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   VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14   

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VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.07.2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 (https://dejure.org/2014,20360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Erfordernis einer öffentlich rechtlich gesicherten Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche für Hinterliegergrundstück - Keine Abweichung zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Baubeginns und der Bauausführung wegen Fehlens einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgetrennte Gartenfläche: Kein Notwegerecht zur Herstellung der Bebaubarkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche für ein Hinterliegergrundstück

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinterliegergrundstücke müssen erschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hinterliegergrundstücke müssen erschlossen sein

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 2138
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 27.04.2011 - 5 U 16/11

    Duldung eines Notwegerechts bei beabsichtigter Bebauung eines "abgeschnittenen"

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Unter "ordnungsgemäßer Benutzung" ist eine Bewirtschaftung des verbindungslosen Grundstückes im Sinne seines Gebrauches und seiner Ausbeutung gemeint, die sich nach einem objektiven Maßstab beurteilt, der sich an den Eigenschaften des Grundstücks ausrichtet (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11, - Schleswig-Holsteinische Anzeigen 2012, 65 f.).

    Das Notwegerecht soll eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstückes ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 U 16/11 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Vorliegend kann dahinstehen, ob für das bauplanungsrechtliche Gebot einer gesicherten Erschließung bei Hinterliegergrundstücken, die nicht unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche liegen, ein schuldrechtlich geregeltes Wegerecht über ein Fremdgrundstück zur öffentlichen Verkehrsfläche ausreicht, insbesondere ob ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB ausreicht, oder - weil die Erschließung dauerhaft gesichert sein muss (BVerwG, Urteil vom 08.05.2002 - 9 C 5/01 -, juris) - eine dingliche Sicherung notwendig, aber auch ausreichend ist (vgl. Domning/Müller/Bebensee, Bauordnungsrecht Schleswig-Holstein, Rdnr. 49 und 71 zu § 4 LBO m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 30/94
    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Ein (zivilrechtlicher) Anspruch auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Wegebaulast kann sich lediglich aus privatrechtlichen Vorschriften, nicht aus baurechtlichen Vorschriften ergeben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.02.1995 - 6 U 30/94 -, juris).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Selbst bei Vorliegen eines Wegerechtes in Form einer Grunddienstbarkeit kann sich eine Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten Schuldverhältnis nur dann ergeben, wenn die Bewilligung der Baulast für die Berechtigten notwendig ist, um den Zweck der Grunddienstbarkeit zu verwirklichen (OLG Schleswig, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 164/07 - BGH, Urteil vom 03.02.1989 - V ZR 228/87, juris und BGHZ 106, 348).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auszug aus VG Schleswig, 24.07.2014 - 8 B 14/14
    Für die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an eine gesicherte Erschließung ist anerkannt, dass diese Anforderungen schlechterdings unverzichtbar sind und Ausnahmen und Befreiungen insoweit nicht erteilt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 -, juris; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 01. Januar 2014, Rdnr. 38 zu § 30 BauGB m.w.N.).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Anders wäre dies allenfalls bei unbebauten Grundstücken: Ein Notwegerecht kann insoweit nur für vorhandene Bebauung entstehen, nicht aber die Bebaubarkeit eines unbebauten Grundstücks schaffen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14.NW -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rn. 20; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 -, juris Rn. 5).

    Das Notwegerecht soll nämlich eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014, a.a.O. Rn. 45; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011, a.a.O. Rn. 5).

  • OLG Rostock, 15.03.2018 - 3 U 72/16

    Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern: Anspruch auf Übernahme einer Baulast

    Der Kläger bekommt also zwar seine Baugenehmigung, muss aber - bei Nichteinhaltung von § 4 LBauO M-V - Baueinstellungsverfügungen oder Beseitigungsverfügungen (§§ 79, 80 LBauO M-V) befürchten (vgl. etwa VG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2014, 8 B 14/14, zitiert nach juris), mit der Folge, dass die - vereinfachte - Baugenehmigung letztlich ins Leere geht.
  • OLG Rostock, 06.06.2019 - 3 U 92/17

    Öffentlich-rechtliche Baulast: Anspruch auf Übernahme einer Zuwegungsbaulast;

    Der Kläger bekommt also zwar seine Baugenehmigung, muss aber - bei Nichteinhaltung von § 4 LBauO M-V - Baueinstellungsverfügungen oder Beseitigungsverfügungen (§§ 79, 80 LBauO M-V) befürchten (vgl. etwa VG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2014, 8 B 14/14, zitiert nach juris), mit der Folge, dass die - vereinfachte - Baugenehmigung letztlich ins Leere geht (vgl. auch Senatsurteil v. 15.03.2018, 3 U 72/16).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; VG Augsburg, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
  • VG Magdeburg, 07.06.2016 - 15 B 19/16

    Vorläufige Dienstenthebung; Darlegungspflicht des Dienstvergehens durch

    a.) Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass das zuständige Disziplinargericht wiederholt in seinen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, dass die disziplinarrechtlichen Vorwürfe hinreichend konkret und substantiiert gehalten sein müssen, damit der Beamte wie auch das Disziplinargericht in die Lage der Überprüfung gesetzt werden können (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 14/14 MD m.w.N.; juris).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, jurisRz.
  • VG Magdeburg, 29.06.2016 - 15 B 24/16

    Einbehaltung der Dienstbezüge nach mehreren Vergehen

    a.) Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass das zuständige Disziplinargericht wiederholt in seinen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, dass die disziplinarrechtlichen Vorwürfe hinreichend konkret und substantiiert gehalten sein müssen, damit der Beamte wie auch das Disziplinargericht in die Lage der Überprüfung gesetzt werden können (vgl. nur: VG Magdeburg, Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 14/14 MD m.w.N.; juris).
  • VG Cottbus, 24.11.2016 - 6 K 572/13

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11, juris Rz. 5).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2014 - 8 B 14.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40874
BVerwG, 08.12.2014 - 8 B 14.14 (https://dejure.org/2014,40874)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2014 - 8 B 14.14 (https://dejure.org/2014,40874)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 8 B 14.14 (https://dejure.org/2014,40874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Verhältnis zwischen einem Investitionsvorrangbescheid und einem Auszahlungsanspruch

  • rechtsportal.de

    InVorG § 21 Abs. 5 ; VermG § 2 Abs. 1 S. 1
    Verhältnis zwischen einem Investitionsvorrangbescheid und einem Auszahlungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2014 - 8 B 14.14
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbstständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 16.12.2015 - 8 B 72.14

    Widerruf der Erteilung eines Investitionsvorrangsbescheids zum Erwerb von

    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt neben der Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 8 B 14.14 - juris Rn. 2).
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