46296)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 (https://dejure.org/2013,46296)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 (https://dejure.org/2013,46296)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - Sozialplanpflichtigkeit nach § 112a BetrVG

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB; Betriebserwerberin; Sozialplanpflichtigkeit nach § 112a BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - Sozialplanpflichtigkeit nach § 112a BetrVG

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsübergang auf ein neu gegründetes Unternehmen - und die Unterrichtung des Arbeitnehmers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bleibt Identität der Betriebserwerberin unklar, ist das Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang fehlerhaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Widerspruchsfrist gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses setzt ordnungsgemäße Unterrichtung voraus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - Sozialplanpflichtigkeit nach § 112a BetrVG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Unterrichtung über neugegründete Betriebserwerberin

  • osborneclarke.com (Zusammenfassung)

    Entscheidung zum notwendigen Inhalt der Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB bei Betriebsübergang

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang auf neu gegründete Gesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerspruch nach Betriebsübergang: Präzisierung der BAG-Rechtsprechung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterrichtung über Betriebsübergang und Sozialplanprivilegierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1755
  • ZIP 2014, 839
  • NZA 2014, 610
  • BB 2014, 1341
  • BB 2014, 884
  • DB 2014, 901
  • JR 2014, 498
  • NZG 2014, 552
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Entgegenstehende Ansichten anderer Landesarbeitsgerichte seien durch die Senatsentscheidung vom 10. November 2011 (- 8 AZR 430/10 -) "überholt" und nicht mehr divergenzfähig.

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 23, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 15; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 28 mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85) .

    Das entsprach nicht der Rechtslage und stellt auch keinen korrekten Hinweis auf ein Handelsregister dar (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 32) .

    Zu den wirtschaftlichen Folgen iSv. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB gehören auch solche Veränderungen, die sich nicht als rechtliche Folge unmittelbar den Bestimmungen des § 613a Abs. 1 bis Abs. 4 BGB entnehmen lassen (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 28, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 15) .

    Solche Maßnahmen sind frühestens dann in Aussicht genommen, wenn ein Stadium konkreter Planungen erreicht ist (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 30, aaO) .

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 23, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 15; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 28 mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85) .

    § 613a Abs. 5 BGB gebietet eine Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs, wenn zwar bei diesen nicht direkt Positionen der Arbeitnehmer betroffen werden, die ökonomischen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs jedoch zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass dies als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse anzusehen ist (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 85) .

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    a) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer so zu informieren, dass sie sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände ein Bild machen können (st. Rspr., BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - Rn. 22, AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63) .

    Der Inhalt der Unterrichtung richtet sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 178/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Soweit er die Kündigung der Betriebserwerberin mit einer Kündigungsschutzklage beantwortet hat, ist dies nach der Rechtsprechung des Senats gerade kein Umstandsmoment, da er dadurch den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, nicht aber über ihn disponieren wollte (st. Rspr., vgl. BAG 2. April 2009 - 8 AZR 178/07- Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 9) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung in Lauf gesetzt (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 23, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105) .
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Aus dem Unterrichtungsschreiben geht weder das zuständige Handelsregister hervor, noch wird - verständlicherweise - eine Handelsregisternummer genannt noch können aus den Angaben des Informationsschreibens Kenntnisse über die eintragungspflichtigen Tatsachen gewonnen werden (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 20, BAGE 131, 258) .
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Es kommt allein auf den Bestand des Unternehmens an, das den - auch schon länger bestehenden - Betrieb übernimmt (vgl. BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 18/05 - Rn. 18 ff., BAGE 118, 304 = AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 14) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2012 - 2 Sa 265/11
    Auszug aus BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. März 2012 - 2 Sa 265/11 - aufgehoben.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Eine Regelung wie § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD zur Personalgestellung (dazu BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 24 mwN) kann jedoch insbesondere im Fall eines wirksamen Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses (zur Abhängigkeit des Fristlaufs des Widerspruchsrechts von der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB ua. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 ff. mwN) praktische Bedeutung erlangen.
  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .

    Sie kann zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass sie als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse anzusehen ist (vgl. etwa BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 30; 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 29 f.) .

    Diese kann jedenfalls mit der Übernahme des Betriebes angenommen werden (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 27) .

    Hierzu gehören auch die ökonomischen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs, sofern diese zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass sie als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse anzusehen sind (BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 34, BAGE 157, 317; 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 34, BAGE 157, 317; 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    (1) Die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 mwN) .

    § 613a Abs. 5 BGB gebietet daher eine Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs - etwa darüber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erwerber zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer führen -, wenn darin ein relevantes Kriterium für einen möglichen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gesehen werden muss ( BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06  - Rn. 32 ) .

    Zu den wirtschaftlichen Folgen iSv. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB gehören auch solche Veränderungen, die sich den Bestimmungen des § 613a Abs. 1 bis Abs. 4 BGB nicht als unmittelbare rechtliche Folge entnehmen lassen ( BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - aaO für eine Sozialplanprivilegierung der Erwerberin nach § 112a Abs. 2 BetrVG; 10. November 2011 - 8 AZR 430/10  - Rn. 28 ) .

