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   BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98   

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BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
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Beschädigter Violabogen

Innerbetrieblicher Schadensausgleich (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"), § 670 BGB analog;

Anwendung des § 254 BGB auch auf vom Arbeitgeber zu vertretende Sach- oder Betriebsgefahr;

Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis sind vertraglich unabdingbar ("einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht")

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVK § 11; ; TVK § 12; ; BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; ; BGB § 254; ; BGB § 276; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 11, § 12; BGB § 611, § 254, § 276, § 670
    Ersatzanspruch wegen Schadens an eingebrachtem Arbeitsmittel des Arbeitnehmers: Abwägung von Eigenverantwortung des Arbeitnehmers und Mitverschulden bzw. Mitverantwortung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 295
  • NJW 2000, 2224 (Ls.)
  • NZA 2000, 727
  • BB 2000, 1042
  • DB 2000, 1127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Auch nach den allgemeinen Grundsätzen käme ein Ersatzanspruch dann nicht in Betracht, da die Tätigkeit, die zu dem Schaden geführt hat, nicht durch den Betrieb veranlaßt und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet worden wäre (vgl. BAG GS 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56, 67, zu C IV 2 der Gründe).

    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch im Arbeitsverhältnis und führen zu einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung (BAG GS 27. September 1994 aaO, zu C II der Gründe).

    Auch können unter Umständen die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten zu berücksichtigen sein (vgl. BAG GS 27. September 1994 aaO, zu C IV 1 der Gründe mwN).

    Dabei kommen allerdings die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (vgl. BAG GS 27. September 1994 aaO) zur Anwendung.

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    ee) Die Übernahme der Instandsetzungskosten durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2 Satz 3 TVK) führt zu keinem anderen Ergebnis; denn die Tarifvertragsparteien haben weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart, das Schadensrisiko solle wie bei einer Nutzung des Instruments im Eigeninteresse beim Arbeitnehmer verbleiben (vgl. Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 3 der Gründe).

    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Auf eine Gefahrgeneigtheit der Arbeit kommt es nicht an (Senatsurteil 17. Juli 1997 aaO, zu II 4 der Gründe).

  • LAG Berlin, 16.06.1998 - 5 Sa 167/97

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei einem selbstverschuldeten

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 167/97 -.

    8 AZR 876/98 5 Sa 167/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Juni 1998 - 5 Sa 167/97 - aufgehoben.

  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 522/84

    Anspruch auf Ersatz eines Wertminderungsschadens - Kriterien zur Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Das Risiko der schuldlosen Beschädigung oder des schuldlosen Verlustes des Instrumentes, das der Musiker zur Entlastung des Arbeitgebers zu dienstlichen Zwecken in den Betrieb einbringt, wird auf den Arbeitgeber übertragen (BAG 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - BAGE 56, 129, 134 ff. = AP BGB § 611 Musiker Nr. 15, zu II 2 - 4 der Gründe, mit zust. Anm. Schimana).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ein Verschulden liegt beim Arbeitgeber (BAG 17. September 1987 aaO, zu II 5 a der Gründe).

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108) ist es ständige Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muß, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94

    Nutzungsausfallschaden des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Der erkennende Senat hat allerdings ausgeführt, die aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB folgenden Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis seien einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht; von ihnen könne weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten der Arbeitnehmer abgewichen werden (Senatsurteil 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - zVv. in der Amtl. Sammlung, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 875/94

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

    aa) Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass die aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB folgenden Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht sind; von ihnen kann weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden (vgl. Senat 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - BAGE 90, 9 = AP BGB § 611 Mankohaftung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 64, zu B IV 1 der Gründe und 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - BAGE 93, 295 = AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 7, zu B III 4 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Wird ein Fahrzeug des Arbeitnehmers mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt, hätte also der Arbeitgeber ohne den Einsatz ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit das Schadensrisiko tragen müssen, so muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen (vgl. zuletzt Senatsurteil 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - DB 2000, 1127, zu B III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Ein solches Mitverschulden des Ausbildenden ist unabhängig von den Grundsätzen der Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 69 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 9; 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - BAGE 88, 101; 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - BAGE 93, 295; ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 8).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).
  • LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung; Beschäftigung als

    Er hat es in der Hand, Bedingungen zur Begrenzung von Schadensrisiken zu schaffen, beizubehalten oder zu verändern, oder das Risiko durch den Abschluss einer Versicherung einzugrenzen (vgl. BAG 27.01.2002 - 7 AZR 846/98 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 unter II. 4. d) aa der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht,

    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 ­ GS 1/60 ­ BAGE 12, 15; 17.07.1997 ­ 8 AZR 480/95 ­ AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ NZA 2000, 727; zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2004 - 1 Sa 415/04

    Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

    Er ist einerseits in einem solchen Fall verpflichtet, unter den näher geregelten Voraussetzungen Schadensersatz zu leisten (vgl. insoweit BAG Urteil vom 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ AP Nr. 31 zu § 611 BGB Musiker) und andererseits, ein Instrumentengeld für die Abnutzung eines Instrumentes, das der Musiker in den Betrieb einbringt, zu zahlen.
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