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   BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16   

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https://dejure.org/2017,49321
BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16 (https://dejure.org/2017,49321)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 8 AZR 853/16 (https://dejure.org/2017,49321)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 (https://dejure.org/2017,49321)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Behandlungsvertrag als besondere Form des Dienstleistungsvertrages; Geltung der Vertragsauslegungsgrundsätze des BGB für Behandlungsverträge; Schutzvorkehrungen für die Arbeitnehmer bei Schaffung einer Gefahrenlage durch den Arbeitgeber; Reichweite der Hinweis-, ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitgeberhaftung wegen Schäden durch Grippeimpfung

  • bag-urteil.com

    Arbeitgeberhaftung - Grippeschutzimpfung - Impfschaden

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber haftet bei freiwillig angebotener Grippenimpfung nicht für Aufklärungsfehler des behandelnden Arztes

  • rewis.io

    Arbeitgeberhaftung - Grippeschutzimpfung - Impfschaden

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Impfung durch Betriebsarzt: Haftet der Arbeitgeber für Impfschäden?

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Arbeitgeberhaftung - Grippeschutzimpfung - Impfschaden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberhaftung bei Grippeschutzimpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • arzthaftung-rechtsanwalt-peters.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht bei Impfung durch Betriebsarzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Impfschäden - und die Haftung des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Arbeitgeber angebotene Grippeschutzimpfung - und die Haftung für Impfschäden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht für Schäden einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberhaftung für Impfschäden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber haftet nicht für Impfschaden bei betrieblich angebotener Grippeschutzimpfung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Freiwillige Grippeimpfung im Betrieb - Die Arbeitgeberin haftet auch dann nicht für eventuelle Impfschäden, wenn sie die Impf-Aktion bezahlt hat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grippeschutzimpfung - Impfschaden - Behandlungsvertrag - Arbeitgeberhaftung - arbeitsvertragliche Schutz- und Aufklärungspflichten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Arbeitnehmer, die sich von einem für den Arbeitgeber freiberuflich tätigen Betriebsarzt impfen lassen, wissen sollten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.12.2017)

    Betriebsmedizin: Freiberufler haftet bei mangelnder Impf-Aufklärung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Für Impfschäden haftet allein der Betriebsarzt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht für Impfschaden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bei betrieblich bezahlter Grippeschutzimpfung

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Grippeschutzimpfung: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschaden

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers bei Impfschaden?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers bei Impfschaden?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Grippeschutzimpfung im Unternehmen - Haftung für Impfschäden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grippeschutzimpfung - Kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Keine Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Grippeimpfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu - Arbeitgeberin verletzt keine Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Behandlungsvertrag als besondere Form des Dienstleistungsvertrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Schmerzensgeld nach Impfung: Grippeimpfung in der Mittagspause

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Impfschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 245
  • NJW 2018, 1835
  • MDR 2018, 748
  • NZA 2018, 708
  • BB 2018, 1203
  • BB 2018, 2043
  • DB 2018, 1473
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 369/12

    Haftung des Eigentümers eines Transportcontainers aus

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Er muss die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 8; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 13) .

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Arbeitgeber für ausreichend halten darf, um die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 9; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 14) .

  • BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Er muss die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 8; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 13) .

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Arbeitgeber für ausreichend halten darf, um die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 9; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 14) .

  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. etwa BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22 mwN).
  • BGH, 02.12.2014 - VI ZR 520/13

    Erwerb von Unternehmensanteilen durch Abschluss eines Anlagevertrages nach einem

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Die Nebenintervenientin war auch nicht Verrichtungsgehilfin der Beklagten, weil sie bei der Erbringung ihrer nach dem mit der Klägerin geschlossenen Behandlungsvertrag geschuldeten Leistung nicht an Weisungen der Beklagten gebunden war (vgl. hierzu BGH 2. Dezember 2014 - VI ZR 520/13 - Rn. 11) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    So kann der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet sein, den Arbeitnehmer unaufgefordert über Umstände zu informieren, die dem Arbeitnehmer unbekannt, aber für seine Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsvertrags erheblich sind (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - Rn. 31).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Im Übrigen kommt hinzu, dass bei Routineimpfungen ein Arztgespräch erforderlich ist, in dem sich der Arzt davon überzeugen muss, ob der Patient die schriftlichen Hinweise gelesen und verstanden hat, und das ihm die Möglichkeit gibt, auf die individuellen Belange des Patienten einzugehen und eventuelle Fragen zu beantworten (BGH 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 - zu II 4 c der Gründe, BGHZ 144, 1) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Die Revisionsbegründung der Klägerin setzt sich mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinander und zeigt hinreichend deutlich die Gesichtspunkte auf, aufgrund derer das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (st. Rspr., vgl. BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 31 mwN).
  • SG Marburg, 18.07.2016 - S 3 U 68/14
    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 21. April 2015 (- S 3 U 68/14 -) wies das Sozialgericht Freiburg die Klage der Klägerin gegen die Berufsgenossenschaft, die Folgen der Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall anzuerkennen, ab.
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    Auszug aus BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16
    Dafür spricht neben den übrigen - revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden - Erwägungen des Berufungsgerichts insbesondere der an "alle interessierten Mitarbeiter/Innen" gerichtete Impfaufruf der Nebenintervenientin und der Betriebsärztin Dr. med. W vom 2. November 2011, der der Behandlung der Klägerin zugrunde lag und der als typische Erklärung vom Senat selbst ausgelegt werden kann (vgl. zur Auslegung typischer Erklärungen in der Revision vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 402/15 - Rn. 51) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 9 Sa 11/16

    Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt - Impfschaden - Schadensersatz

  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12

    Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Nach § 241 Abs. 2 BGB kann der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben bzw. entsprechende Aufklärung zu leisten (BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245) .
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    Zwar können dem Arbeitgeber grundsätzlich auch im Zusammenhang mit einem Antrag auf stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben aus § 241 Abs. 2 BGB Hinweis- und Aufklärungspflichten erwachsen, insbesondere kann er unter den besonderen Umständen des Einzelfalls verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben und Aufklärungsmaßnahmen selbst durchzuführen (vgl. etwa BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245; 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 567/18

    Ansprüche eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei unterbliebenen Hinweis des

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (vgl. BAG, 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 30), wobei die sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Nebenpflichten auch auf die Aufklärung des Vertragspartners gerichtet sein können (BAG, 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - Rn. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 161, 245) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    a) Eine Verletzung etwaiger Hinweis- und Aufklärungspflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu zB BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, BAGE 165, 315; 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245; 1. Juni 2017 - 6 AZR 433/15 - Rn. 30) kann - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat - nur im Wege eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden (vgl. zB BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 36 mwN, aaO) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 Sa 633/19

    Auflösende Bedingung - Verfassungswidrigkeit - chronische Erkrankung -

    Daher reicht es aus, die (Sicherheits)-vorkehrungen zu treffen, die eine verständige, umsichtige, vorsichtige und gewissenhafte Person für ausreichend halten darf, um einen anderen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. BAG vom 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16).
  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
    Das Hindernis ist behoben, sobald der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt und der Prozesskostenhilfebeschluss mitgeteilt worden ist (vgl. z.B. BGH 24. Mai 2018 -III ZA 30/17- Rn. 6ff, zitiert nach juris; für die Revision: BAG 21. Dezember 2017 -8 AZR 853/16- n. 16f, BAGE 161, 245).
  • LG Köln, 25.08.2020 - 3 O 208/19
    Dies mag ausnahmsweise anders zu beurteilen sein, soweit eine betriebsärztliche Einrichtung medizinische Leistungen z.B. in Form einer Grippeimpfung (vgl. BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 8 AZR 853/16) an Arbeitnehmer erbringt, nicht jedoch bei der hier vorliegenden regelmäßigen Tätigkeit des Betriebsarztes als die von dem Arbeitgeber hinzugezogene Einrichtung zur Überprüfung der arbeitsmedizinischen Einsatzfähigkeit seiner Arbeitnehmer.

    Dieser wird nämlich - und so auch hier - in der Regel ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers tätig, sodass sich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung nur gegen den Arbeitgeber, nicht aber gegen den Betriebsarzt richten (vgl. LG Paderborn, Urteil v. 15.05.2001 - 2 O 42/01; ebenso BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 8 AZR 853/16, allerdings die Ausnahme einer Grippeimpfung entscheidend).

  • LAG Hamm, 29.08.2019 - 11 Sa 181/19

    Schadensersatz für auf Firmenparkplatz abgestelltes Fahrzeug; Haftung für

    Er muss die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren ( BAG 21.12.2017 - 8 AZR 853/16 - AP BGB Haftung des Arbeitgebers Nr. 46 Rn. 30, 31).

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Arbeitgeber für ausreichend halten darf, um die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind ( BAG 21.12.2017 - 8 AZR 853/16 - AP BGB Haftung des Arbeitgebers Nr. 46 Rn. 31) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

    Aus dieser Norm ergibt sich allerdings keine Ausweitung der Nebenpflichten (ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 610; s. BAG 21.12.2017 - 8 AZR 853/16, EzA-SD 11/2018 S. 5 = NZA 2018, 708; 07.06.2018 - 8 AZR 96/17, EzA § 241 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2019, 44).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 Sa 14/17

    Auslegung - Vertragsklausel - Anrechnung anderer Versorgungsleistung -

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