    (bb) Das Fehlen einer Sozialplanpflichtigkeit des Erwerbers nach § 112a Abs. 2 BetrVG ist eine mit dem Betriebsübergang entstehende veränderte rechtliche Situation, die wegen der wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer im Unterrichtungsschreiben mitgeteilt werden muss (BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 31) .

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    bb) Die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (vgl. nur: BAG 26.03.2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 18, juris; BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 mwN).

    § 613a Abs. 5 BGB gebietet daher eine Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs - etwa darüber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erwerber zu keiner Sicherung der Arbeitnehmer führen -, wenn darin ein relevantes Kriterium für einen möglichen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gesehen werden muss (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30, juris; BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32, juris).

    Zu den wirtschaftlichen Folgen iSv. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB gehören auch solche Veränderungen, die sich den Bestimmungen des § 613a Abs. 1 bis Abs. 4 BGB nicht als unmittelbare rechtliche Folge entnehmen lassen (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - aaO für eine Sozialplanprivilegierung der Erwerberin nach § 112a Abs. 2 BetrVG; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 28, juris).

    Durch die Kündigungsschutzklage will er nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, nicht aber über ihn disponieren (st. Rspr., vgl. BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 -, Rn. 32, juris; BAG 2. April 2009 - 8 AZR 178/07- Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 9).

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 613/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .

    Sie kann zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass sie als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse anzusehen ist (vgl. etwa BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 30; 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 29 f.) .

    Diese kann jedenfalls mit der Übernahme des Betriebes angenommen werden (vgl. BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 27) .

    Hierzu gehören auch die ökonomischen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs, sofern diese zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass sie als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang der Arbeitsverhältnisse anzusehen sind (BAG 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30; 31. Januar 2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32) .

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17

    Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang

    Allerdings wird die Widerspruchsfrist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung in Lauf gesetzt (BAG vom 24.08.2017 - 8 AZR 265/16, juris, Rz. 12; BAG vom 15.12.2016 - 8 AZR 612/15, juris, Rz. 34; BAG vom 19.11.2015 - 8 AZR 773/14, juris, Rz. 27; BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 18; BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 430/10, juris, Rz. 23; BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 808/07, juris, Rz. 23).

    Die Unterrichtung hat so zu erfolgen, dass die betroffenen Arbeitnehmer sich über die Person des Übernehmers und über die vorstehend genannten weiteren Umstände ein Bild machen können (BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 30; BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, juris, Rz. 22).

    Der Inhalt der Unterrichtung richtet sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 30; BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, juris, Rz. 23).

    Zudem ist anerkannt, dass § 613a Abs. 5 BGB eine Information der Arbeitnehmer auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs gebietet, wenn zwar bei diesen nicht direkt Positionen der Arbeitnehmer betroffen werden, die ökonomischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs jedoch zu einer so gravierenden Gefährdung der wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer bei dem neuen Betriebsinhaber führen, dass dies als ein wesentliches Kriterium für einen möglichen Widerspruch der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse anzusehen ist (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 783/13, juris, Rz. 25; BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 30; BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06, juris, Rz. 32).

    Denn damit wird seitens des Arbeitnehmers nicht über den Bestand des Arbeitsverhältnisses disponiert, sondern allein versucht, diesen zu sichern (BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 32; BAG vom 02.04.2009 - 8 AZR 178/07, juris, Rz. 27; LAG Düsseldorf vom 14.10.2015 - 1 Sa 733/15, juris, Rz. 66).

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und gegebenenfalls beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 34, BAGE 157, 317; 14. November 2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 und 19 mwN) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag -

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 35/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 728/14

    Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - 4 Sa 19/15

    Betriebsübergang - echter Betriebsführungsvertrag

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Fristbeginn

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 771/14

    Mehrere Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung - unzulässige

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1581/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 10 Sa 871/21

    Fristbeginn für Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 1 BGB ; Verwirkung als

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1465/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 6.10.2022

  • LAG Niedersachsen, 08.07.2014 - 9 Sa 184/14

    BGB, KSchG

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 222/14

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Fristbeginn

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1650/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1669/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1652/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1490/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1493/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1580/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1471/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1488/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1466/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1655/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1473/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1494/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1579/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1589/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1674/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1577/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1586/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 06.10.2022 - 5 Sa 1675/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1468/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1469/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • ArbG Paderborn, 23.11.2018 - 3 Ca 626/18

    Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; Anforderungen an die Unterrichtung über

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 166/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Hessen, 06.10.2022 - 5 Sa 1649/21

    Unionsrechtliche Begrifflichkeit des Betriebsübergangs; Wirtschaftliche Einheit

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1134/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 171/14

    Verspäteter Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1653/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1583/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1670/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1582/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Hessen, 06.10.2022 - 5 Sa 1671/21

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 5 Sa 1649/21 v. 06.10.2022

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15

    Betriebsübergang

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1146/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1147/13

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 167/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 168/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei

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