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   VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305   

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VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305 (https://dejure.org/2013,658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2013 - 8 B 12.305 (https://dejure.org/2013,658)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 8 B 12.305 (https://dejure.org/2013,658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Folgenbeseitigungsanspruchs durch Schaffung des Zustands eines Überbaus der Straßenfläche in nicht gewidmete Grundstücke durch einen Straßenbaulastträger

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 14 GG, Art. 6 Abs. 5 BayStrWG, §§ 229, 1004 BGB
    Straßenrecht: Beseitigung eines unrechtmäßigen Überbaus | Folgenbeseitigungsanspruch bei unrechtmäßigem Überbau; Verjährung; Beseitigung durch den Eigentümer auf eigene Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayStrWG Art. 6 Abs. 5; BayStrWG Art. 10 Abs. 1
    Verjährung eines Folgenbeseitigungsanspruchs durch Schaffung des Zustands eines Überbaus der Straßenfläche in nicht gewidmete Grundstücke durch einen Straßenbaulastträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 254
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Diese Rechtswidrigkeit des Eingriffs wird auch durch das Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst nicht ausgeräumt (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069).

    Sowohl in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu als öffentlich-rechtlich zu beurteilenden Anlagen, die rechtswidrig verlegt oder errichtet wurden, als auch in der strukturähnlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu rechtswidrig geschaffenen privatrechtlichen Anlagen in Verbindung mit dem Beseitigungsanspruch gegen den Störer nach § 1004 BGB und dessen Verjährung ist geklärt, dass der Gestörte nach Eintritt der Verjährung die Beseitigung des rechtswidrig geschaffenen Zustands auf eigene Kosten durchführen darf (vgl. BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - FStBay 2012 Rn. 265, S. 812 f. m.w.N.; BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Ergänzend wird lediglich angemerkt, dass der Senat in seiner Rechtsprechung zur Verjährungsdauer nach altem Recht vor der Schuldrechtsreform entschieden hatte, der Folgenbeseitigungsanspruch verjähre "längstens" in 30 Jahren (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - NJW 1999, 666 f.).

    17 Auch wenn das Institut der Verjährung, wie das Erstgericht zutreffend ausführt, ein Erlöschen des Anspruchs bewirkt (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.1998 - 8 B 97.62 - NJW 1999, 666/667) steht dieser Umstand der vom Kläger beabsichtigten Beseitigung durch ihn selbst und auf eigene Kosten nicht entgegen.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Die Rechtsstellung eines Eigentümers als Anlieger einer öffentlichen Straße hat zum Inhalt, dass von der Straße keine Beeinträchtigungen ausgehen dürfen, für die keine (ausreichende) Rechtsgrundlage besteht (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100/119).

    Zumutbarkeitserwägungen aus der Sicht des Trägers der Straßenbaulast vermögen der Rechtswidrigkeit des (Überbau-)Zustands nicht entgegengehalten zu werden (vgl. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100/115 ff.).

  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Diese Verantwortung hat insbesondere die Verpflichtung zum Inhalt, den Bestand einer Straße und ihren Verbleib in dem gewidmeten Wegegrundstück regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Wegefläche im Fall einer Verlagerung in das gewidmete Wegegrundstück hinein zurückverlegt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 ff.).
  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Dem Kläger ist es lediglich nicht gestattet, eine verbotene Selbsthilfe (§ 229 BGB) vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464).
  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 4 B 11.175

    Entfernung einer Abwasserleitung; Verjährung; Duldungspflicht; Entfernung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305
    Sowohl in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu als öffentlich-rechtlich zu beurteilenden Anlagen, die rechtswidrig verlegt oder errichtet wurden, als auch in der strukturähnlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte zu rechtswidrig geschaffenen privatrechtlichen Anlagen in Verbindung mit dem Beseitigungsanspruch gegen den Störer nach § 1004 BGB und dessen Verjährung ist geklärt, dass der Gestörte nach Eintritt der Verjährung die Beseitigung des rechtswidrig geschaffenen Zustands auf eigene Kosten durchführen darf (vgl. BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - FStBay 2012 Rn. 265, S. 812 f. m.w.N.; BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.).
  • VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17

    Aufwand, Beseitigung, Duldung, Duldung der Beseitigung, Duldung der Stilllegung,

    Dieser Umstand steht der vom Kläger beabsichtigten Beseitigung durch sich selbst und auf eigene Kosten jedoch nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 9 B 12.13. - BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 8 B 12.305 - Rn. 17; VG Neustadt, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O., jeweils juris).

    Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wird auch durch das Erlöschen des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst nicht ausgeräumt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10 - BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., jeweils juris).

    Vor allem bestehen diese Ansprüche selbst dann noch, wenn ein Folgenbeseitigungsanspruch infolge Verjährung erloschen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013, a.a.O., Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708, Rn. 33, und Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., Rn. 19, jeweils juris).

    Dem Kläger ist es lediglich nicht gestattet, eine verbotene Selbsthilfe (§ 229 BGB) vorzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2013, a.a.O., juris).

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte aber die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464; B.v. 07.02.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.

    Denn die Ausübung des Eigentumsrechts ist nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.; im Anschluss BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).

