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   VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19   

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VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19 (https://dejure.org/2019,41759)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.11.2019 - 8 B 1938/19 (https://dejure.org/2019,41759)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 (https://dejure.org/2019,41759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    3 HPresseG §, 22 HVSG §, 23 HVSG §, 2 HSÜG §, 30 HVwVfG §, 5 Abs. 1 Satz 2 GG Art., 10 Abs. 1 Satz 2 EMRK Art., 1 Abs. 1 Satz 1 IFG §, 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG §
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Hessischer Verfassungsschutz muss Auskunft über mögliche Intervention des Innenministers erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 2 L 1168/19

    Film- und Presserecht

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. August 2019- 2 L 1168/19.WI - teilweise abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI - abzuändern, soweit er den Antrag des Antragstellers abweist, und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller folgende Fragen zu beantworten:.

    Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI - ist teilweise begründet.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im angegriffenen Beschluss vom 19. August 2019 verwiesen (- 2 L 1168/19.WI -, juris Rdnr. 74 m.w.N.).

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Missstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihnen sonst verborgen bleiben würden, aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für die Meinungsbildung essenziellen Fragen haben könnten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2015, 1 BvR 1452/13 -, juris Rdnr. 14).

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2015 - 1 BvR 1452/13 -, juris Rdnr. 14).

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Darüber hinaus kann auch in diesem Zusammenhang bereits der (subjektive) Eindruck ausreichen, die Vertraulichkeit sei nicht gesichert, um aktive Quellen von einer weiteren Zusammenarbeit abzuhalten und die Gewinnung neuer Quellen zu erschweren (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris Rdnr. 114).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Vielmehr kann die Presse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rdnr. 29f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Um einen solchen Fall handelt es sich hier schon deshalb nicht, weil dem Antragsteller ein presserechtlicher Auskunftsanspruch in dem oben dargelegten Umfang zusteht, der ihm eine angemessene Presseberichterstattung ermöglicht (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris Rdnr. 186ff.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Maßgeblich ist insoweit letztlich, ob die materiellen Voraussetzungen für die Einstufung der begehrten Informationen als Verschlusssachen gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21/08 -, juris Rdnrn 19 und 26 zur vergleichbaren Vorschrift in § 3 Nr. 4 IFG; Burkhardt in Löffler, Presserecht, § 4 PPG Rdnr. 113).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Vorliegend richtet sich der geltend gemachte Anspruch gegen das Land Hessen und unterfällt somit § 3 Abs. 1 Satz 1 HPresseG , so dass es eines Rückgriffs auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - der ohnehin keine weitergehenden Auskünfte vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 -, juris Rdnrn. 18f. und 29f.) - nicht bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 5 A 1293/11

    Kein Anspruch eines Journalisten auf Fotografieren bei Opernpremieren

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Diese Vorgaben sind regelmäßig erfüllt, wenn die wesentlichen Fakten vollständig mitgeteilt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. März 2013 - 5 A 1293/11-, juris Rdnr. 49; Burkhardt in Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, § 4 LPG Rdnr. 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2019 - 15 B 1850/18

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss nur eingeschränkt Auskünfte über Treffen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2019 - 8 B 1938/19
    Sie ist - nach interessengerechtem Verständnis aus der Perspektive des Empfängerhorizonts ausgelegt - auch hinreichend bestimmt, weil klar erkennbar ist, welche Informationen der Antragsteller begehrt (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. April 2019 - 15 B 1850/18 -, juris Rdnr. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2020 - 2 B 11397/20

    Corona-Infektionszahlen zu Ortsgemeinden müssen an die Presse herausgegeben

    Die Hauptsache, nämlich die Verpflichtung zur Erteilung der begehrten Auskünfte, darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn der Antragstellerin das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass ihr ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Informationen zusteht (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 27).
  • VerfGH Thüringen, 26.05.2021 - VerfGH 7/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

    bb) Auch bei der Anwendung dieser Maßstäbe durch das Oberverwaltungsgericht ist eine grundsätzliche unrichtige Auffassung von der Bedeutung und Tragweite der als verletzt gerügten Grundrechte nicht erkennbar, was im Übrigen auch hinsichtlich Art. 10 EMRK gilt (vgl. zu Letzterem: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 60 f.).

    Es war dem Beschwerdeführer zuzumuten, näher darzulegen, warum er gerade die angefragten Informationen für eine effektive Berichterstattung sofort benötigte (Gegenwartsbezug nicht dargelegt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Gegenwartsbezug dargelegt: VGH Hessen, Beschluss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, juris Rn. 27; VG Wiesbaden, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI -, juris Rn. 66).

  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
    Der Antragsteller wendet sich mit seiner Grundrechtsklage gegen den in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 -, mit dem seine Beschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. August 2019 - 2 L 1168/19.WI - teilweise zurückgewiesen wurde.

    festzustellen, dass der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2019, Az. 8 B 1938/19, die Grundrechte des Antragstellers aus Art. 1, Art. 11 und Art. 13 der Hessischen Verfassung verletzt, soweit die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen wurde, und den Beschluss insoweit aufzuheben,.

  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 7 CE 22.1099

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit

    Wie sich beispielhaft den vom Antragsteller vorgelegten Rubren der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 30.8.2018 - 6 C 21.18; U.v. 16.3.2012 - 6 C 65.14), der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 23.7.2021 - 15 B 1270/20) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 20.11.2019 - 8 B 1938/19) sowie dem Rubrum des Verfahrens des Senats zum "Schwabinger Kunstfund" (BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 7 CE 14.253 - juris) entnehmen lässt, entspricht es der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht, anderer Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs - im Übrigen auch der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München - in presserechtlichen Auskunftsverfahren (angestellter) Journalisten die c/o-Anschrift der Zeitung oder des herausgebenden Verlags als ausreichend im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen (vgl. Himmelsbach in Himmelsbach/Mann, Presserecht, 2022, S. 383 Rn. 42; allgemein zur Möglichkeit der Angabe einer c/o-Adresse: Hoppe in Eyermann, VwGO, § 82 Rn. 3).
  • VG Hamburg, 24.02.2022 - 17 E 5455/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Die Auskunft muss nach Form und Inhalt sachgerecht sowie vollständig und wahr sein (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 20.11.2019, 8 B 1938/19, juris, Rn. 31; Burkhardt in: Löffler, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 4 LPG, Rn. 90, m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 05.06.2020 - 2 L 2032/19

    Landesamt für Verfassungsschutz muss Auskunft geben über mögliche Interventionen

    Die Kammer verwies zur Begründung unter anderem auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.11.2019 - 8 B 1938/19, dem ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag.
  • VG Wiesbaden, 01.02.2023 - 2 L 1489/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das BKA wegen gegen sog. Reichsbürger

    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 29 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 - juris Rn. 13; Beschluss vom 23. März 2021 - 6 VR 1/21 - juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschuss vom 20. November 2019 - 8 B 1938/19 - juris Rn. 64).
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