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   BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96   

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https://dejure.org/1996,1062
BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96 (https://dejure.org/1996,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 (https://dejure.org/1996,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 8 B 13.96 (https://dejure.org/1996,1062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung der Rechtmäßigkeit einer ungültigen Satzung durch Änderung eines Teils der ungültigen Satzung - Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip - Heilung kommunaler Satzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 28
    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer ungültigen kommunalen Satzung mit dem im Rechtsstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96
    Unabhängig davon, daß damit nicht das Verfahren als solches, sondern die inhaltliche Richtigkeit der (Kosten-)Entscheidung angegriffen wird, ist die Belastung der Klägerin mit den gesamten Verfahrenskosten deshalb nicht zu beanstanden, weil sie aus der rückwirkenden Inkraftsetzung der neuen Satzung keine prozessualen Konsequenzen - etwa durch eine Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) - gezogen, sondern den Rechtsstreit auch mit Blick auf die neue Satzung in vollem Umfang fortgeführt hat (vgl. hierzu Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 40.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 100 S. 45).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96
    Überdies kann wegen der Funktion von Beiträgen als Ausgleich für gewährte Sondervorteile im Beitragsrecht nur unter ganz ungewöhnlichen Voraussetzungen schutzwürdig erwartet werden, daß eine nach ihrem Wesen beitragspflichtige Leistung gleichwohl beitragsfrei gewährt werde (vgl. zu alledem Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 [BVerwG 15.04.1983 - 8 C 170/81]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96
    Der Rückwirkung von Rechtssätzen sind durch das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 und 28 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes Grenzen gezogen, die sich nicht mit Hilfe nur eines einzigen Merkmals bestimmen, sondern von Fallgruppe zu Fallgruppe festgelegt werden müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Die Bürger haben einen Sondervorteil empfangen, für den sie grundsätzlich die volle nach dem Gesetz entstandene Gegenleistung zu erbringen haben (vgl. BVerfGE 137, 1 ; dazu auch BVerfGK 16, 162 ; BVerwGE 67, 129 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36, S. 3 ).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Nach seiner gefestigten Rechtsprechung sei es allerdings mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar, kommunale Anschluss- und Erschließungsbeitragssatzungen rückwirkend in Kraft zu setzen, um früher erlassene, auf eine nichtige Vorgängersatzung gestützte Beitragsbescheide zu heilen (Hinweis auf BVerwGE 50, 2 ; 67, 129 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36, S. 3 ).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Demgemäß ist im Bereich des Kommunalabgabenrechts geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes den Ortsgesetzgeber nicht hindert, eine wegen eines Fehlers im Abgabemaßstab unwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Abgabemaßstab rückwirkend zu ersetzen, und zwar auch insoweit, als der neue Abgabemaßstab zu höheren Abgabepflichten führt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. September 2009 a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ; Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - BVerwG 8 B 13.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36 S. 4 und vom 31. März 2008 - BVerwG 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 S. 19).
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