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   BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98   

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https://dejure.org/1998,6897
BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98 (https://dejure.org/1998,6897)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1998 - 8 B 184.98 (https://dejure.org/1998,6897)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 8 B 184.98 (https://dejure.org/1998,6897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98
    Dieser wird entscheidend durch das irrevisible Landesabgabenrecht geprägt (stRspr, vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1, 2; Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - BVerwG 8 B 1.98 - Buchholz, a.a.O., Nr. 39 und vom 9. September 1997 - BVerwG 8 B 185.97 - ZKF 1998, 62 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1996 - 6 S 440/96

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Aufstellung eines Gesamtplans durch den

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98
    Sollte das Oberverwaltungsgericht damit zum Ausdruck bringen wollen, daß ein Sachverständigengutachten - gleich welchen Inhalts - seine aufgrund verschiedener Indizien gewonnene Überzeugung nicht mehr erschüttern könne, so läge darin eine verfahrensfehlerhafte unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung; die möglicherweise naheliegende Erwartung, bei der beantragten Beweiserhebung "komme nichts heraus", genügt nicht (vgl. Jacob VBlBW 1997, 41, 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 8 B 185.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisionsrechtliche Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98
    Dieser wird entscheidend durch das irrevisible Landesabgabenrecht geprägt (stRspr, vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1, 2; Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - BVerwG 8 B 1.98 - Buchholz, a.a.O., Nr. 39 und vom 9. September 1997 - BVerwG 8 B 185.97 - ZKF 1998, 62 f.).
  • BVerwG, 20.01.1998 - 8 B 1.98

    Klärungsfähigkeit in dem beabsichtigten Revisionsverfahren - Irrevisibles

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98
    Dieser wird entscheidend durch das irrevisible Landesabgabenrecht geprägt (stRspr, vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1, 2; Beschlüsse vom 20. Januar 1998 - BVerwG 8 B 1.98 - Buchholz, a.a.O., Nr. 39 und vom 9. September 1997 - BVerwG 8 B 185.97 - ZKF 1998, 62 f.).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Dies übersieht die Revision, wenn sie der Vorinstanz in diesem Zusammenhang vorwirft, mit einer unzulässigen Unterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen zu operieren (vgl. dazu z.B. Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336), weil der Beweisantrag unter Hinweis auf bloße Wahrscheinlichkeiten abgelehnt worden sei.
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Dies kann zwar das mögliche Ergebnis einer durchgeführten Beweisaufnahme sein, die prognostizierte Wahrscheinlichkeit eines Beweisergebnisses rechtfertigt indes nicht deren Unterlassung (vgl. etwa Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Ferner ist zu berücksichtigen, daß ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 29 Abs. 1 GemHVO nicht ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit des Beitragssatzes führen würde, sondern nur dann, wenn wegen einer unterlassenen Ausschreibung oder des Fehlens der Bekanntmachung nicht erforderlicher Aufwand in die Kalkulation eingeflossen wäre (so zum Gebührenrecht Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304 = NordÖR 1998, 314 = GHH 1998, 283; dahin tendierend wohl auch BVerwG, Beschl. v. 04.12.1998 - 8 B 184/98 -, NVwZ-RR 1999, 336).
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

    Wenn die Beschwerde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung und des Sondervorteils für verfassungsrechtlich bedenklich hält, übersieht sie, dass der Vorteilsbegriff durch das irrevisible Landesrecht geprägt ist (vgl. etwa Beschluss vom 4. Dezember 1998 BVerwG 8 B 184.98 NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

    Allerdings beantwortet sich die Frage, welche privatrechtlichen Entgelte im einzelnen berücksichtigt werden dürfen, im wesentlichen zunächst nach dem Kosten- und Vorteilsbegriff, der durch das - irrevisible - Landesabgabenrecht geprägt wird (vgl. z.B. Beschluß vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 1 A 229/10

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls bei

    Namentlich dem Urteil des BVerwG vom 4. Dezember 1998 - 8 B 184.98 -, NVwZ-RR 1999, 336 = juris, ist eine Fallgestaltung zu entnehmen, in der das Gericht ein Sachverständigengutachten bei bestehender Indizienlage aufgrund angenommener Ungeeignetheit abgelehnt hat.
  • BVerwG, 25.09.2002 - 9 B 34.02

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts - Zulässigkeit der Grundsatzrevision

    Inhaltlich misst die Beschwerde die Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht jedoch am Vorteilsbegriff, der durch das Landesrecht geprägt wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2002 - 8 B 42.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zwar spricht einiges dafür, dass diese Rüge begründet ist, weil die Zurückweisung des Beweisantrages mit dieser Begründung eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung darstellt (vgl. dazu Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244 und Beschlüsse vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71 S. 26 und vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336).
  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 57.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Das ergibt sich zunächst daraus, dass sich die aufgeworfene Frage im Wesentlichen nach dem Kosten- und Vorteilsbegriff beantwortet, der durch das - irrevisible - Landesrecht geprägt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 8 B 184.98 - NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 20.12.2007 - 2 A 963/06

    Abfallentsorgungsgebühren

    Dieser Grenzbereich ist allerdings regelmäßig nicht überschritten, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 20. Januar 2000 - 9 L 2396/99 -, juris, Rn. 10, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl 2000, 271 ff. = NVwZ-RR 2001, 128 f., und vom 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, juris, Rn. 31, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl 1998, 289 = NdsRpfl 1999, 26 = KStZ 1999, 172, unter Hinweis auf das in dem Parallelverfahren 9 K 6907/95 ebenfalls am 24. Juni 1998 erlassene Urteil , aufgehoben vom BVerwG aus anderen Gründen durch Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 8 B 184/98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 1999, 336; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Sept. 2007, § 6 Rn. 755 b, der sinngemäß ausführt, werde als Grundgebührenmaßstab die angeschlossene Wohnung bzw. der angeschlossene Gewerbebetrieb gewählt, sei eine gleich hohe Grundgebühr zulässig, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallentsorgung abgedeckt würden; Rosenzweig/Freese, NKAG, Komm., Stand: August 2005, § 5 Rn. 353: 30 %; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. März 2003 - 4 K 7/01 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf KStZ 2003, 193 ff. = ZKF 2003, 281 f., das hinsichtlich einer einheitlichen Grundgebühr sinngemäß ausgeführt hat, die Vorhaltekosten der Abfalleinrichtung machten nach den Kalkulationsunterlagen 62% aus und die Heranziehung der Gebührenpflichtigen zu diesen Fixkosten mit einem Anteil von 20% sei unbedenklich; Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., Rn. 336 d: 20 % ).
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