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   BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12   

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https://dejure.org/2013,27833
BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 (https://dejure.org/2013,27833)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 (https://dejure.org/2013,27833)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 (https://dejure.org/2013,27833)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts; Umstandsmoment

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

Kurzfassungen/Presse (20)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Was kann ich tun, wenn mein Unternehmen verkauft wird?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Zur Verwirkung des Rechtes zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

  • Jurion (Kurzinformation)

    Der Vorbehalt eines Widerspruchsrechts nach § 613a BGB ist für die Feststellung einer möglichen Verwirkung ohne Bedeutung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BAG zur Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitnehmers nach Betriebsübergang

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch beim Betriebsübergang

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Widerspruchsrecht nach Betriebsübergang kann verwirkt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer kann sein gesetzliches Widerspruchsrechtsrecht gegen Betriebsübergang einbüßen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht für Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Verwirkung des Rechts zum Betriebsübergang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des gesetzlichen Widerspruchsrechts gegen Betriebsübergang

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen Betriebsübergang

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ein Beendigungsvergleich im Fortsetzungsprozess zwischen Arbeitnehmer und Betriebserwerber führt zum Verlust des Widerspruchsrechts

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsübergang: Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Verwirkung des Rechts zum Widerspruch im Rahmen eines Betriebsübergangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2461
  • ZIP 2013, 88
  • MDR 2013, 14
  • NZA 2014, 774
  • BB 2014, 1213
  • BB 2014, 627
  • DB 2014, 666
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12) .

    beide Elemente sind bildhaft im Sinne "kommunizierender Röhren" miteinander verbunden (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 30) .

    Umgekehrt gilt, je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - aaO) .

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - Rn. 27, AP BGB § 613a Nr. 347) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 - Rn. 29; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO) .

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    a) Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, muss gelten, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 37; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - Rn. 33 f.; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 41; 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - Rn. 37) .
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    So erkennt der EuGH bspw. bei Ausschlussfristen das Interesse an Rechtssicherheit an, da mit solchen Fristen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, Slg. 2010, I-7003) .
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119; abweichend zur Prozessverwirkung: 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 - Rn. 29; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO) .
  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12) .
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    a) Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, muss gelten, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 37; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - Rn. 33 f.; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 41; 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - Rn. 37) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Infolge der nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtung des Klägers zum Betriebsübergang wurde die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14; zuletzt 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 133) .
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119; abweichend zur Prozessverwirkung: 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1) .
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Hessen, 04.07.2012 - 6 Sa 83/12

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 178/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 413/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 18; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (so die vom Senat zur Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergängen aufgestellten Grundsätze; s. etwa aktuell BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28, AP BGB § 613a Nr. 448; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Es kann, wie jedes Recht, nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeübt werden und deshalb verwirkt werden (st. Rspr., vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25 mwN ) .

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26 ) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09  - Rn. 25 ; 20. Mai 2010 -  8 AZR 734/08  - Rn. 24 ) .

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des

    Doch ist das Zeitmoment in so schwerwiegender Weise verwirklicht, dass weniger gewichtige Umstände ausreichen, um von einer Erfüllung des Umstandsmoments ausgehen zu können (BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 27).

    Auch wenn die Monatsfrist des § 613 a Abs. 6 S. 1 BGB nicht zu laufen beginnt, weil keine ordnungsgemäße Unterrichtung erfolgt ist, oder diese nicht vollständig war, und damit keine gesetzlich festgelegte zeitliche Grenze für die Erklärung des Widerspruchs existiert, kann jenes Widerspruchsrecht verwirkt werden (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 25; ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rdnr. 97).

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr. des BAG, vgl.: BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 25; BAG 22.06.2011 - 8 AZR 752/09 - juris Rn 28; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - juris Rn 22f.).

    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist in der Richtlinie nicht vorgesehen, jedoch vom EuGH als sich nach nationalem Recht bestimmend anerkannt (EuGH, 24.1.2002 - C 51/00 - juris; BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 25).

    So erkennt der EuGH bspw. bei Ausschlussfristen das Interesse an Rechtssicherheit an, da mit solchen Fristen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird (EuGH, 8.7.2010 - C 246/09 - juris; BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris).

    Das Widerspruchsrecht muss den Arbeitnehmern nicht unbegrenzt, sondern nur so lange erhalten bleiben, wie es für eine effektive und verhältnismäßige Sanktionierung des Unterrichtungsfehlers geboten ist (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 25).

    Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 26; BAG 12.12.2006 - 9 AZR 747/06 - juris Rn 17).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 26).

    Zeitmoment und Umstandsmoment beeinflussen sich wechselseitig, d.h. beide Elemente sind bildhaft im Sinne "kommunizierender Röhren" miteinander verbunden (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 27; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09 - juris Rn 30).

    Umgekehrt gilt: je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 27; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09 - juris Rn 30).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn 27; BAG, 22.4.2010 - 8 AZR 871/07 - juris Rn 29).

    Bei der gebotenen Abwägung (vgl. BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - juris Rn. 26) des auf Seiten der Beklagten begründeten schützenswerten Vertrauens mit dem Interesse des Klägers an der Ausübung seines Widerspruchsrechts überwiegt der Vertrauensschutz zugunsten der Beklagten.

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 18; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26 ) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28 ; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Zeit- und Umstandsmoment beeinflussen sich wechselseitig, so dass das Zeitmoment stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln ist (BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 208/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    aa) Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB kann, wie jedes Recht, nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeübt werden und deshalb verwirkt werden (st. Rspr., vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 15; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 16 ff., BAGE 160, 70; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25 mwN) .

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 16; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 18; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    aa) Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB kann, wie jedes Recht, nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeübt werden und deshalb verwirkt werden (st. Rspr., vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 15; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 16 ff., BAGE 160, 70; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25 mwN) .

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 16; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 18; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27) .

    Die Frage nach einer Verwirkung ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beantworten (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 29; 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 33) .

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger zum Zeitpunkt seines Widerspruchs noch nicht über sein Arbeitsverhältnis disponiert hatte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 84 f., BAGE 166, 54; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 202/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

    aa) Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB kann, wie jedes Recht, nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeübt werden und deshalb verwirkt werden (st. Rspr., vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 15; 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Rn. 16 ff., BAGE 160, 70; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25 mwN) .

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 16; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 17; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 27 mwN) .

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17 - Rn. 18; 17. Oktober 2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 28; 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 230/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2020 - 4 Sa 397/20

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - tarifvertragliches

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 228/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 203/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 229/18

    Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Zweifel am Betriebs(teil)übergang

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17

    Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16

    Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 831/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • LAG Hamburg, 28.09.2016 - 1 Sa 18/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 540/16

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 1154/15

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 539/16

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

  • ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14
  • ArbG Essen, 11.09.2020 - 4 Ca 171/20
  • ArbG Essen, 08.06.2020 - 6 Ca 173/20
  • ArbG Essen, 18.06.2020 - 1 Ca 967/20
  • ArbG Essen, 17.06.2020 - 5 Ca 235/20
  • ArbG Essen, 17.06.2020 - 5 Ca 197/20
  • ArbG Essen, 17.06.2020 - 5 Ca 172/20
  • ArbG Essen, 18.06.2021 - 1 Ca 237/20

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Verwirkung

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 911/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 833/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • ArbG Essen, 11.09.2020 - 4 Ca 196/20
  • ArbG Essen, 23.06.2020 - 2 Ca 195/20
  • ArbG Essen, 18.06.2020 - 1 Ca 194/20
  • ArbG Essen, 18.06.2020 - 1 Ca 256/20
  • ArbG Essen, 08.06.2020 - 6 Ca 198/20
  • ArbG Essen, 08.06.2020 - 6 Ca 236/20
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14

    Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 10 Sa 871/21

    Fristbeginn für Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 1 BGB ; Verwirkung als

  • LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13

    Versorgungsrecht, Ergänzung

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 832/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 835/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14

    Betriebsübergang

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 834/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 6 Sa 242/13

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in dampftechnischen

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2018 - 8 Sa 830/17

    Ausschluss des Rechts auf Widerspruch gegen den Betriebsübergang durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 3 Sa 67/16

    Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Erlaubnis Feststellungsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 7 Sa 534/15

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 222/14

    Betriebsübergang

  • LAG Thüringen, 27.05.2014 - 7 Sa 329/12

    Anforderungen an die Ausübung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers nach einem

  • LAG Thüringen, 27.05.2014 - 7 Sa 398/12
  • LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 85/19

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Personalratsanhörung; Verwirkung

  • LAG München, 25.03.2015 - 10 Sa 957/14

    Reisekosten infolge einer unwirksamen Versetzung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2014 - 6 Sa 264/13

    Entgelt

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