  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.4860

    Beseitigung einer rechtswidrigen Eigentumsstörung

    Vor allem bestehen diese Ansprüche selbst dann noch, wenn ein Folgenbeseitigungsanspruch infolge Verjährung erloschen ist (BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).

    Liegt eine Straßenfläche auf nicht gewidmeten Straßengrund, wird diese nicht durch Art. 6 Abs. 5 BayStrWG geschützt, wonach die öffentlich-rechtliche Widmung das private Eigentumsrecht überlagert, und liegt mithin grundsätzlich eine rechtswidrige Störung des Grundeigentums vor (BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 17).

    Hierzu gehört insbesondere eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs gegen den Störer auf Duldung der Störungsbeseitigung auf eigene Kosten (BayVGH, U. v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - juris Rn. 32 - 34; BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20; Schmid in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 53 Rn. 35 m.w.N.).

    Hierbei kann nach Auffassung des Gerichts nicht nur der Anspruch auf Duldung der Beseitigung der Straßenflächen (vgl. dazu etwa BayVGH, B. v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris), sondern auch jener auf Duldung der Sperrung der Straßenflächen im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden.

  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 18.6116

    Erfolgreiche Klage eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Beseitigung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - juris Rn. 4) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn.17) ist der Grundstückseigentümer befugt, rechtswidrige Störungen seines Eigentums nach entsprechender Ankündigung (BayVGH, U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris Rn. 29) auf eigene Kosten zu beseitigen.
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen.
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Der Eigentümer kann hieraus gegenüber dem Störer beanspruchen, jedenfalls die Maßnahmen zu dulden, die nötig sind, um eine rechtswidrige Eigentumsstörung zu beseitigen (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - NVwZ 2013, 1292 = juris Rn. 4; vorgehend BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 19).

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.

  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14

    Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des

    Dies berechtigt ihn, rechtswidrige Einwirkungen auf sein Grundstück abzuwehren.(BVerwG, Beschluss vom 12.7.2013 - 9 B 12/13-, juris Rdnr. 3 m.w.N.; hinsichtlich einer nicht gewidmeten Straßenfläche: BayVGH, Beschluss vom 10.1.2013 - 8 B 12.305-, juris Rdnrn. 17 - 20) Der Rechtsvorgänger des Klägers hätte mithin jederzeit - auch noch nach vielen Jahren - die Beendigung der andauernden Störung seines Eigentums durch dessen rechtswidrige Dauerinanspruchnahme zur Abwasserentsorgung verlangen können und ebenso kann der Kläger die Beendigung der sich ständig fortsetzenden Störung verlangen.
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Er kann zur Wahrnehmung seiner Rechte jedoch die von der Rechtsordnung vorgesehenen behördlichen und gerichtlichen Mittel ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2005 - 8 CS 04.3275 - NuR 2005, 463/464; B.v. 7.2.2011 - 11 CS 10.3000 - juris Rn. 20; B.v. 14.7.2010 - 8 ZB 10.475 - juris Rn. 10; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 20) und auf diesem Weg einen Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Straßenbaulastträger oder seine Befugnis zur Ausübung seiner Eigentümerrechte durch Beseitigung oder Sperrung der Wegeflächen auf eigene Kosten durchsetzen.

    Denn die Ausübung des Eigentumsrechts ist nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB unverjährbar (vgl. BGH, U.v. 28.1.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1068/1069 m.w.N.; im Anschluss BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Der Eigentümer kann hieraus gegenüber dem Störer beanspruchen, jedenfalls die Maßnahmen zu dulden, die nötig sind, um eine rechtswidrige Eigentumsstörung zu beseitigen (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2013 - 9 B 12.13 - NVwZ 2013, 1292 = juris Rn. 4; vorgehend BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 19).

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 34 f.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen.
  • VG München, 21.05.2014 - M 23 K 13.4080

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche

  • VGH Bayern, 08.03.2019 - 4 CE 18.2597

    Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen

  • VG Regensburg, 03.12.2020 - RO 2 K 17.782

    Erfolgreiche Klage auf Duldung des Rückbaus von auf einem Privatgrundstück

  • VG Ansbach, 22.09.2014 - AN 10 K 12.00430

    Mit Straße überbauter Privatgrund; fehlende Widmung; verjährter

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 8 B 15.522

    Gewidmete Straßenflächen als Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch

  • VG München, 01.07.2014 - M 23 K 13.861
  • VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285

    Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts

  • VG München, 15.11.2023 - M 28 K 18.128

    Straßenrecht, öffentlich-rechtlicher Unterlassungs- und

  • VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 K 19.1104

    Erfolglose Klage wegen Sperrung eines öffentlichen Wegs

  • VGH Bayern, 14.08.2020 - 8 ZB 20.227

    Straßenrechtliche Wiederherstellung einer Zufahrt: Anforderung an das Ende der

  • VGH Bayern, 23.11.2018 - 4 CE 18.2597

    Duldung kommunaler Wasser- und Abwasserleitungen

  • VG München, 09.07.2013 - M 2 K 12.5114

    Straßen- und Wegerecht; Herausgabeanspruch hinsichtlich Straßengrundstücken;

  • VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586

    Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße

  • VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 K 16.869

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten im Zusammenhang mit einem

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