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   BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02   

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https://dejure.org/2002,7934
BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02 (https://dejure.org/2002,7934)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 8 B 112.02 (https://dejure.org/2002,7934)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 8 B 112.02 (https://dejure.org/2002,7934)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1972 - IV ZB 8/72

    Anwaltspflicht - Rückäußerung des Gerichts - Berufungseingang - Bestätigung des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    4 Der hier von den Klägerinnen geltend gemachte Verlust der Klagebegründungsschrift auf dem Postweg wäre die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt ein unabwendbarer Zufall i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1972 IV ZB 8/72 VersR 1973, 81 und vom 19. November 1991 VI ZB 40/91 VersR 1992, 899).

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts brauchte sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen auch nicht nach dem Eingang des Schriftsatzes bei Gericht zu erkundigen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1972 a.a.O.), zumal die Bestätigung des Eingangs eines Schriftsatzes, der auf eine Betreibensaufforderung nach § 92 Abs. 2 VwGO ergangen ist, im Unterschied zu einer Klageerhebung oder der Einlegung eines Rechtsmittels nicht zu erwarten war.

  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89

    Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    2 Das Verwaltungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO um eine Ausschlussfrist handelt und deswegen eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht kommt, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (vgl. Urteile vom 23. April 1985 BVerwG 9 C 7.85 Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 4 S. 14 und vom 15. Januar 1991 BVerwG 9 C 96.89 Buchholz a.a.O. Nr. 11 S. 14 ).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    4 Der hier von den Klägerinnen geltend gemachte Verlust der Klagebegründungsschrift auf dem Postweg wäre die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt ein unabwendbarer Zufall i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1972 IV ZB 8/72 VersR 1973, 81 und vom 19. November 1991 VI ZB 40/91 VersR 1992, 899).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    3 Der Begriff der höheren Gewalt entspricht dem Begriff der "Naturereignisse und andere unabwendbare Zufälle" in § 233 Abs. 1 ZPO a.F. (Urteil vom 11. Mai 1979 BVerwG 6 C 70.78 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 S. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    2 Das Verwaltungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO um eine Ausschlussfrist handelt und deswegen eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht kommt, es sei denn, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt (vgl. Urteile vom 23. April 1985 BVerwG 9 C 7.85 Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 4 S. 14 und vom 15. Januar 1991 BVerwG 9 C 96.89 Buchholz a.a.O. Nr. 11 S. 14 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Das ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - VersR 1957, 203; Beschluss vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81 ; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

    Ob bei dem Verlust der Nachweise auf dem Postweg ein Fall höherer Gewalt vorläge (vgl. Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17), ist hier nicht zu entscheiden, da die Unterlagen der Beklagten zugegangen sind.
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht;

    Ob bei dem Verlust der Nachweise auf dem Postweg ein Fall höherer Gewalt vorläge (vgl. Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17), ist hier nicht zu entscheiden, da die Unterlagen der Beklagten zugegangen sind.
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