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   BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20   

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https://dejure.org/2021,41332
BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41332)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41332)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 8 AZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41332)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kein pfändbares Arbeitseinkommen bezüglich der Prämie zur Direktversicherung im Rahmen der gesetzlichen Entgeltumwandlung; Rechtmäßige Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Offene Rechtslage bei höherem ...

  • bag-urteil.com

    Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO

  • rewis.io

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

  • Betriebs-Berater

    Entgeltumwandlung - Direktversicherung - Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO - PfÜB

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die vom Arbeitgeber aufgrund einer Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie ist kein pfändbares Einkommen des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO - Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung mindert pfändbares Einkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltumwandlung für eine Direktversicherung - und das pfändbare Arbeitseinkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gepfändete Arbeitseinkommen - und die Entgeltumwandlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pfändbares Arbeitseinkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO: Entgeltumwandlung nach Pfändungs- ...

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO - Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Direktversicherung sind kein pfändbares Arbeitseinkommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Direktversicherung sind nicht pfändbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pfändbares Arbeitseinkommen - auch noch nach Pfändung reduzieren !

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entgeltumwandlung schützt vor Pfändung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO - Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als pfändbares Arbeitseinkommen - Bundesarbeitsgericht gibt Revision statt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entgeltumwandlung; Direktversicherung; Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO ; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entgeltumwandlung; Direktversicherung; Pfändbares Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO ; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stellen im Wege der Gehaltsumwandlung zu zahlende Versicherungsprämien auf einen Lebensversicherungsvertrag (Direktversicherung) pfändbares Arbeitseinkommen dar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 289
  • MDR 2022, 320
  • NZA 2022, 140
  • DB 2022, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 611/97

    Pfändbarkeit einer Versicherungsprämie nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien allerdings, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und dass ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird, liegt insoweit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr vor  ( BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97  - zu 2 der Gründe, BAGE 88, 28 ) .

    Die neue Vergütungsvereinbarung tritt an die Stelle der alten (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07 - Rn. 16; 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - zu 2 der Gründe, BAGE 88, 28) .

    Eine andere Bewertung könnte zwar dann geboten sein, wenn sich der/die Schuldner/in durch die Entgeltumwandlung vorsätzlich einer Unterhaltspflicht gegenüber seinen/ihren Kindern entziehen würde (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - zu 2 der Gründe, BAGE 88, 28) .

    Dem Kläger stehen die der Streitverkündeten mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags zugewendeten Vorteile spätestens dann - im Rahmen der Pfändbarkeit - zur Verfügung, wenn er deren Ansprüche auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus der Direktversicherung pfänden und sich zur Einziehung überweisen lässt (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - aaO) .

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Mit ihrer Hilfe soll, da das beständig sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Versorgungslücken führt, auch der Lebensstandard des Arbeitnehmers oder gegebenenfalls seiner Hinterbliebenen nach Ausscheiden aus dem Berufs- bzw. Erwerbsleben zumindest teilweise gesichert werden (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 162, 354) .

    Der Gesetzgeber wollte den eigenverantwortlichen Aufbau auch einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung begünstigen, den er zur Schließung drohender Versorgungslücken im Alter als unerlässlich ansah (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 162, 354) .

    Es soll verhindert werden, dass unverfallbare Anwartschaften vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgezahlt und für die Vermögensbildung, den Konsum, aber auch den Ausgleich von Schulden statt für die vorgesehene Versorgung verwendet werden (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 18, BAGE 162, 354) .

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Bei einer solchen Vereinbarung entstehen in Höhe der Belastungen des Arbeitgebers, der zur Erfüllung seines Versorgungsversprechens einen Versicherungsvertrag schließt und als Versicherungsnehmer die mit dem Versicherer vereinbarten Prämien zu zahlen hat, keine Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr, die der Pfändung unterliegen könnten ( BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07 - Rn. 16 mwN) .

    Die neue Vergütungsvereinbarung tritt an die Stelle der alten (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07 - Rn. 16; 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - zu 2 der Gründe, BAGE 88, 28) .

    Es kann vorliegend dahinstehen, wie die Entgeltumwandlung, die zum endgültigen Untergang des Anspruchs auf Barauszahlung und zu dessen Ersetzung durch eine Versorgungsanwartschaft führt, rechtsdogmatisch einzuordnen ist (offengelassen auch von BAG 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 19, BAGE 132, 100) und ob es sich hierbei um eine "Verfügung" iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO handelt (so zu § 81 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 InsO BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07 - Rn. 17; zu § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO Bengelsdorf SAE 2009, 196, 203) .

