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   BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97   

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BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97 (https://dejure.org/1997,3656)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1997 - 8 B 105.97 (https://dejure.org/1997,3656)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1997 - 8 B 105.97 (https://dejure.org/1997,3656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Kanalanschlussbeitrags für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke - Gerichtliche Überprüfung von behördlichen Beitragskalkulationen - Anlegung der für die rechtliche Kontrolle von Prognoseentscheidungen entwickelten Maßstäbe - Ermessen der Gemeinden bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des Berufungsgerichts; Kommunalabgaben - Fehlerhafte Prognose und Ermessensspielraum, Vereinbarkeit des Kanalanschlussbeitrags mit Art. 14 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 14 GG nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten schützt (vgl. schon BVerfGE 4, 7 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]); die Eigentumsgarantie schützt danach zwar den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögenswerte, nicht jedoch das Vermögen als solches gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 75, 108 ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, nicht getroffen, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 14 GG nicht das Vermögen als solches gegen Eingriffe durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten schützt (vgl. schon BVerfGE 4, 7 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]); die Eigentumsgarantie schützt danach zwar den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögenswerte, nicht jedoch das Vermögen als solches gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt (BVerfGE 75, 108 ).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Die Angemessenheit der Kosten - um die es nach dem Beschwerdevorbringen im vorliegenden Fall wohl allein gehen dürfte - ist im Hinblick auf den Ermessensspielraum der Gemeinden nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Baumaßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 28/76]).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Die Erhebung von Abgaben kann deshalb allenfalls dann gegen Art. 14 GG verstoßen, wenn die Geldleistungspflicht den Pflichtigen übermäßig belastet und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt (BVerfGE 14, 221 ); das wäre dann der Fall, wenn die Abgabe erdrosselnde, konfiskatorische Wirkung hätte (BVerfGE 63, 343 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Die Beitragserhebung wäre im übrigen auch nicht mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 87, 153 ) zu beanstanden.
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
    Die Erhebung von Abgaben kann deshalb allenfalls dann gegen Art. 14 GG verstoßen, wenn die Geldleistungspflicht den Pflichtigen übermäßig belastet und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt (BVerfGE 14, 221 ); das wäre dann der Fall, wenn die Abgabe erdrosselnde, konfiskatorische Wirkung hätte (BVerfGE 63, 343 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78]).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Der Gestaltungsspielraum ist auch dann überschritten, wenn das für die Maßnahme bezahlte Entgelt erkennbar grob unangemessen und damit sachlich schlechthin unvertretbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.1997 - 8 B 105/97- juris Rn. 6, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2001 - 12 A 10063/01 - juris Rn. 25; Gössl, aaO, Anm. 4.1.2.1 und 4.1.2.2).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Den Gemeinden steht bei der Beurteilung der Angemessenheit sowohl der Maßnahmen als solcher wie auch der dafür entstandenen Aufwendungen ein weiter Ermessensspielraum zu; die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf den Ermessensspielraum der Gemeinden nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn die Kosten sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschl. v. 30.4.1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6; Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, a.a.O., § 6 Rn. 171a m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 293/15

    Abwassergebührenbescheid; Bestimmtheitsgrundsatz; Zweckverband;

    Daher markiert die Voraussetzung, dass die aufgewandten Kosten zum Zwecke der öffentlichen Aufgabenerfüllung erforderlich sein müssen, nur eine äußerste Grenze, die erst bei einem groben Missverhältnis der Kosten zum Abgabenzweck überschritten ist, d. h. wenn der Aufgabenträger sich ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten und dadurch augenfällig Mehrkosten verursacht hat, die - für ihn erkennbar - grob unangemessen hoch und sachlich schlechthin unvertretbar waren (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris Rn. 62; BVerwG, Beschl. v. 30. April 1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6, u. Urt. v. 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 -, juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    Diese Rechtsprechung entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreicher anderer Obergerichte (BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 8 B 105/97 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38, und Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, NVwZ 2002, 1123;OVG Lüneburg, Urteile vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172, und vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 -, NVwZ 1999, 1128; OVG Münster, Urteil vom 18.5.1992 - 2 A 2024/89 -, NVwZ-RR 1993, 48, sowie Beschluss vom 17.8.2007 - 9 A 2238/03 -, KStZ 2008, 175; VGH Mannheim, Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168; OVG Greifswald, Beschluss vom 13.11.2001 - 4 K 24/99 -, NordÖR 2002, 171; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 -, BVerwGE 59, 249, zum Erschließungsbeitragsrecht) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 A 5.12

