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   BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99   

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https://dejure.org/2000,19304
BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99 (https://dejure.org/2000,19304)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 8 AZR 98/99 (https://dejure.org/2000,19304)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 8 AZR 98/99 (https://dejure.org/2000,19304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im Prozeßvergleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Entwendung von Lieferscheinen; Herausgabe eines negativen Schuldanerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Eine Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug ist zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung rechtsmißbräuchlich ist (BGH 4. Oktober 1985 - V ZR 136/84 - NJW-RR 1986, 356, zu 1 der Gründe).

    Für eine Zustimmungsverweigerung hätte es ersichtlich an jedem schutzwürdigen Interesse gefehlt (vgl. nur BGH 4. Oktober 1985 aaO mwN).

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Das Gericht muß in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH 29. September 1992 - X ZR 84/90 - MDR 1993, 417, zu 1 der Gründe mwN; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).

    Das Gericht ist regelmäßig nicht verpflichtet, einen im Prozeß anwaltlich vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß sein Klagevorbringen nicht substantiiert und nicht schlüssig ist (BGH 9. November 1983 - VIII ZR 349/82 - AP ZPO § 139 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Das Gericht ist regelmäßig nicht verpflichtet, einen im Prozeß anwaltlich vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, daß sein Klagevorbringen nicht substantiiert und nicht schlüssig ist (BGH 9. November 1983 - VIII ZR 349/82 - AP ZPO § 139 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 31.08.1998 - 16 Sa 917/96

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Anspruches aus einer Vergleichsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. August 1998 - 16 Sa 917/96 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Das Gericht muß in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH 29. September 1992 - X ZR 84/90 - MDR 1993, 417, zu 1 der Gründe mwN; Senatsurteil 24. April 1997 - 8 AZR 898/94 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • BGH, 31.03.1982 - I ZR 69/80

    Zurückforderung eines negativen Schuldanerkenntnisses - Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    In der Geltendmachung der Forderung läge sodann das Verlangen der Herausgabe (vgl. zum Ganzen BGH 31. März 1982 - I ZR 69/88 - WM 1982, 671, 672 f., zu III 1 a der Gründe).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Voraussetzung ist jedoch, daß die Parteien bei Vergleichsabschluß gemeinsam irrigerweise vom Vorhandensein bestimmter Umstände ausgegangen sind oder der Vergleich zumindest auf für den Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vergleichspartei aufgebaut ist (BGH 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82 - NJW 1984, 1746, 1747, zu II 1 e der Gründe).
  • BAG, 17.02.1961 - 1 AZR 436/59

    Schaden - Vorsatz - Veruntreuung von Geldern - Aufhebungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Auf ein solches Schuldanerkenntnis kann sich grundsätzlich derjenige nicht berufen, der einen anderen vorsätzlich geschädigt hat (BAG 17. Februar 1961 - 1 AZR 436/59 - AP BGB § 397 Nr. 1, zu II 5 der Gründe; BGH 24. März 1960 - II ZR 175/59 - BB 1960, 754, 755, zu 2 der Gründe).
  • BGH, 24.03.1960 - II ZR 175/59
    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99
    Auf ein solches Schuldanerkenntnis kann sich grundsätzlich derjenige nicht berufen, der einen anderen vorsätzlich geschädigt hat (BAG 17. Februar 1961 - 1 AZR 436/59 - AP BGB § 397 Nr. 1, zu II 5 der Gründe; BGH 24. März 1960 - II ZR 175/59 - BB 1960, 754, 755, zu 2 der Gründe).
  • LG Saarbrücken, 23.01.2012 - 9 O 251/10

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Schadensersatz in Höhe der

    a) In einer Abgeltungsklausel eines Prozessvergleichs ist ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB zu sehen (BAG, Urt. v. 27.01.2000 - 8 AZR 98/99, juris Rn. 24).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

    Die gewillkürte Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug auf die Beklagte zu 3) war zulässig, da sich diese hierauf widerspruchslos eingelassen und ihr damit zugestimmt hat (BGH 04.10.1985 - V ZR 106 30/84, MDR 1986, 304; BGH 20.09.2007 - IX ZR 91/06, ZIP 2007, 2279; BAG 27.01.2000 - 8 AZR 98/99, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08

    Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der

    Demgegenüber ist jedoch nach Auffassung der Berufungskammer von einer insgesamt zulässigen Berufung des Klägers auszugehen (wenn auch methodologisch unklar, so jedoch im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 04.10.1985 - V ZR 136/84 - MDR 1986, 304, zu 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen; siehe auch BGH, Urteil vom 20.09.2007 - IX ZR 91/06 - ZIP 2007, 2279 f., zu II 1 a der Gründe; dem BGH folgend BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 98/99 - nicht amtlich veröffentlicht, Juris-Zitat, zu II der Gründe).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Parteierweiterung auf der Beklagtenseite im Berufungsrechtszug nur dann zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich und damit entbehrlich ist (BGH, Urteil vom 04.10.1985 - V ZR 136/84 - MDR 1986, 304, zu 1 der Gründe = Randnummer 5; BAG, Urteil vom 27.01.2000 - 8 AZR 98/99 - a. a. O., zu II der Gründe = Randnummer 19).

  • ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18

    Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung -

    In solchen Fällen umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Klausel grundsätzlich dennoch alle Ansprüche, wobei im Einzelfall ein Berufen des Arbeitnehmers auf die allgemeine Erledigungsklausel treuwidrig gemäß § 242 BGB sein kann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der vorsätzlichen Vertragsverletzung bzw. der vorsätzlichen unerlaubten Handlung hatte und diese auch nicht kennen musste (BAG 9. März 1972 - 1 AZR 165/71 - Rn. 23; 27. Januar 2000 - 8 AZR 98/99 - Rn. 25).
  • LAG Köln, 04.09.2012 - 12 Sa 1482/10

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co; Rechtsmissbrauch durch

    b) Eine Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug ist zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 98/99, juris; BGH, Urteil vom 04.10.1985, V ZR 136/84, NJW-RR 1986, 356).
  • LAG Köln, 04.09.2012 - 12 Sa 690/11

    Partei- und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH & Co; Rechtsmissbrauch durch

    Eine Parteierweiterung auf Beklagtenseite im Berufungsrechtszug ist zulässig, wenn der neue Beklagte zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 98/99, juris; BGH, Urteil vom 04.10.1985, V ZR 136/84, NJW-RR 1986, 356).
  • ArbG Iserlohn, 16.12.2022 - 4 Ca 1274/22
    In solchen Fällen umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Klausel grundsätzlich dennoch alle Ansprüche, wobei im Einzelfall ein Berufen des Arbeitnehmers auf die Allgemeine Erledigungsklausel treuewidrig gemäß § 242 BGB sein kann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der vorsätzlichen Vertragsverletzung bzw. der vorsätzlich unerlaubten Handlung hatte und diese auch nicht kennen musste (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 98/99 -, juris).
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