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Unabhängig davon, ob überhaupt eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht nicht so weit mit den vom Gesetzgeber geregelten Tatbeständen vergleichbar, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Normen, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. zu dieser Anforderung etwa BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 309/16 - Rn. 64 mwN, BAGE 161, 378) .
  • LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09

    Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung;

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    b) Auch eine analoge Anwendung von § 850h Abs. 1 Satz 1 sowie § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO scheidet vorliegend aus (anders wohl Hanau in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit Entgeltumwandlung 3. Aufl. Teil F Rn. 17; LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - zu II 1 b bb der Gründe) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (vgl. etwa BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 31 mwN) .
  • LAG München, 14.08.2019 - 11 Sa 26/19

    Pfändbares Einkommen - Gehaltsumwandlung und Verfügungsbeschränkung

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. August 2019 - 11 Sa 26/19 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Jedenfalls stellt die von der Streitverkündeten mit der Beklagten getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung bei einer an § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG orientierten normativen Betrachtung (vgl. hierzu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 3 der Gründe, BAGE 109, 294) keine den Kläger benachteiligende Verfügung iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar, da die Streitverkündete mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von ihrem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht hat und mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag iHv. 248, 00 Euro der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehene Betrag von vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht überschritten wurde.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Einer Aufspaltung in einen Leistungsantrag für die bereits fälligen und einen Feststellungsantrag für die noch nicht fälligen Ansprüche bedarf es in einem solchen Fall nicht (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Auszug aus BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
    Es kann vorliegend dahinstehen, wie die Entgeltumwandlung, die zum endgültigen Untergang des Anspruchs auf Barauszahlung und zu dessen Ersetzung durch eine Versorgungsanwartschaft führt, rechtsdogmatisch einzuordnen ist (offengelassen auch von BAG 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 19, BAGE 132, 100) und ob es sich hierbei um eine "Verfügung" iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO handelt (so zu § 81 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 InsO BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07 - Rn. 17; zu § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO Bengelsdorf SAE 2009, 196, 203) .
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZR 210/19

    Insolvenz: Wie geht es mit Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung weiter?

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

  • ArbG München, 18.12.2018 - 40 Ca 6119/18

    Prämienzahlung an eine Direktversicherung im Rahmen einer Geahltsumwandlung kein

  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 14. Oktober 2021 - 8 AZR 96/20 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Die Klage ist - in der gebotenen Auslegung - auch im Feststellungsantrag zulässig (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 14. Oktober 2021 - 8 AZR 96/20 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 168/23

    Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit - Anpassung der Vergütung

    Die Klägerin war auch nicht gehalten, ihren Klageantrag in einen Leistungsantrag für die im Laufe des Rechtsstreits fällig gewordenen und einen Feststellungsantrag für die noch nicht fälligen Ansprüche aufzuspalten (vgl. BAG 14. Oktober 2021 - 8 AZR 96/20 - Rn. 18 mwN, BAGE 176, 69) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 Sa 418/23

    Kündigung wegen Betriebsübergang - Anderweitige Kündigungsbegründung - Auslegung

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG, 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11, juris Rn 29; BAG, 14. Oktober 2021 - 8 AZR 96/20, juris Rn 12; BAG, 24. Mai 2023 - 7 AZR 169/22, Rn 16).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23

    Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit;

    Einer Aufspaltung in einen Leistungsantrag für die bereits fälligen und einen Feststellungsantrag für die noch nicht fälligen Ansprüche bedarf es in einem solchen Fall nicht (BAG 14.10.2021 - 8 AZR 96/20, juris Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2023 - 5 Sa 263/22

    Pfändbares Arbeitseinkommen - Coronabonus - Entgeltumwandlung - Betriebsrente

    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und dass ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird, liegt insoweit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr vor (vgl. ausführlich BAG 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 - Rn. 20 ff mwN).

    Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Entgeltumwandlungsvereinbarung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers getroffen haben, sofern der Arbeitnehmer von seinem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG Gebrauch gemacht hat und der umgewandelte Entgeltbetrag den in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehenen Betrag nicht überschreitet (vgl. BAG 14.10.2021 - 8 AZR 96/20 - Rn. 20 ff mwN).

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