    Normenkontrollverfahren; Schmutzwasserbeitragssatzung;

    Nach dem Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit, der auch im Anschlussbeitragsrecht gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 41 ff.), steht der abgabenerhebenden Stelle bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 24; vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Januar 2001, a. a. O., Rn. 42).

    Diese ist erst dann überschritten, wenn sich die abgabenerhebende Stelle ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die abgabenerhebenden Stelle erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O.; Beschluss vom 30. April 1997, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 15 A 553/14

    Zahlungsansprüche aus einem Erschließungsvertrag i.R.d. Herstellung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997- 8 B 105/97 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38 = juris Rn. 6; vgl. zum Beitragsrecht allgemein: OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2015- 15 A 1312/14 -, juris Rn. 30; Dietzel/Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2016, § 8 Rn. 582a i.V.m. Rn. 348.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15

    Anlieger; Aufteilung; Gesamtschuldner; Gewässer; Gewölbe; Mehrkosten; Ufermauer;

    Diese Grenze ist erst dann überschritten, wenn Kosten in erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also auch sachlich schlechthin nicht mehr als vertretbar hätten erscheinen dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1997 - 8 B 105.97 -, juris, Rdnr. 6; VG Magdeburg, Urt. v. 13.02.2012 - 9 A 184/11 -, juris, Rdnr. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2021 - 9 A 10.12
    Nach dem Grundsatz der kostenbezogenen Erforderlichkeit, der auch im Anschlussbeitragsrecht gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997 - 8 B 105.97 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 14.09 -, juris Rn. 41 ff.), steht der abgabenerhebenden Stelle bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten ein weiter Entscheidungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 24; vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Januar 2011, a. a. O., Rn. 42).

    Diese ist erst dann überschritten, wenn sich die abgabenerhebende Stelle ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die abgabenerhebenden Stelle erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013, a. a. O.; Beschluss vom 30. April 1997, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Solche zur Nichtigkeit der Beitragssatzregelung führende Fehler bei der Aufwandsermittlung liegen erstens dann vor, wenn in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird (vgl. VG Halle, Urt. v. 18.12.2009 - 4 A 308/07 -, zit. nach JURIS, m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 30.04.1997 - BVerwG 8 B 105.97 -, zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04

    Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 4 L 341/08

    Rechnungsperiodenkalkulation; Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen

  • VG Osnabrück, 01.07.2014 - 1 A 10/12

    Abfallgebühr; Beauftragung eines Dritten; Eigengesellschaft; einheitliche

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2018 - 5 L 568/18

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 749/12

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung, Abwasserbeitrag, Gesamtschuldner,

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 5 A 746/12

    Abwasserbeitrag, wirtschaftliche Einheit, Vorfälligkeits-nachlass,

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 08.07.2005 - 7 K 1884/04

    Auch die Müllgebühren in Aachen für die Jahre 2000 - 2004 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • BVerwG, 20.01.1998 - 8 B 1.98

    Klärungsfähigkeit in dem beabsichtigten Revisionsverfahren - Irrevisibles

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 75.05

    Nichtigkeit einer Bestimmung einer Gebührensatzung eines Wasser- und

  • VG Magdeburg, 13.02.2012 - 9 A 184/11

    Erstattungsanspruch von Mehrkosten im Rahmen einer Gewässerunterhaltung

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1284/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1194/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 2/19

    Grundstücksanschlusskosten

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 980/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

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