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   BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14   

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https://dejure.org/2014,38083
BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14 (https://dejure.org/2014,38083)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2014 - 8 B 1.14 (https://dejure.org/2014,38083)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 8 B 1.14 (https://dejure.org/2014,38083)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 REAO BE, Art 3 Abs 2 REAO BE, Art 3 Abs 3 REAO BE, § 1 Abs 6 S 1 VermG, § 1 Abs 6 S 2 VermG
    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während der NS-Zeit durch verfolgungsbedingten Vermögensverlust

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks eines Gutshofs an die Erbengemeinschaft wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlusts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abänderungsvereinbarungen; Angemessenheitsprüfung; Aufschließungsvertrag; Austauschflächen; Flächentausch; Sommerfeld-Grundstücke; Teltow-Seehof; Verfolgungsvermutung; Vermögensverlust; Werthaltigkeit, Zwangsverkauf

  • rewis.io

    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während der NS-Zeit durch verfolgungsbedingten Vermögensverlust

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückübertragung eines Grundstücks eines Gutshofs an die Erbengemeinschaft wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlusts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückübertragung eines Grundstücks wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlusts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückübertragung eines Grundstücks wegen des verfolgungsbedingten Vermögensverlusts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Die Verfahrensrüge der Klägerin beruht auf der unzutreffenden Annahme, auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die mit den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.09 - (Teltow-Seehof I) (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167) entwickelten Maßstäben im Ausgangspunkt übereinstimme, ergebe sich, dass hinsichtlich des im Wege eines Flächentausches an die Klägerin seinerzeit abgetretenen streitgegenständlichen Grundstücks die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO nur durch eine Gesamtbetrachtung des Aufschließungsvertrages vom 16. Mai 1934 hätte ermittelt werden können, nicht hingegen durch eine isolierte Betrachtung nur des Flächentausches.

    a) Soweit die Klägerin hinsichtlich des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichts eine Abweichung von dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (Teltow-Seehof I) (a.a.O.) zu § 1 Abs. 6 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 3 REAO sinngemäß aufgestellten Rechtssatz rügt.

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Die Divergenzrüge setzt die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungstragender Rechtssatz zugrunde liegt, der von einem ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz der in der Beschwerde angegebenen höchstrichterlichen Entscheidung abweicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Mit ihrer Beschwerde macht die Klägerin - ebenso wie im Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 2.14 (VG 1 K 1400/06) - alle drei Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO geltend.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Der Beschwerdeführer muss darlegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass gerade eine Regelung des revisiblen Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige rechtsgrundsätzliche Frage aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 -).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    b) Auch die weitere hinsichtlich der Bestimmung des maßgeblichen Rechtsgeschäfts von der Klägerin geltend gemachte Divergenz zwischen dem vom Bundesverwaltungsgericht zu § 1 Abs. 6 VermG u.a. im Urteil vom 16. Dezember 1998 (Teltow-Seehof I) (a.a.O.) (unter Rückgriff auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1960 - IV ZR 25/60 - MDR 1960, 1002) sinngemäß aufgestellten Rechtssatz.
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass bei der Prüfung, ob für einen Vermögensverlust ein angemessener Kaufpreis im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO geleistet wurde, das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft maßgeblich ist; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO zu messen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 16. Dezember 1998 , a.a.O., S. 157 und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - (Teltow-Seehof III) (BVerwGE 119, 232 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 23) in einem Verfahren, das nach dem 15. September 1935 an Neusiedler verkaufte Bauparzellen betraf, einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf angenommen hatte, schlossen die Anmelder von Restitutionsansprüchen mit dem Beklagten (Bundesamt) unter dem 28. Juni 2005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam einen gerichtlichen Vergleich.
  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Der Beschwerdeführer muss darlegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass gerade eine Regelung des revisiblen Rechts in dem angestrebten Revisionsverfahren eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige rechtsgrundsätzliche Frage aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 -).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14
    Die Verfahrensrüge der Klägerin beruht auf der unzutreffenden Annahme, auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die mit den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.09 - (Teltow-Seehof I) (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167) entwickelten Maßstäben im Ausgangspunkt übereinstimme, ergebe sich, dass hinsichtlich des im Wege eines Flächentausches an die Klägerin seinerzeit abgetretenen streitgegenständlichen Grundstücks die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO nur durch eine Gesamtbetrachtung des Aufschließungsvertrages vom 16. Mai 1934 hätte ermittelt werden können, nicht hingegen durch eine isolierte Betrachtung nur des Flächentausches.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 76.14

    Vermutung der Verfolgungsbedingtheit einer Veräußerung von Verfolgten des

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 8 B 1.14 - wird zurückgewiesen.

    I Die Klägerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2014 - 8 B 1.14 -, mit dem ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. April 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam - 1 K 1396/06 - zurückgewiesen worden war.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14
    Mit ihrer Beschwerde macht die Klägerin - ebenso wie im Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 1.14 (VG 1 K 1396/06) - alle drei Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO geltend.
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