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   BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08   

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BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08 (https://dejure.org/2009,3303)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 8 AZR 865/08 (https://dejure.org/2009,3303)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 (https://dejure.org/2009,3303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe - Urlaubsabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers; Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsstrafe

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung - Vertragsstrafe

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers; Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs; Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgeltung des Urlaubs erfasst bei Fehlen besonderer Vereinbarungen den Gesamturlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Kündigung - Beschränkung auf Mindesturlaub?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung mit falscher Frist, Urlaubsabgeltung und Vertragsstrafe

  • anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung nicht auf Mindesturlaub beschränkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 772
  • BB 2011, 890
  • DB 2010, 452
  • NZA-RR 2010, 565
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Ungeachtet dessen, dass die Beklagte den Zugang des Schreibens in Abrede gestellt und seine unrichtige Adressierung moniert hat, bedarf es aber zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs einer eindeutigen Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr. zB BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296 = AP BUrlG § 7 Nr. 19 = EzA BUrlG § 7 Nr. 97).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Soweit das Berufungsgericht von den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Kündigungserklärungen ausgegangen ist (zB BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - BAGE 116, 336 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 55 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 72), handelt es sich um allgemeine Prinzipien der Auslegung von Willenserklärungen, die ungeachtet des Umstands, wer die Kündigungserklärung abgegeben hat, Anwendung finden.
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Bei solch einem einheitlichen Streitgegenstand (allg. hierzu: Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 308 Rn. 4) darf das erkennende Gericht grundsätzlich die einzelnen Posten der Höhe nach verschieben, sofern die Endsumme nicht überschritten wird, und dabei - vorliegend beim Ansatz der noch nicht genommenen Urlaubstage - sogar über das Geforderte hinausgehen (anders aber bei einem auf unterschiedliche Kalenderjahre bezogenen Abgeltungsbegehren: BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 70 = EzA BUrlG § 7 Nr. 101; vgl. allg. auch BGH 16. November 1989 - I ZR 15/88 - NJW-RR 1990, 997; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 308 Rn. 6).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    a) Entgegen der Auffassung der Revision ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung noch nicht erfüllt ist (BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 56 = EzA BUrlG § 7 Nr. 80; vgl. auch 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283 = AP BUrlG § 6 Nr. 4 = EzA BUrlG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Dies gilt nicht nur für den den gesetzlichen Urlaubsanspruch übersteigenden tariflichen Urlaubsanspruch (hierzu zB BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).
  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 265/08

    Auslegung; Kündigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Juli 2008 - 14 Sa 265/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 57; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3).
  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Dem Revisionsgericht steht die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA AÜG § 1 Nr. 1).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08
    Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass es weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedarf, § 7 Abs. 4 BUrlG (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 77 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Damit hat es nur innerhalb eines einheitlichen Streitgegenstands einen unselbständigen Rechenposten verschoben, ohne die begehrte Endsumme zu überschreiten (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30) , und zu Recht angenommen, dem Arbeitnehmer könne ein abzugeltender Urlaubsanspruch zustehen, der sich nach Bruchteilen bemisst (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 32, BAGE 161, 347) .
  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 170/14

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Aufgrund des zwischen den Parteien unstreitigen Abgeltungsanspruchs iHv. 154, 76 Euro brutto pro Tag stand dem Erblasser damit ein Anspruch iHv. 3.869,00 Euro brutto zu (vgl. zu der auf ein Kalenderjahr bezogenen Urlaubsabgeltungsforderung als einheitlicher Streitgegenstand BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30; vgl. auch BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 21, BAGE 142, 371) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Innerhalb dieses Streitgegenstandes kann das Gericht grundsätzlich die einzelnen Posten der Höhe nach verschieben (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30) .
  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 707/15

    Wirksamkeit und Auslegung einer Vertragsstrafenklausel in einem Arbeitsvertrag

    g) Die Entscheidung des Achten Senats vom 22. Oktober 2009 führt zu keinem anderen Auslegungsergebnis (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 35) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    a) Die Antragsbindung des erkennenden Gerichts nach § 308 Abs. 1 ZPO ist in Relation zum durch den Parteiantrag bestimmten Streit- und Entscheidungsgegenstand zu bestimmen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 29, AP BGB § 133 Nr. 57) .
  • LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10

    Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung

    Das Gericht darf nicht mehr und nichts anderes zusprechen als begehrt (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2009 - 8 AZR 865/08 - DB 2010, 452 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Sonderurlaub -

    Da jedenfalls die auf ein Kalenderjahr bezogene Urlaubsabgeltungsforderung in einer bestimmten Höhe als einheitlicher Streitgegenstand mit den lediglich unselbständigen "Rechenposten" der offenen Urlaubstage und des hierfür anzusetzenden Entgelts zu verstehen ist, darf das erkennende Gericht grundsätzlich die einzelnen Posten der Höhe nach verschieben, sofern die Endsumme nicht überschritten wird, und dabei - vorliegend beim Ansatz der noch nicht genommenen Urlaubstage - sogar über das Geforderte hinausgehen (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30 mwN, DB 2010, 452).
  • LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14

    Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener

    Die von dem Kläger im Anschluss an Gravenhorst (a.a.O.) aufgeworfene Frage, ob der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Revisionsentscheidung vom 15.09.2014 das Kündigungsschreiben anstelle des Berufungsgerichts auslegen durfte und ob er, weil er in seiner Auffassung von der Entscheidung des 8. Senats vom 22.10.2012 zur nur eingeschränkten Überprüfung der Auslegung nichttypischer Willenserklärungen durch das Tatsachengericht (8 AZR 865/08 - Rdnr. 18, DB 2010, 452) abgewichen ist, den Großen Senat hätte anrufen müssen, somit das Prinzip des gesetzlichen Richters nicht gewahrt hat, ist kein dem § 72 Abs. 2 ArbGG zuzuordnender Revisionsgrund.
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

    Der Senat würde dann dem Kläger für einzelne Zeitabschnitte, für die er eine zu geringe Differenz verlangt, mehr zusprechen als von ihm gefordert (vgl. für Schadensrentenansprüche BGH 7. November 1989 - VI ZR 278/88 - zu II 1 der Gründe; aA wohl für auf ein Kalenderjahr bezogene Urlaubsabgeltungsansprüche BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2014 - 2 Sa 5/14

    Zugang einer Willenserklärung - Darlegungs- und Beweislast bei Vorlage einer

    Bei solch einem einheitlichen Streitgegenstand darf das erkennende Gericht grundsätzlich die einzelnen Posten der Höhe nach verschieben, sofern die Endsumme nicht überschritten wird (§ 308 Abs. 1 ZPO, BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30, NZA-RR 2010, 565 ).

    Aus dem bei einer 6-Tage-Woche richtigen Rechenansatz ( vgl. hierzu BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 29, NZA-RR 2010, 565 ) folgt auch für 21 abzugeltende Urlaubstage zumindest die nach dem Klageantrag geforderte Endsumme von 2.343,66 EUR brutto (3.196,-- EUR brutto x 3 Monate : 13 Wochen : 6 Tage x 21 Tage = 2.581,38 EUR).

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 549/12

    Gesetzliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei Schließung einer

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1161/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • LAG München, 12.01.2023 - 3 Sa 358/22

    Urlaubsabgeltung trotz Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

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