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BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere Machenschaften erwirkten Erbausschlagung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unlautere Machenschaft; Erbausschlagung; Beweislast; Kausalität; Beweiserleichterung; Gewerbeerlaubnis; Erfahrungstatsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 3
Begründung vermögensrechtlicher Ansprüche in Anbetracht einer durch unlautere Machenschaften erwirkten Erbausschlagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.09.2008 - 29 A 314.07
- BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 102.08
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11
Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch …
In bestimmten typischen Sachverhaltskonstellationen - etwa bei Veräußerungen im Zusammenhang mit einer Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik - ist der Beweisnot der Geschädigten durch die Anerkennung eines Anscheinsbeweises Rechnung zu tragen (Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 und vom 10. März 2009 - BVerwG 8 B 102.08 - juris Rn. 7). - BVerwG, 19.12.2011 - 3 B 58.11
Besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschluss der verwaltungsrechtlichen …
Fehlte es an einer Beweisnot, so musste das Tatsachengericht auch andere Beweiserleichterungen (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. Mai 2005 - BVerwG 7 C 18.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 15 = ZOV 2005, 301 und vom 10. März 2009 - BVerwG 8 B 102.08 - ZOV 2009, 197) nicht in Erwägung ziehen. - BVerwG, 11.08.2011 - 2 KSt 2.11
Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; …
Das Gericht hat deshalb nicht gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, sondern gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - BVerwG 8 B 102.08 - und vom 29. April 2010 - BVerwG 8 KSt 2.10 -). - BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10
Gegendarstellung zur Änderung der Kostentragungspflicht
Das Gericht hat deshalb nicht gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch den Einzelrichter, sondern gemäß § 10 Abs. 3 VwGO in der Besetzung von drei Richtern zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 30. Juli 2009 - BVerwG 8 B 102.08).